Entscheidungsvorlage - FB 61/0775/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen/ Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2012hier:Erschließung Professor-Wieler-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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15.11.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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21.11.2012
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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21.11.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im investiven Bereich in Höhe von 130.000€ beim PSP-Element
5-120102-000-01600-300-1, Kostenart 78520000 – Erschließung Professor-Wieler-Straße – zu erteilen.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im investiven Bereich in Höhe von 130.000€ beim PSP-Element
5-120102-000-01600-300-1, Kostenart 78520000 – Erschließung Professor-Wieler-Straße – zu erteilen.
Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen im investiven Bereich in Höhe von 130.000€ beim PSP-Element 5-120102-000-01600-300-1, Kostenart 78520000 – Erschließung Professor-Wieler-Straße – .
(Philipp)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Verkehrsmanagementausschuss hat in seiner Sitzung am 12.06.2003 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Baubeschluss für die Erschließung des Bebauungsplangebiets Nr. 846 – Liebigstraße - gefasst.
Inzwischen wurde auf dem Gelände des ehemaligen Stadtreinigungsamtes in der Professor-Wieler-Straße für die Erschließung der anzusiedelnden Gewerbebetriebe eine Baustraße angelegt, die die vorhandene Zufahrt des ehemaligen Stadtreinigungsamtes fortführt.
Zur Entwässerung der Erschließungsstraße und der zukünftigen Bebauung wurde ein neuer Mischwasserkanal gebaut.
Zur Herstellung des endgültigen Zustands ist vorgesehen, im Bereich zwischen Liebigstraße und Kreisverkehrsplatz eine 13,10 m breite Straße zu bauen, links mit einem 2,10 m breiten Gehweg und einem 2 m breiten Längsparkstreifen, der durch Baumfelder unterbrochen wird.
Die Fahrbahn erhält eine Breite von 7 m, der rechte Gehweg wird 2 m breit.
Der Kreisverkehrsplatz erhält einen Durchmesser von 31 m bei einer 9 m großen Mittelinsel. Im Norden des Platzes wird die Option zur Errichtung einer Anbindung eines privaten Grundstückes geboten.
Zwischen Kreisverkehr und Wendehammer wird die Fahrbahnbreite auf 6 m reduziert.
In Vorbereitung auf die Baumaßnahme wurde eine Überprüfung der Tragschicht vorgenommen. Dabei stellte sich heraus, dass eine Teerbelastung vorliegt. Als Folge der Teerbelastung muss die Tragschicht komplett entsorgt und die Straße in allen Schichten neu angelegt werden.
Des Weiteren wurde festgestellt, dass entlang eines bestehenden Gebäudes in der Professor-Wieler-Straße durch den Bau der Straße bzw. des Gehweges eine Abstützung durch Winkelstützwände zum bestehenden Gebäude erforderlich wird. Ohne die diese Abstützung würde der gesamte Druck der Grabenfüllung auf der Wand des Gebäudes lasten.
Die ursprünliche Planung sah keine taktilen Elemente vor, die nun in der Überarbeitung der Planung Berücksichtigung fanden.
In der Erschließung der Straße sind zwischen den Parkständen Bäume vorgesehen.
Seit Planung der Baumaßnahme und der Umsetzung haben sich die Anforderungen an Baumverpflanzungen erhöht, was wiederum zu Mehrkosten führt.
Durch die nicht geplanten Aufwendungen entstehen Mehrkosten i. H. v. 130.000 €.
Eine Deckung des Betrags kann aus PSP-Element 5-120102-900-06000-300-1 - Krefelder Straße/ Prager Ring -, erfolgen. Hier stehen Mittel zur Verfügung stehen, die in diesem Jahr nicht vollständig benötigt werden, da die Maßnahme aufgrund mangelnder Personalkapazität in 2012 nicht durchgeführt werden kann.
Da die Bereitstellung der benötigten Mittel die Erheblichkeitsgrenze gem. § 83 GO NW überschreitet, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2012 | Fortgeschriebener Ansatz 2012 | Ansatz 2013 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2013 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 268.800 | 398.800 | 0 | 0 | 268.800 | 398.800 |
Ergebnis | 268.800 | 398.800 | 0 | 0 | 268.800 | 398.800 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | -130.000 | 0 |
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Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2012 | Fortgeschriebener Ansatz 2012 | Ansatz 2013 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2013 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 11.200 | 11.200 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 14.000 | 14.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 25.200 | 25.200 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben |