Entscheidungsvorlage - A 51/0047/WP15-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss wie auch der Schulausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Sie beschließen die Förderung der genannten Projekte wie vorgeschlagen. Für den Fall, dass Haushaltsmittel dieser Förderposition nicht verausgabt werden und weitere förderungsfähige Anträge eingehen, wird die Verwaltung beauftragt, die Förderung dieser Projekte vorzunehmen, ohne die Ausschüsse im Vorfeld zu beteiligen.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Haushaltsplan 2005 sind im Unterabschnitt “Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz” bei der Haushaltsstelle 1.45200.76080/6  “Übergreifende Maßnahmen zur Gewaltprävention pp.” 23.000,00 Euro für die Förderung von entsprechenden Projekten ausgewiesen, die im Zuge der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule geplant und durchgeführt werden.

 

Zur Sicherstellung einer möglichst gerechten Beurteilung haben die beiden Ausschüsse die folgenden Kriterien beschlossen:

 

1.)  Schwerpunkt der Förderung sollen Kooperationsprojekte zwischen anerkannten Trägern der Jugendhilfe und Schulen bilden.

2.)            Kooperationsprojekte werden auch gefördert,  wenn sie  ohne ausdrücklichen Gewaltbezug sind.

3.)        Die Kooperationsprojekte sollen nicht anstelle von Schulunterricht durchgeführt werden (Es müssen zusätzliche Angebote sein)

4.)        Die Antragsteller haben alle anderen Fördermöglichkeiten vorrangig auszuschöpfen.

Von den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe wird erwartet, dass für förderungsfähige Maßnahmen (z.B. nach LJP) auch Anträge beim Landesjugendamt gestellt werden.

5.)            Antragsteller haben in der Regel eine Eigenleistung von 10% der berücksichtigungsfähigen Kosten zu erbringen.

Den Antragstellern, die weder eine Eigenleistung noch den Nachweis über die Beantragung einer anderen öffentlichen Förderung (GÖS oder Landesjugendplan) erbracht haben, wird der gewünschte Förderbetrag um 10 % gekürzt.

6.)        Die Antragsteller haben darzulegen, wo für die beantragte Maßnahme  weitere Zuschüsse beantragt werden.

7.)            Abweichend von der im Bereich der Jugendhilfe üblichen Förderpraxis werden die Projekte jahresüberschreitend den Schuljahren entsprechend konzipiert und bewilligt.

8.)        Wenn Projekte oder in sich geschlossene Projektteile auch nach anderen Förderrichtlinien (Stadtjugendplan) förderungsfähig sind, dann soll die andere Förderung vorrangig in Anspruch genommen werden und nur die verbleibenden Projektteile aus dieser Haushaltsstelle gefördert werden.

 

9.)        Projekte werden nur bis zu drei Mal als Folgemaßnahmen gefördert.

 

Bis zur Erstellung der Vorlage wurden 8 Anträge eingereicht und weitere angekündigt. Die angekündigten Anträge wurden nicht vorgelegt. Zur Begründung haben die Antragsteller mitgeteilt, dass für die jeweiligen Projekte auch Landesmittel nach dem Landesjugendplan beantragt werden.

 

Die vorgelegten Anträge 001 bis  004 werden voraussichtlich nach den Richtlinien des Landesjugendplanes gefördert. Allerdings bedeutet dies, dass jeder Antrag für das jeweilige Haushaltsjahr gesplittet  werden muss. Die Antragsteller haben in diesen Fällen zur Erlangung der städt. Förderung einen Gesamtantrag und einen Teilantrag vorgelegt.

Bei der Betrachtung des Einzellantrages wurde diese Splittung berücksichtigt. Der Fördervorschlag basiert aber auf den Gesamtkosten der jeweiligen Projekte. 

 

Von den 8 eingereichten Anträge erfüllen 7 inhaltlich die Ansprüche, die an Kooperationsvorhaben mit Zielrichtung Gewaltprävention zu stellen sind.

Die weiteren Vorgaben und  festgelegten Kriterien wurden nicht in jedem Fall beachtet und bei der Förderempfehlung bzw. dem Förderbetrag berücksichtigt.

 

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, den Antrag 006 der Hauptschule Kronenberg in diesem Jahr nicht mit in die Förderung zu nehmen.

 

Unter Berücksichtigung dieser Gegebenheiten hält die Verwaltung die vorgelegten Maßnahmen für förderungsfähig. 

 

Wenn sich die Ausschüsse dem Vorschlag der Verwaltung anschließen, dann wird für die  Projekte ein Gesamtförderbetrag von  19.328,30  Euro bewilligt.

 

Lfd.-Nr.:   JuSch-KOOP-05/05-001

Titel:      Spielzeit 2005

Antragsteller:   IN VIA  Verband kath. Mädchensozialarbeit e.V.

Kooperation mit:   Schule am Rödgerbach

Städt. Förderung:                 3.440,00

 

Lfd.-Nr.:   JuSch-KOOP-05/05-002

Titel:      extra dry 2005/06

Antragsteller:   IN VIA  Verband kath. Mädchensozialarbeit e.V.

Kooperation mit:   Bischöfliche Marienschule

Städt. Förderung:                 5.030,00

 

Lfd.-Nr.:   JuSch-KOOP-05/05-003

Titel:      Schwarze Olive

Antragsteller:   IN VIA  Verband kath. Mädchensozialarbeit e.V.

Kooperation mit:   Bischöfliche Marienschule

Städt. Förderung:                 4.220,00

 

Lfd.-Nr.:   JuSch-KOOP-05/05-004

Titel:      crème fraîche

Antragsteller:   IN VIA  Verband kath. Mädchensozialarbeit e.V.

Kooperation mit:   GHS Aretzstraße

Städt. Förderung:                 4.220,00

 

Lfd.-Nr.:   JuSch-KOOP-05/05-005

Titel:      Stark ohne Gewalt  2005/06

Antragsteller:   Jugendliche powern ohne Gewalt e.V.

Kooperation mit:   GHS Aretzstraße

Städt. Förderung:                 1.720,00

 

Lfd.-Nr.:   JuSch-KOOP-05/05-006

Titel:      Einwöchiges Konflikttraining   2005

             Damit unser Start gelingt – vom Ich zum Wir

Antragsteller:   Hauptschule Kronenberg

Kooperation mit:   OT`s St. Hubertus + C.-Sonnenschein-Haus + Catweasel e. V.

Städt. Förderung:                 keine

 

Lfd.-Nr.:   JuSch-KOOP-05/05-007

Titel:      Sozialtraining und Kontaktschülerausbildung   2005

Antragsteller:   Gemeinschaftsgrundschule Walheim

Kooperation mit:   IN VIA

Städt. Förderung:                   698,30

 

 

Bei einem Ansatz von 23.000,00 Euro und nicht auszuschließenden Rückzahlungen sind zum heutigen Tag noch  3.671,70 Euro verfügbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

Lfd.-Nr.:   JuSch-KOOP-05/05-001

Titel:      Spielzeit 2005

Antragsteller:   IN VIA  Verband kath. Mädchensozialarbeit e.V.

Kooperation mit:   Schule am Rödgerbach

 

Das Vorhaben wurde unter dem Titel "Spielzeit 2004" bereits im zurückliegenden Jahr gefördert.

Da die Erfahrungen gut sind, soll das Projekt im Schuljahr 2005-2006 fortgeführt werden

 

Projektinhalt:

Schüler mit besonderen Verhaltensdefiziten sollen durch aktive Teilhabe an Spielangeboten den Sinn von Regeln erfahren und verinnerlichen. Durch die Entwicklung  und Akzeptanz von Spiel-Regel-Kompetenzen erhalten die von Freizeitkreisen ihrer Altersgruppe ausgegrenzten Schüler wieder Zugang zu den außerschulischen Freizeitangeboten der verschiedenen Formen der Jugendhilfe.

 

An dieses Vorhaben sind die Erwartungen geknüpft, dass die Besucher dieses Schultyps auch den Zugang zu Vereinen finden, um deren wichtige Sozialisationsmöglichkeiten zu nutzen.

 

In Form eines kontinuierlichen 4-stündigen Nachmittagsangebotes soll die Spielfähigkeit in Kleingruppen entwickelt und gefördert werden.

 

Zielgruppe:       

Schüler der Altersstufe 10 - 14 Jahre

 

Zahl:

12 - 20 lernbehinderte Schüler

 

Kosten:

Das Projekt ist für die Dauer von 12 Monaten (Schuljahr) geplant. Die Kosten für das 12-monatige Vorhaben sind mit 15.160,00 Euro kalkuliert.

 

Finanzierungsplan für 12 Monate

Aus dem Landesjugendplan werden erwartet          10.000,00 Euro

Eigenmittel der Trägergemeinschaft      1.720,00 Euro

Beantragte städt. Förderung für 12 Monate          3.440,00 Euro

 

Die Trägergemeinschaft hat sich um eine Förderung aus Mitteln des Landesjugendplanes gekümmert. Eine Bewilligung steht noch aus.

 

Die Systematik des Landesjugendplanes zwingt den Antragsteller dazu, aus diesem jahresüberschreitenden Vorhaben jeweils eine Jahresmaßnahme für 2005 und eine für 2006 zu machen.

 

Der Antrag wurde gesplittet in A) für 2005 + B) für 2006.

 

Kosten  für 2005  ( August – Dezember 5 Monate)

Für den Zeitraum  August  bis Dezember 2005 fallen Kosten von 6.316,00 Euro an.

 

Finanzierung:

Beantragter Landeszuschuß               4.166,00 Euro .

Ansatz an Eigenmitteln der Trägergemeinschaft       716,00 Euro an.

 

Aus kommunalen Mitteln wird für 2005  eine Förderung von 1.434,00 Euro beantragt.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung sieht in diesem Vorhaben einen Weg, um nachhaltig Verhaltensänderungen durch Stärkung der Selbstsicherheit zu bewirken.

Die Förderung im beantragten Umfang wird empfohlen.

 

Auch wenn die Systematik des Landesjugendplanes eine nach Haushaltsjahren gegliederte Beantragung fordert, empfiehlt die Verwaltung den Ausschüssen die Bewilligung und Bereitstellung der Fördermittel  für die gesamte Laufzeit des Vorhabens mit

 

Kosten für 12 Monate           15.160,00 Euro 

Erwartete Förderung aus Landesjugendplan 2005 mit         4.166,00 Euro

Erhoffte Förderung aus Landesjugendplan 2006 mit         5.834,00 Euro

Benannte Eigenleistung      1.720,00 Euro

Zu bewilligende städt. Förderung für 12 Monate          3.440,00 Euro

 

 

Wenn im Hh.-Jahr 2006 die anteiligen Landesmittel nicht bereitgestellt werden und das Projekt nicht oder nicht wie beantragt durchgeführt werden kann, dann ist der über den  Förderbetrag von 1.434,00 Euro für 5 Monate in 2005 hinausgehende Förderbetrag zurück zu zahlen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lfd.-Nr.:   JuSch-KOOP-05/05-002

Titel:      extra dry 2005/06

Antragsteller:   IN VIA  Verband kath. Mädchensozialarbeit e.V.

Kooperation mit:   Bischöfliche Marienschule

 

Das Vorhaben wurde aus dem Projekt "Prepare" entwickelt. 

 

Projektinhalt:

Mit Einrichtung und Betrieb einer Computerwerkstatt für sozial auffällige Jugendliche

sollen durch die Verknüpfung von sozialpädagogischen, schulischen und

berufsorientierten Inhalten die Entwicklung beruflicher Perspektiven und persönlicher

Kompetenzen entwickelt und Integrationsprobleme durch berufsorientierte

Förderung überwunden werden.

Das Projekt ist als kontinuierliches Nachmittagsangebot geplant.

 

In Kleingruppen soll das Angebot werktäglich nachmittags für 4 Stunden durchgeführt werden.

 

Zielgruppe:       

Schüler der Altersstufe 10 - 14 Jahre

 

Zahl:

7 lernbehinderte Schülerinnen

 

Kosten:

Das Projekt ist für die Dauer von 12 Monaten (Schuljahr) geplant.

Die Kosten für das  12-monatige Vorhaben sind 16.700,00 Euro kalkuliert.

 

Finanzierungsplan für 12 Monate

Aus dem Landesjugendplan werden erwartet          10.000,00 Euro

Eigenmittel der Trägergemeinschaft        700,00 Euro

Beantragte städt. Förderung für 12 Monate          6.000,00 Euro

 

Die Trägergemeinschaft hat sich um eine Förderung aus Mitteln des Landesjugendplanes gekümmert. Eine Bewilligung steht noch aus.

 

Die Systematik des Landesjugendplanes zwingt den Antragsteller dazu, aus diesem jahresüberschreitenden Vorhaben jeweils eine Jahresmaßnahme für 2005 und eine für 2006 zu machen.

 

Der Antrag wurde gesplittet in A) für 2005 + B) für 2006.

 

Kosten  für 2005  ( August – Dezember 5 Monate)

Für den Zeitraum  August  bis Dezember 2005 fallen Kosten von 7.400,00 Euro an.

 

Finanzierung:

Beantragte Landeszuschuss        4.400,00 Euro .

Ansatz an Eigenmitteln der Trägergemeinschaft       300,00 Euro an.

Der Eigenanteil beträgt nur ca. 4 %.

Er soll mindestens 10 % erreichen und wird mit 740,00 Euro abgezogen.

 

Aus kommunalen Mitteln wird für 2005  eine Förderung von 2.700,00 Euro beantragt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung sieht in diesem Vorhaben und der angedachten Methode einen Weg, um wirksam zur Lösung der Probleme beizutragen.

 

Die Förderung wird mit der Einschränkung empfohlen, eine Eigenleistung von 10 % der Kosten =  1.670,00 Euro zu erbringen.

 

Auch wenn der Antragsteller gemäß der Systematik des Landesjugendplanes eine nach Haushaltsjahren gegliederte Beantragung vorlegt, empfiehlt die Verwaltung den Ausschüssen die Bewilligung und Bereitstellung der Fördermittel  für die gesamte Laufzeit des Vorhabens mit 

 

Kosten für 12 Monate           16.700,00 Euro 

Erwartete Förderung aus Landesjugendplan 2005 mit         4.400,00 Euro

Erhoffte Förderung aus Landesjugendplan 2006 mit         5.600,00 Euro

Von A 51/30 vorgeschlagener Eigenbeitrag        1.670,00 Euro

Zu bewilligende städt. Förderung für 12 Monate          5.030,00 Euro

 

 

Wenn im Hh.-Jahr 2006 die anteiligen Landesmittel nicht bereitgestellt werden und das Projekt nicht oder nicht wie beantragt durchgeführt werden kann, dann ist der über den  Förderbetrag von 2.260,00 Euro für 5 Monate in 2005 hinausgehende Förderbetrag zurück zu zahlen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lfd.-Nr.:   JuSch-KOOP-05/05-003

Titel:      Schwarze Olive

Antragsteller:   IN VIA  Verband kath. Mädchensozialarbeit e.V.

Kooperation mit:   Bischöfliche Marienschule

 

Das Vorhaben ist aus dem Projekt "Olivia" hervorgegangen. Da die Erfahrungen mit der Wirksamkeit gut waren, wurde es weiterentwickelt.

 

Projektinhalt:

Armutsprävention und Reintegration verhaltensauffälliger Schüler durch hauswirtschaftlichen Kompetenzerwerb.

 

Durch die Vermittlung hauswirtschaftlicher und alltagsorientierter Kenntnisse sollen

Sicherheit geschaffen und der Eigenwert aufgebaut werden. Über diesen Weg soll die Stärkung des Selbstvertrauens in eine eigene künftige Lebensführung verbunden mit der Entwicklung eines sozialverträglichen Verhaltens bewirkt werden .

 

Das Projekt soll schultäglich nachmittags für 4 Stunden angeboten werden.

 

Zielgruppe:       

Schüler der Altersstufe 10 - 14 Jahre, mit erheblichen Verhaltensauffälligkeiten ohne elterliche Bindung und Unterstützung

 

Zahl:

8 - 10 Schüler

 

Kosten:

Das Projekt ist für die Dauer von 12 Monaten (Schuljahr) geplant mit Kosten von 15.800,00 Euro kalkuliert.

 

Finanzierungsplan für 12 Monate

Aus dem Landesjugendplan werden erwartet          10.000,00 Euro

Eigenmittel der Trägergemeinschaft    nicht beziffert

Beantragte städt. Förderung für 12 Monate           5.800,00 Euro

 

Die Trägergemeinschaft hat sich um eine Förderung aus Mitteln des Landesjugendplanes gekümmert. Eine Bewilligung steht noch aus.

 

Die Systematik des Landesjugendplanes zwingt den Antragsteller dazu, aus diesem jahresüberschreitenden Vorhaben jeweils eine Jahresmaßnahme für 2005 und eine für 2006 zu machen.

 

Der Antrag wurde gesplittet in A) für 2005 + B) für 2006.

 

Kosten  für 2005  ( August – Dezember 5 Monate)

Für den Zeitraum  August  bis Dezember 2005 fallen Kosten von 7.000,00 Euro an.

 

Finanzierung:

Beantragte Landeszuschuß  für 5 Monate 2005             4.400,00 Euro .

Ein Eigenanteil ist nicht benannt.

 

Aus kommunalen Mitteln wird für 2005  eine Förderung von 2.600,00 Euro beantragt.

 

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung hält das Projekt für geeignet, zur Verselbstständigung der Teilnehmer beizutragen. Mit der Entwicklung der Selbstständigkeit und dem damit verbundenen Selbstvertrauen wird ein anderes Verhalten verbunden sein.

 

Die Förderung wird mit der Einschränkung empfohlen, dass von den Kooperationspartnern eine Eigenleistung von 10 % der Kosten =  1.580,00 Euro zu erbringen sind.

 

Auch wenn der Antragsteller gemäß der Systematik des Landesjugendplanes eine nach Haushaltsjahren gegliederte Beantragung vorlegt, empfiehlt die Verwaltung den Ausschüssen die Bewilligung und Bereitstellung der Fördermittel  für die gesamte Laufzeit des Vorhabens mit 

 

 

Kosten für 12 Monate           15.800,00 Euro 

Erwartete Förderung aus Landesjugendplan 2005 mit         4.400,00 Euro

Erhoffte Förderung aus Landesjugendplan 2006 mit         5.600,00 Euro

Von A 51/30 vorgeschlagener Eigenbeitrag        1.580,00 Euro

Zu bewilligende städt. Förderung für 12 Monate          4.220,00 Euro

 

 

 

Wenn im Hh.-Jahr 2006 die anteiligen Landesmittel nicht bereitgestellt werden und das Projekt nicht oder nicht wie beantragt durchgeführt werden kann, dann ist der, über den  Förderbetrag von 1.900,00 Euro für 5 Monate in 2005 hinausgehende Förderbetrag zurück zu zahlen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lfd.-Nr.:   JuSch-KOOP-05/05-004

Titel:      crème fraîche

Antragsteller:   IN VIA  Verband kath. Mädchensozialarbeit e.V.

Kooperation mit:   GHS Aretzstrasse

 

Dieses Projekt wurde aus der Erfolgsmaßnahme „Schlagsahne“ entwickelt .

 

Projektinhalt:

Persönlichkeitsförderung  und Armutsprävention durch hauswirtschaftlichen Kompetenzerwerb.

 

Durch die Vermittlung hauswirtschaftlicher und alltagsorientierter Kenntnisse sollen verhaltensauffällige und schulleistungsschwache Schüler Sicherheit und Selbstvertrauen gewinnen. Damit wird die Grundlage für die Entwicklung eines sozialverträglichen Verhaltens gelegt.  

 

Das Projekt soll schultäglich nachmittags für 4 Stunden angeboten werden.

 

Zielgruppe:       

Jungen der Altersgruppe 10 - 14 Jahre, mit erheblichen Verhaltensauffälligkeiten und Schulleistungsschwäche.

 

Zahl:

8 - 10 Schüler

 

Kosten:

Das Projekt ist für die Dauer von 12 Monaten (Schuljahr) geplant mit Kosten von 15.800,00 Euro kalkuliert.

 

Finanzierungsplan für 12 Monate

Aus dem Landesjugendplan werden erwartet          10.000,00 Euro

Eigenmittel der Trägergemeinschaft    nicht beziffert

Beantragte städt. Förderung für 12 Monate           5.800,00 Euro

 

Die Trägergemeinschaft hat sich um eine Förderung aus Mitteln des Landesjugendplanes gekümmert. Eine Bewilligung steht noch aus.

 

Die Systematik des Landesjugendplanes zwingt den Antragsteller dazu, aus diesem jahresüberschreitenden Vorhaben jeweils eine Jahresmaßnahme für 2005 und eine für 2006 zu machen.

 

Der Antrag wurde gesplittet in A) für 2005 + B) für 2006.

 

Kosten  für 2005  ( August – Dezember 5 Monate)

Für den Zeitraum  August  bis Dezember 2005 fallen Kosten von 7.000,00 Euro an.

 

Finanzierung:

Beantragte Landeszuschuss        4.400,00 Euro .

Ein Eigenanteil ist nicht benannt.

 

Aus kommunalen Mitteln wird für 2005  eine Förderung von 2.600,00 Euro beantragt.

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung hält das Projekt für geeignet, zur Verselbstständigung der Teilnehmer beizutragen. Mit der Entwicklung der Selbstständigkeit und dem damit verbundenen Selbstvertrauen wird ein anderes Verhalten verbunden sein.

 

Die Förderung wird mit der Einschränkung empfohlen, dass von den Kooperationspartnern eine Eigenleistung von 10 % der Kosten =  1.580,00 Euro zu erbringen sind.

Auch wenn der Antragsteller gemäß der Systematik des Landesjugendplanes eine nach Haushaltsjahren gegliederte Beantragung vorlegt, empfiehlt die Verwaltung den Ausschüssen die Bewilligung und Bereitstellung der Fördermittel  für die gesamte Laufzeit des Vorhabens mit 

 

Kosten für 12 Monate           15.800,00 Euro 

Erwartete Förderung aus Landesjugendplan 2005 mit         4.400,00 Euro

Erhoffte Förderung aus Landesjugendplan 2006 mit         5.600,00 Euro

Von A 51/30 vorgeschlagener Eigenbeitrag        1.580,00 Euro

Zu bewilligende städt. Förderung für 12 Monate          4.220,00 Euro

 

 

Wenn im Hh.-Jahr 2006 die anteiligen Landesmittel nicht bereitgestellt werden und das Projekt nicht oder nicht wie beantragt durchgeführt werden kann, dann ist der, über den  Förderbetrag von 1.900,00 Euro für 5 Monate in 2005 hinausgehende Förderbetrag zurück zu zahlen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

           

Lfd.-Nr.:   JuSch-KOOP-05/05-005

Titel:      Stark ohne Gewalt  2005/06

Antragsteller:   Jugendliche powern ohne Gewalt e.V.

Kooperation mit:   GHS Aretzstraße

 

Projektinhalt:

Entwicklung innerer Stärke und verdeutlichen und erfahrbar machen von Werten, verbunden mit der Abkehr von der Einstellung, dass Stärke nur physische Kraft und Macht über andere ist.

 

Vorgesehen sind 6 über das Schuljahr verteilte geschlechtsgetrennte Maßnahmen,

die jeweils freitags von 14.00 – 18.00 Uhr  und samstags  von 9.00 bis 16.00 stattfinden sollen.

Der Freitag dient der theoretischen Auseinandersetzung mit der Gewaltbereitschaft

durch Gespräche und Rollenspiel.  

 

Die Samstagstermine sollen mit erlebnispädagogischen Aktivitäten in der Eifel gefüllt

werden, in deren Verlauf die Theorie durch  das Lösen von Aufgaben im Bereich

körperlichen Geschicks in die Paxis umgesetzt werden sollen.

   

Zielgruppe:       

Schülerinnen und Schüler der Altersstufe 10 - 14 Jahre, mit erheblichen Verhaltensauffälligkeiten und einem Familienhintergrund, der durch Benachteiligung, wirtschaftliche Schwäche und soziale Ausgrenzung gekennzeichnet ist.

 

Zahl:

8 - 10 Schüler

 

Kosten:

Das Projekt ist für die Dauer eines Schuljahres angelegt.

 

Der Antragsteller legt die folgende Kostenaufstellung vor:

 

6 Maßnahmen im Schuljahr

 

Honorarkosten: 6x 450 Euro                                  2700,00 Euro

Materialkosten: 6x 250 Euro

(Verpflegung, Fahrtkosten,

  Arbeitsmaterial, etc)                                             1500,00 Euro

Organisation und Verwaltung                                   200,00 Euro

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                                                                              4.400,00 Euro

 

Förderung Verein Jugendliche

Powern ohne Gewalt e.V.                                        500,00 Euro

Eigenanteil Schule:                                           Gehaltsabtretung Schulsozialarbeit

Teilnehmergebühr: 6x 100 Euro                               600,00 Euro

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Beantrage Förderung aus städt. Mitteln    3.300,00 Euro

 

Der Antragsteller hat versucht eine Förderung nach den Richtlinien des Landesjugendplanes zu erhalten.

Da die Fristen für die Beantragung nicht eingehalten wurden, wurde der Antrag über 1.600,00 Euro Zuschuss abgelehnt.

Die Beantragung oder Gewährung anderer Mittel des Landes ist nicht ersichtlich.

 

 

Es sind Eigenmittel des der Schule verbundenen Vereins in Höhe von 500,00 Euro angesetzt und Teilnehmerbeiträge von 600,00 Euro eingeplant.

 

Nach Meinung der Verwaltung kann das Projekt dazu beitragen, dass Ansätze für eine andere Einstellung zur Gewalt bewirkt werden können.

Unter Berücksichtigung einer möglichen Landesjugendplanförderung schlägt die Verwaltung folgende Förderberechnung vor:

 

Gegenrechnung:

Honorar 20,00 pro Stunde, pro Wochenende fallen  Fr. = 4 + Sa. = 7  ges. = 11 Stunden an.

6 Termine  =  6 x 11 Stunden = 66 Stunden  bei einem Stundensatz von 20,00 Euro kommt es zu Honoraraufwendungen für eine Kraft von 1.320,00 Euro.

 

Gemäß den Richtlinien des Stadtjugendplanes wird bei Gruppen bis zu 6 Teilnehmern 1 Betreuungskraft akzeptiert.

Folglich bei Gruppen mit bis zu 10 Teilnehmern 2 Betreuungskräfte.

In dem Antrag wird ausgeführt, dass die Schule einen Sozialarbeiter bei der Durchführung der Vorhaben einsetzen wird.

Somit fallen nur Kosten für eine Honorarkraft an.

 

Kosten für Organisation und Verwaltung von Maßnahmen fallen sicherlich an, werden aber bei der Förderung nicht berücksichtigt. 

 

Berücksichtigungsfähige Honorarkosten für 1 Kraft          1.320,00 Euro

Material- + Fahrtkosten                 1.500,00 Euro

Kosten für das Projekt          2.820,00 Euro

 

Minus Leistung „Verein Jugendliche powern ohne Gewalt“                500,00 Euro

Abzüglich Teilnehmerbeiträge                    600,00 Euro

Rechnerischer Förderbetrag          1.720,00 Euro

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

Über diesen Weg können die Grundlagen für das Rüstzeug zu einer künftigen eigenverantwortlichen Lebensführung gelegt werden.

Dadurch können Verhaltensweisen auch mit Blick auf eine Elternrolle positiv verändert werden.

Um zu verdeutlichen, dass ausfallende (nicht beantragte) Landesmittel nicht aufgefangen werden können, schlägt die Verwaltung die Förderung mit 1.720,00 Euro vor, wenn sicher ist, dass das Projekt wie beschrieben durchgeführt wird..

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lfd.-Nr.:   JuSch-KOOP-05/05-006

Titel:      Einwöchiges Konflikttraining   2005

             Damit unser Start gelingt – vom Ich zum Wir

Antragsteller:   Hauptschule Kronenberg

Kooperation mit:   OT`s St. Hubertus + Carl-Sonnenschein-Haus +

             Catweasel e. V.

 

 

Projektinhalt:

Ein fünftägiges Training zum Thema Grenzen erfahren. Es wird durchgeführt  in den offenen Jugendeinrichtungen und auf  erlebnispädagogischem  Terrain. Das Projekt   soll der Erarbeitung von Lösungsstrategien zur  Bewältigung von Konfliktsituationen dienen. Gleichzeitig trägt es zur Stärkung des Sozialverhaltens und der Sozialkompetenz bei. Das geschieht unter Einbeziehung und in Zusammenarbeit mit  Klassen- und Fachlehrern, sowie Pädagogen aus den beteiligten Organisationen.

 

 

Zielgruppe:       

Schülerinnen und Schüler der Altersstufe 10 - 12 Jahre.

 

Zahl:

32 Schüler

 

Kosten:

Das Projekt ist für eine Woche geplant.

Der Antragsteller legt die folgende Kostenaufstellung vor:

 

 

Honorarkosten: 4 Kräfte  x 6  Stunden                                       480,00 Euro

Material- + Fahrtkosten:                                                         500,00 Euro

Verpflegungskosten                                                          520,00 Euro

Nutzungsgebühren                                                                     130,00 Euro

                                                                                    --------------------------

                                                                                           1.630,00 Euro

Verpflegungsbeitrag  300,00                                               300,00 Euro

                                                                          -------------------------

Beantrage Förderung aus städtische Mittel               1.330,00 Euro

 

Eine Beantragung von Förderung nach den Richtlinien des Landesjugendplanes ist nicht erfolgt.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Über diesen Weg können die Grundlagen für das Rüstzeug zu einer künftigen eigenverantwortlichen Lebensführung gelegt werden.

 

Da keine Landesmittel eingeworben wurden und der Durchführungszeitraum für das Schuljahr 2005/06 vorgesehen ist, spricht sich die Verwaltung gegen eine Förderung zum jetzigen Zeitpunkt aus.

Dem Antragsteller wird empfohlen, das Vorhaben fristgerecht zum Landesjugendplan 2006 anzumelden. Wenn die Inhalte stimmen, wäre eine Landesjugendplanförderung ab Januar 2006 möglich. Zu dem Zeitpunkt können voraussichtlich auch die kommunalen Ergänzungsmittel bewilligt werden.

 

 

Lfd.-Nr.:   JuSch-KOOP-05/05-007

Titel:      Sozialtraining und Kontaktschülerausbildung   2005

Antragsteller:   Gemeinschaftsgrundschule Walheim

Kooperation mit:   IN VIA

 

Projektinhalt:

Sozialtraining und Kontaktschülerausbildung

Die Schule hat bereits im Schuljahr 2004/05 Sozialtraining angeboten und mit der Ausbildung von Kontaktschülern begonnen.

Dazu wurden 6 Bausteine ohne die Inanspruchnahme von Fördermitteln abgearbeitet.

Diese Reihe soll nun fortgeführt werden.

 

Es sind drei Bausteine für die Schüler der dritten Klasse geplant.

Baustein 7: Kommunikation – zuhören und sich mitteilen können

Baustein 8: Kooperation – miteinander statt gegeneinander

Baustein 9: Konflikte – mit Konflikten konstruktiv umgehen.

 

Nach Beendigung des Sozialtrainings werden 6 Schüler  aus dem Teilnehmerkreis in einer

Sondermaßnahme mit Unterbringung in der Jugendherberge zu Kontaktschülern ausgebildet. An diesem Ausbildungsabschnitt ist neben den Referenten von IN VIA auch eine Lehrkraft der Schule eingebunden. Nach Abschluss dieser  Ausbildung stehen der Schule Streitschlichter und Deeskalationsschüler zur Verfügung.

 

Zielgruppe:       

Schülerinnen und Schüler der Altersstufe  8 - 9 Jahre.

 

Zahl:

25 Schüler für Sozialtraining + 6 Schüler für Kontaktschüler

 

Kosten:

Referentenkosten

Verpflegung, Materialkosten                                                               1.340,00 Euro

Übernachtung im Jugendgästehaus Aachen                                     258,30 Euro

                                                                                                            1.598,30 Euro

Einnahmen

Teilnehmerbeiträge, Spenden und Fördergelder                               - 900,00 Euro

Beantragte Förderung                                                                       698,30 Euro

 

Stellungnahme der Verwaltung

Der Einsatz von Streitschlichtern trägt dazu bei, dass Gewaltvorfälle reduziert. werden können. 

Vor diesem Hintergrund spricht sich die Verwaltung für die Förderung des Vorhabens mit 698,30 Euro aus.

 

Eine Förderung nach den Richtlinien des Landesjugendplanes wurde nicht beantragt. 

Die Antragstellerin hat bereits ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel  erhebliche Anstrengungen unternommen und die Bausteine 1 – 6 realisiert und finanziert. Für diesen 2. Abschnitt werden die  Partner  eine Eigenleistung von mehr als 50 % der Kosten aufbringen.

 

 

 

 

 

 

Lfd.-Nr.:   JuSch-KOOP-05/05-008

Titel:      Gewaltprävention an Schulen für Jungen und Mädchen

Antragsteller:   Maria-Montessori Gesamtschule

Kooperation mit:   Deutscher Kinderschutzbund e.V.

 

Projektinhalt:

Die Projektbeschreibung besagt, dass die Bestrebungen darauf abzielen, Eigen- und Sozialverantwortung zu stärken.

 

Für dieses Vorhaben wurde auch ein Antrag an das Landesjugendamt gestellt. Von dort erfolgte eine Ablehnung, weil eine klare gewaltpräventive Konzeption nicht aufgezeigt wird.

Nach Rücksprache mit dem DKSB wird der Antrag zurückgezogen und in überarbeiteter Fassung für 2006 erneut gestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

ergeben sich in Höhe der verfügbaren Mittel von insgesamt 19.328,30 Euro

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