Entscheidungsvorlage - A 51/0047/WP15-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von übergreifenden Maßnahmen zur Gewaltprävention (Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule) aus der Hst. 145200.76080/6
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Schulausschuss
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09.06.2005
| |||
●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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09.06.2005
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss wie auch der Schulausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Sie beschließen die Förderung der genannten Projekte wie vorgeschlagen. Für den Fall, dass Haushaltsmittel dieser Förderposition nicht verausgabt werden und weitere förderungsfähige Anträge eingehen, wird die Verwaltung beauftragt, die Förderung dieser Projekte vorzunehmen, ohne die Ausschüsse im Vorfeld zu beteiligen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im
Haushaltsplan 2005 sind im Unterabschnitt “Jugendsozialarbeit, Erzieherischer
Kinder- und Jugendschutz” bei der Haushaltsstelle 1.45200.76080/6 “Übergreifende Maßnahmen zur
Gewaltprävention pp.” 23.000,00 Euro für die Förderung von entsprechenden
Projekten ausgewiesen, die im Zuge der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und
Schule geplant und durchgeführt werden.
Zur Sicherstellung einer möglichst gerechten Beurteilung
haben die beiden Ausschüsse die folgenden Kriterien beschlossen:
1.) Schwerpunkt der Förderung sollen Kooperationsprojekte zwischen anerkannten Trägern der Jugendhilfe und Schulen bilden.
2.) Kooperationsprojekte
werden auch gefördert, wenn
sie ohne ausdrücklichen
Gewaltbezug sind.
3.) Die Kooperationsprojekte
sollen nicht anstelle von Schulunterricht durchgeführt werden (Es müssen
zusätzliche Angebote sein)
4.) Die Antragsteller haben alle anderen Fördermöglichkeiten vorrangig auszuschöpfen.
Von den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe wird erwartet, dass für förderungsfähige Maßnahmen (z.B. nach LJP) auch Anträge beim Landesjugendamt gestellt werden.
5.) Antragsteller haben in der Regel eine Eigenleistung von 10% der berücksichtigungsfähigen Kosten zu erbringen.
Den Antragstellern, die weder eine Eigenleistung noch den Nachweis über die Beantragung einer anderen öffentlichen Förderung (GÖS oder Landesjugendplan) erbracht haben, wird der gewünschte Förderbetrag um 10 % gekürzt.
6.) Die Antragsteller haben darzulegen, wo für die beantragte Maßnahme weitere Zuschüsse beantragt werden.
7.) Abweichend von der im Bereich der Jugendhilfe üblichen Förderpraxis werden die Projekte jahresüberschreitend den Schuljahren entsprechend konzipiert und bewilligt.
8.) Wenn Projekte oder in sich
geschlossene Projektteile auch nach anderen Förderrichtlinien (Stadtjugendplan)
förderungsfähig sind, dann soll die andere Förderung vorrangig in Anspruch genommen
werden und nur die verbleibenden Projektteile aus dieser Haushaltsstelle
gefördert werden.
9.) Projekte
werden nur bis zu drei Mal als Folgemaßnahmen gefördert.
Bis zur Erstellung der Vorlage wurden 8 Anträge eingereicht
und weitere angekündigt. Die angekündigten Anträge wurden nicht vorgelegt. Zur
Begründung haben die Antragsteller mitgeteilt, dass für die jeweiligen Projekte
auch Landesmittel nach dem Landesjugendplan beantragt werden.
Die vorgelegten Anträge 001 bis 004 werden voraussichtlich nach den Richtlinien des
Landesjugendplanes gefördert. Allerdings bedeutet dies, dass jeder Antrag für
das jeweilige Haushaltsjahr gesplittet
werden muss. Die Antragsteller haben in diesen Fällen zur Erlangung der
städt. Förderung einen Gesamtantrag und einen Teilantrag vorgelegt.
Bei der Betrachtung des Einzellantrages wurde diese
Splittung berücksichtigt. Der Fördervorschlag basiert aber auf den Gesamtkosten
der jeweiligen Projekte.
Von den 8 eingereichten Anträge erfüllen 7 inhaltlich die
Ansprüche, die an Kooperationsvorhaben mit Zielrichtung Gewaltprävention zu
stellen sind.
Die weiteren Vorgaben und festgelegten Kriterien wurden nicht in jedem Fall beachtet
und bei der Förderempfehlung bzw. dem Förderbetrag berücksichtigt.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, den Antrag 006
der Hauptschule Kronenberg in diesem Jahr nicht mit in die Förderung zu nehmen.
Unter Berücksichtigung dieser Gegebenheiten hält die
Verwaltung die vorgelegten Maßnahmen für förderungsfähig.
Wenn sich die Ausschüsse dem
Vorschlag der Verwaltung anschließen, dann wird für die Projekte ein Gesamtförderbetrag
von 19.328,30 Euro bewilligt.
Lfd.-Nr.: JuSch-KOOP-05/05-001
Titel: Spielzeit
2005
Antragsteller: IN VIA Verband kath. Mädchensozialarbeit e.V.
Kooperation
mit: Schule am Rödgerbach
Städt. Förderung: 3.440,00
Lfd.-Nr.: JuSch-KOOP-05/05-002
Titel: extra dry 2005/06
Antragsteller: IN VIA Verband kath. Mädchensozialarbeit e.V.
Kooperation
mit: Bischöfliche
Marienschule
Städt. Förderung: 5.030,00
Lfd.-Nr.: JuSch-KOOP-05/05-003
Titel: Schwarze
Olive
Antragsteller: IN VIA Verband kath. Mädchensozialarbeit e.V.
Kooperation
mit: Bischöfliche
Marienschule
Städt. Förderung: 4.220,00
Lfd.-Nr.: JuSch-KOOP-05/05-004
Titel: crème
fraîche
Antragsteller: IN VIA Verband kath. Mädchensozialarbeit e.V.
Kooperation
mit: GHS Aretzstraße
Städt. Förderung: 4.220,00
Lfd.-Nr.: JuSch-KOOP-05/05-005
Titel: Stark
ohne Gewalt 2005/06
Antragsteller: Jugendliche powern ohne Gewalt
e.V.
Kooperation
mit: GHS Aretzstraße
Städt. Förderung: 1.720,00
Lfd.-Nr.: JuSch-KOOP-05/05-006
Titel: Einwöchiges
Konflikttraining 2005
Damit unser Start gelingt – vom
Ich zum Wir
Antragsteller: Hauptschule Kronenberg
Kooperation
mit: OT`s St. Hubertus +
C.-Sonnenschein-Haus + Catweasel e. V.
Städt. Förderung: keine
Lfd.-Nr.: JuSch-KOOP-05/05-007
Titel: Sozialtraining
und Kontaktschülerausbildung 2005
Antragsteller: Gemeinschaftsgrundschule Walheim
Kooperation
mit: IN VIA
Städt. Förderung: 698,30
Bei einem Ansatz von 23.000,00 Euro und nicht
auszuschließenden Rückzahlungen sind zum heutigen Tag noch 3.671,70 Euro verfügbar.
Lfd.-Nr.: JuSch-KOOP-05/05-001
Titel: Spielzeit
2005
Antragsteller: IN VIA Verband kath. Mädchensozialarbeit e.V.
Kooperation
mit: Schule am Rödgerbach
Das Vorhaben wurde unter dem Titel "Spielzeit
2004" bereits im zurückliegenden Jahr gefördert.
Da die Erfahrungen gut sind, soll das Projekt im Schuljahr
2005-2006 fortgeführt werden
Projektinhalt:
Schüler mit besonderen Verhaltensdefiziten sollen durch aktive Teilhabe an Spielangeboten den Sinn von Regeln erfahren und verinnerlichen. Durch die Entwicklung und Akzeptanz von Spiel-Regel-Kompetenzen erhalten die von Freizeitkreisen ihrer Altersgruppe ausgegrenzten Schüler wieder Zugang zu den außerschulischen Freizeitangeboten der verschiedenen Formen der Jugendhilfe.
An dieses Vorhaben sind die Erwartungen geknüpft, dass die Besucher dieses Schultyps auch den Zugang zu Vereinen finden, um deren wichtige Sozialisationsmöglichkeiten zu nutzen.
In Form eines kontinuierlichen 4-stündigen Nachmittagsangebotes soll die Spielfähigkeit in Kleingruppen entwickelt und gefördert werden.
Zielgruppe:
Schüler der Altersstufe 10 - 14 Jahre
Zahl:
12 - 20 lernbehinderte Schüler
Kosten:
Das Projekt ist für die Dauer von 12 Monaten (Schuljahr) geplant. Die Kosten für das 12-monatige Vorhaben sind mit 15.160,00 Euro kalkuliert.
Finanzierungsplan für 12 Monate
Aus dem Landesjugendplan werden erwartet 10.000,00
Euro
Eigenmittel der Trägergemeinschaft
1.720,00 Euro
Beantragte städt. Förderung für 12 Monate 3.440,00 Euro
Die Trägergemeinschaft hat
sich um eine Förderung aus Mitteln des Landesjugendplanes gekümmert. Eine
Bewilligung steht noch aus.
Die Systematik des Landesjugendplanes zwingt den
Antragsteller dazu, aus diesem jahresüberschreitenden Vorhaben jeweils eine
Jahresmaßnahme für 2005 und eine für 2006 zu machen.
Der Antrag wurde gesplittet in A) für 2005 + B) für 2006.
Kosten für 2005 ( August – Dezember 5 Monate)
Für den Zeitraum
August bis Dezember 2005
fallen Kosten von 6.316,00 Euro an.
Finanzierung:
Beantragter Landeszuschuß 4.166,00
Euro .
Ansatz an Eigenmitteln der Trägergemeinschaft 716,00 Euro an.
Aus kommunalen Mitteln wird für 2005 eine Förderung von 1.434,00 Euro
beantragt.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung sieht in diesem Vorhaben einen Weg, um nachhaltig Verhaltensänderungen durch Stärkung der Selbstsicherheit zu bewirken.
Die Förderung im beantragten Umfang wird empfohlen.
Auch wenn die Systematik des
Landesjugendplanes eine nach Haushaltsjahren gegliederte Beantragung fordert,
empfiehlt die Verwaltung den Ausschüssen die Bewilligung und Bereitstellung der
Fördermittel für die gesamte
Laufzeit des Vorhabens mit
Kosten für 12 Monate 15.160,00
Euro
Erwartete Förderung aus Landesjugendplan 2005 mit 4.166,00 Euro
Erhoffte Förderung aus Landesjugendplan 2006 mit 5.834,00 Euro
Benannte Eigenleistung 1.720,00 Euro
Zu bewilligende städt. Förderung für 12 Monate 3.440,00 Euro
Wenn im Hh.-Jahr 2006 die anteiligen Landesmittel nicht bereitgestellt werden und das Projekt nicht oder nicht wie beantragt durchgeführt werden kann, dann ist der über den Förderbetrag von 1.434,00 Euro für 5 Monate in 2005 hinausgehende Förderbetrag zurück zu zahlen.
Lfd.-Nr.: JuSch-KOOP-05/05-002
Titel: extra dry 2005/06
Antragsteller: IN VIA Verband kath. Mädchensozialarbeit e.V.
Kooperation
mit: Bischöfliche
Marienschule
Das Vorhaben wurde aus dem Projekt "Prepare"
entwickelt.
Projektinhalt:
Mit
Einrichtung und Betrieb einer Computerwerkstatt für sozial auffällige
Jugendliche
sollen durch die Verknüpfung von sozialpädagogischen, schulischen und
berufsorientierten Inhalten die Entwicklung beruflicher Perspektiven und persönlicher
Kompetenzen
entwickelt und Integrationsprobleme durch berufsorientierte
Förderung
überwunden werden.
Das Projekt ist als kontinuierliches Nachmittagsangebot geplant.
In Kleingruppen soll das Angebot werktäglich nachmittags für 4 Stunden durchgeführt werden.
Zielgruppe:
Schüler der Altersstufe 10 - 14 Jahre
Zahl:
7 lernbehinderte Schülerinnen
Kosten:
Das Projekt ist für die Dauer von 12 Monaten (Schuljahr)
geplant.
Die Kosten für das
12-monatige Vorhaben sind 16.700,00 Euro kalkuliert.
Finanzierungsplan für 12 Monate
Aus dem Landesjugendplan werden erwartet 10.000,00
Euro
Eigenmittel der Trägergemeinschaft
700,00 Euro
Beantragte städt. Förderung für 12 Monate 6.000,00 Euro
Die Trägergemeinschaft hat sich um eine Förderung aus
Mitteln des Landesjugendplanes gekümmert. Eine Bewilligung steht noch aus.
Die Systematik des Landesjugendplanes zwingt den
Antragsteller dazu, aus diesem jahresüberschreitenden Vorhaben jeweils eine
Jahresmaßnahme für 2005 und eine für 2006 zu machen.
Der Antrag wurde gesplittet in A) für 2005 + B) für 2006.
Kosten für
2005 ( August – Dezember 5 Monate)
Für den Zeitraum
August bis Dezember 2005
fallen Kosten von 7.400,00 Euro an.
Finanzierung:
Beantragte Landeszuschuss 4.400,00
Euro .
Ansatz an Eigenmitteln der Trägergemeinschaft 300,00 Euro an.
Der Eigenanteil beträgt nur ca. 4 %.
Er soll mindestens 10 % erreichen und wird mit 740,00 Euro
abgezogen.
Aus kommunalen Mitteln wird für 2005 eine Förderung von 2.700,00 Euro
beantragt.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung sieht in diesem Vorhaben und der angedachten Methode einen Weg, um wirksam zur Lösung der Probleme beizutragen.
Die Förderung wird mit der Einschränkung empfohlen, eine Eigenleistung von 10 % der Kosten = 1.670,00 Euro zu erbringen.
Auch wenn der Antragsteller gemäß der Systematik des Landesjugendplanes eine nach Haushaltsjahren gegliederte Beantragung vorlegt, empfiehlt die Verwaltung den Ausschüssen die Bewilligung und Bereitstellung der Fördermittel für die gesamte Laufzeit des Vorhabens mit
Kosten für 12 Monate 16.700,00
Euro
Erwartete Förderung aus Landesjugendplan 2005 mit 4.400,00 Euro
Erhoffte Förderung aus Landesjugendplan 2006 mit 5.600,00 Euro
Von A 51/30 vorgeschlagener Eigenbeitrag 1.670,00 Euro
Zu bewilligende städt. Förderung für 12 Monate 5.030,00 Euro
Wenn im Hh.-Jahr 2006 die anteiligen Landesmittel nicht bereitgestellt werden und das Projekt nicht oder nicht wie beantragt durchgeführt werden kann, dann ist der über den Förderbetrag von 2.260,00 Euro für 5 Monate in 2005 hinausgehende Förderbetrag zurück zu zahlen.
Lfd.-Nr.: JuSch-KOOP-05/05-003
Titel: Schwarze
Olive
Antragsteller: IN VIA Verband kath. Mädchensozialarbeit e.V.
Kooperation
mit: Bischöfliche
Marienschule
Das Vorhaben ist aus dem Projekt "Olivia"
hervorgegangen. Da die Erfahrungen mit der Wirksamkeit gut waren, wurde es
weiterentwickelt.
Projektinhalt:
Armutsprävention und Reintegration verhaltensauffälliger
Schüler durch hauswirtschaftlichen Kompetenzerwerb.
Durch
die Vermittlung hauswirtschaftlicher und alltagsorientierter Kenntnisse sollen
Sicherheit geschaffen und der Eigenwert aufgebaut werden. Über diesen Weg soll die Stärkung des Selbstvertrauens in eine eigene künftige Lebensführung verbunden mit der Entwicklung eines sozialverträglichen Verhaltens bewirkt werden .
Das Projekt soll schultäglich nachmittags für 4 Stunden angeboten werden.
Zielgruppe:
Schüler der Altersstufe 10 - 14 Jahre, mit erheblichen
Verhaltensauffälligkeiten ohne elterliche Bindung und Unterstützung
Zahl:
8 - 10 Schüler
Kosten:
Das Projekt ist für die Dauer von 12 Monaten (Schuljahr)
geplant mit Kosten von 15.800,00 Euro kalkuliert.
Finanzierungsplan für 12 Monate
Aus dem Landesjugendplan werden erwartet 10.000,00
Euro
Eigenmittel der Trägergemeinschaft nicht beziffert
Beantragte städt. Förderung für 12 Monate 5.800,00 Euro
Die Trägergemeinschaft hat sich um eine Förderung aus
Mitteln des Landesjugendplanes gekümmert. Eine Bewilligung steht noch aus.
Die Systematik des Landesjugendplanes zwingt den
Antragsteller dazu, aus diesem jahresüberschreitenden Vorhaben jeweils eine
Jahresmaßnahme für 2005 und eine für 2006 zu machen.
Der Antrag wurde gesplittet in A) für 2005 + B) für 2006.
Kosten für
2005 ( August – Dezember 5 Monate)
Für den Zeitraum
August bis Dezember 2005
fallen Kosten von 7.000,00 Euro an.
Finanzierung:
Beantragte Landeszuschuß für 5 Monate 2005 4.400,00
Euro .
Ein Eigenanteil ist nicht benannt.
Aus kommunalen Mitteln wird für 2005 eine Förderung von 2.600,00 Euro
beantragt.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung hält das Projekt für geeignet, zur Verselbstständigung der Teilnehmer beizutragen. Mit der Entwicklung der Selbstständigkeit und dem damit verbundenen Selbstvertrauen wird ein anderes Verhalten verbunden sein.
Die Förderung wird mit der Einschränkung empfohlen, dass von den Kooperationspartnern eine Eigenleistung von 10 % der Kosten = 1.580,00 Euro zu erbringen sind.
Auch wenn der Antragsteller
gemäß der Systematik des Landesjugendplanes eine nach Haushaltsjahren gegliederte
Beantragung vorlegt, empfiehlt die Verwaltung den Ausschüssen die Bewilligung
und Bereitstellung der Fördermittel
für die gesamte Laufzeit des Vorhabens mit
Kosten für 12 Monate 15.800,00
Euro
Erwartete Förderung aus Landesjugendplan 2005 mit 4.400,00 Euro
Erhoffte Förderung aus Landesjugendplan 2006 mit 5.600,00 Euro
Von A 51/30 vorgeschlagener Eigenbeitrag 1.580,00 Euro
Zu bewilligende städt. Förderung für 12 Monate 4.220,00 Euro
Wenn im Hh.-Jahr 2006 die anteiligen Landesmittel nicht bereitgestellt werden und das Projekt nicht oder nicht wie beantragt durchgeführt werden kann, dann ist der, über den Förderbetrag von 1.900,00 Euro für 5 Monate in 2005 hinausgehende Förderbetrag zurück zu zahlen.
Lfd.-Nr.: JuSch-KOOP-05/05-004
Titel: crème
fraîche
Antragsteller: IN VIA Verband kath. Mädchensozialarbeit e.V.
Kooperation
mit: GHS Aretzstrasse
Dieses Projekt wurde aus der Erfolgsmaßnahme „Schlagsahne“
entwickelt .
Projektinhalt:
Persönlichkeitsförderung und Armutsprävention durch hauswirtschaftlichen
Kompetenzerwerb.
Durch die Vermittlung hauswirtschaftlicher und alltagsorientierter Kenntnisse sollen verhaltensauffällige und schulleistungsschwache Schüler Sicherheit und Selbstvertrauen gewinnen. Damit wird die Grundlage für die Entwicklung eines sozialverträglichen Verhaltens gelegt.
Das Projekt soll schultäglich nachmittags für 4 Stunden angeboten werden.
Zielgruppe:
Jungen der Altersgruppe 10 - 14 Jahre, mit erheblichen
Verhaltensauffälligkeiten und Schulleistungsschwäche.
Zahl:
8 - 10 Schüler
Kosten:
Das Projekt ist für die Dauer von 12 Monaten (Schuljahr)
geplant mit Kosten von 15.800,00 Euro kalkuliert.
Finanzierungsplan für 12 Monate
Aus dem Landesjugendplan werden erwartet 10.000,00
Euro
Eigenmittel der Trägergemeinschaft nicht beziffert
Beantragte städt. Förderung für 12 Monate 5.800,00 Euro
Die Trägergemeinschaft hat sich um eine Förderung aus
Mitteln des Landesjugendplanes gekümmert. Eine Bewilligung steht noch aus.
Die Systematik des Landesjugendplanes zwingt den
Antragsteller dazu, aus diesem jahresüberschreitenden Vorhaben jeweils eine
Jahresmaßnahme für 2005 und eine für 2006 zu machen.
Der Antrag wurde gesplittet in A) für 2005 + B) für 2006.
Kosten für
2005 ( August – Dezember 5 Monate)
Für den Zeitraum
August bis Dezember 2005
fallen Kosten von 7.000,00 Euro an.
Finanzierung:
Beantragte Landeszuschuss 4.400,00 Euro .
Ein Eigenanteil ist nicht benannt.
Aus kommunalen Mitteln wird für 2005 eine Förderung von 2.600,00 Euro
beantragt.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung hält das Projekt für geeignet, zur Verselbstständigung der Teilnehmer beizutragen. Mit der Entwicklung der Selbstständigkeit und dem damit verbundenen Selbstvertrauen wird ein anderes Verhalten verbunden sein.
Die Förderung wird mit der Einschränkung empfohlen, dass von den Kooperationspartnern eine Eigenleistung von 10 % der Kosten = 1.580,00 Euro zu erbringen sind.
Auch wenn der Antragsteller
gemäß der Systematik des Landesjugendplanes eine nach Haushaltsjahren
gegliederte Beantragung vorlegt, empfiehlt die Verwaltung den Ausschüssen die
Bewilligung und Bereitstellung der Fördermittel für die gesamte Laufzeit des Vorhabens mit
Kosten für 12 Monate 15.800,00
Euro
Erwartete Förderung aus Landesjugendplan 2005 mit 4.400,00 Euro
Erhoffte Förderung aus Landesjugendplan 2006 mit 5.600,00 Euro
Von A 51/30 vorgeschlagener Eigenbeitrag 1.580,00 Euro
Zu bewilligende städt. Förderung für 12 Monate 4.220,00 Euro
Wenn im Hh.-Jahr 2006 die anteiligen Landesmittel nicht bereitgestellt werden und das Projekt nicht oder nicht wie beantragt durchgeführt werden kann, dann ist der, über den Förderbetrag von 1.900,00 Euro für 5 Monate in 2005 hinausgehende Förderbetrag zurück zu zahlen.
Lfd.-Nr.: JuSch-KOOP-05/05-005
Titel: Stark
ohne Gewalt 2005/06
Antragsteller: Jugendliche powern ohne Gewalt
e.V.
Kooperation
mit: GHS Aretzstraße
Projektinhalt:
Entwicklung innerer Stärke und verdeutlichen und erfahrbar machen von Werten, verbunden mit der Abkehr von der Einstellung, dass Stärke nur physische Kraft und Macht über andere ist.
Vorgesehen
sind 6 über das Schuljahr verteilte geschlechtsgetrennte Maßnahmen,
die
jeweils freitags von 14.00 – 18.00 Uhr
und samstags von 9.00 bis
16.00 stattfinden sollen.
Der
Freitag dient der theoretischen Auseinandersetzung mit der Gewaltbereitschaft
durch
Gespräche und Rollenspiel.
Die
Samstagstermine sollen mit erlebnispädagogischen Aktivitäten in der Eifel
gefüllt
werden, in
deren Verlauf die Theorie durch
das Lösen von Aufgaben im Bereich
körperlichen
Geschicks in die Paxis umgesetzt werden sollen.
Zielgruppe:
Schülerinnen und Schüler der Altersstufe 10 - 14 Jahre, mit
erheblichen Verhaltensauffälligkeiten und einem Familienhintergrund, der durch
Benachteiligung, wirtschaftliche Schwäche und soziale Ausgrenzung gekennzeichnet
ist.
Zahl:
8 - 10 Schüler
Kosten:
Das Projekt ist für die Dauer eines Schuljahres angelegt.
Der Antragsteller legt die folgende Kostenaufstellung vor:
6 Maßnahmen im Schuljahr
Honorarkosten: 6x 450 Euro
2700,00 Euro
Materialkosten: 6x 250 Euro
(Verpflegung, Fahrtkosten,
Arbeitsmaterial, etc)
1500,00 Euro
Organisation und Verwaltung
200,00
Euro
-------------------------
4.400,00 Euro
Förderung Verein Jugendliche
Powern ohne Gewalt e.V.
500,00 Euro
Eigenanteil Schule:
Gehaltsabtretung Schulsozialarbeit
Teilnehmergebühr: 6x 100 Euro
600,00 Euro
-------------------------
Beantrage Förderung
aus städt. Mitteln
3.300,00 Euro
Der Antragsteller hat
versucht eine Förderung nach den Richtlinien des Landesjugendplanes zu
erhalten.
Da die Fristen für die Beantragung nicht eingehalten
wurden, wurde der Antrag über 1.600,00 Euro Zuschuss abgelehnt.
Die Beantragung oder Gewährung anderer Mittel des Landes
ist nicht ersichtlich.
Es sind Eigenmittel des
der Schule verbundenen Vereins in Höhe von 500,00 Euro angesetzt und
Teilnehmerbeiträge von 600,00 Euro eingeplant.
Nach Meinung der Verwaltung kann das Projekt dazu beitragen, dass Ansätze für eine andere Einstellung zur Gewalt bewirkt werden können.
Unter Berücksichtigung einer möglichen Landesjugendplanförderung schlägt die Verwaltung folgende Förderberechnung vor:
Gegenrechnung:
Honorar 20,00 pro Stunde, pro Wochenende fallen Fr. = 4 + Sa. = 7 ges. = 11 Stunden an.
6 Termine
= 6 x 11 Stunden = 66
Stunden bei einem Stundensatz von
20,00 Euro kommt es zu Honoraraufwendungen für eine Kraft von 1.320,00 Euro.
Gemäß den Richtlinien des Stadtjugendplanes wird bei
Gruppen bis zu 6 Teilnehmern 1 Betreuungskraft akzeptiert.
Folglich bei Gruppen mit bis zu 10 Teilnehmern 2 Betreuungskräfte.
In dem Antrag wird ausgeführt, dass die Schule einen
Sozialarbeiter bei der Durchführung der Vorhaben einsetzen wird.
Somit fallen nur Kosten für eine Honorarkraft an.
Kosten für Organisation und Verwaltung von Maßnahmen fallen
sicherlich an, werden aber bei der Förderung nicht berücksichtigt.
Berücksichtigungsfähige Honorarkosten für 1 Kraft 1.320,00
Euro
Material- + Fahrtkosten 1.500,00
Euro
Kosten für das Projekt 2.820,00
Euro
Minus Leistung „Verein Jugendliche powern ohne Gewalt“ 500,00 Euro
Abzüglich Teilnehmerbeiträge
600,00 Euro
Rechnerischer Förderbetrag 1.720,00
Euro
Stellungnahme der
Verwaltung
Über diesen Weg können die Grundlagen für das Rüstzeug zu einer künftigen eigenverantwortlichen Lebensführung gelegt werden.
Dadurch können Verhaltensweisen auch mit Blick auf eine Elternrolle positiv verändert werden.
Um zu verdeutlichen, dass ausfallende (nicht beantragte) Landesmittel nicht aufgefangen werden können, schlägt die Verwaltung die Förderung mit 1.720,00 Euro vor, wenn sicher ist, dass das Projekt wie beschrieben durchgeführt wird..
Lfd.-Nr.: JuSch-KOOP-05/05-006
Titel: Einwöchiges
Konflikttraining 2005
Damit unser Start gelingt – vom
Ich zum Wir
Antragsteller: Hauptschule Kronenberg
Kooperation
mit: OT`s St. Hubertus +
Carl-Sonnenschein-Haus +
Catweasel e. V.
Projektinhalt:
Ein fünftägiges Training zum Thema Grenzen erfahren. Es wird
durchgeführt in den offenen
Jugendeinrichtungen und auf erlebnispädagogischem
Terrain. Das Projekt
soll der Erarbeitung von Lösungsstrategien
zur Bewältigung von
Konfliktsituationen dienen. Gleichzeitig trägt es zur Stärkung des
Sozialverhaltens und der Sozialkompetenz bei. Das geschieht unter Einbeziehung
und in Zusammenarbeit mit Klassen-
und Fachlehrern, sowie Pädagogen aus den beteiligten Organisationen.
Zielgruppe:
Schülerinnen und Schüler der Altersstufe 10 - 12 Jahre.
Zahl:
32 Schüler
Kosten:
Das Projekt ist für eine Woche geplant.
Der Antragsteller legt die folgende Kostenaufstellung vor:
Honorarkosten: 4 Kräfte x 6 Stunden 480,00 Euro
Material- + Fahrtkosten: 500,00 Euro
Verpflegungskosten
520,00 Euro
Nutzungsgebühren
130,00 Euro
--------------------------
1.630,00
Euro
Verpflegungsbeitrag 300,00 300,00 Euro
-------------------------
Beantrage Förderung
aus städtische Mittel 1.330,00
Euro
Eine Beantragung von
Förderung nach den Richtlinien des Landesjugendplanes ist nicht erfolgt.
Stellungnahme der
Verwaltung
Über diesen Weg können die Grundlagen für das Rüstzeug zu einer künftigen eigenverantwortlichen Lebensführung gelegt werden.
Da keine Landesmittel eingeworben wurden und der Durchführungszeitraum für das Schuljahr 2005/06 vorgesehen ist, spricht sich die Verwaltung gegen eine Förderung zum jetzigen Zeitpunkt aus.
Dem Antragsteller wird empfohlen, das Vorhaben fristgerecht zum Landesjugendplan 2006 anzumelden. Wenn die Inhalte stimmen, wäre eine Landesjugendplanförderung ab Januar 2006 möglich. Zu dem Zeitpunkt können voraussichtlich auch die kommunalen Ergänzungsmittel bewilligt werden.
Lfd.-Nr.: JuSch-KOOP-05/05-007
Titel: Sozialtraining
und Kontaktschülerausbildung 2005
Antragsteller: Gemeinschaftsgrundschule Walheim
Kooperation
mit: IN VIA
Projektinhalt:
Sozialtraining und
Kontaktschülerausbildung
Die Schule hat bereits im
Schuljahr 2004/05 Sozialtraining angeboten und mit der Ausbildung von
Kontaktschülern begonnen.
Dazu wurden 6 Bausteine ohne die
Inanspruchnahme von Fördermitteln abgearbeitet.
Diese Reihe soll nun fortgeführt
werden.
Es sind drei Bausteine für die
Schüler der dritten Klasse geplant.
Baustein 7: Kommunikation – zuhören und sich mitteilen können
Baustein 8: Kooperation – miteinander statt gegeneinander
Baustein 9: Konflikte – mit Konflikten konstruktiv umgehen.
Nach Beendigung des
Sozialtrainings werden 6 Schüler
aus dem Teilnehmerkreis in einer
Sondermaßnahme mit Unterbringung
in der Jugendherberge zu Kontaktschülern ausgebildet. An diesem
Ausbildungsabschnitt ist neben den Referenten von IN VIA auch eine Lehrkraft
der Schule eingebunden. Nach Abschluss dieser Ausbildung stehen der Schule Streitschlichter und
Deeskalationsschüler zur Verfügung.
Zielgruppe:
Schülerinnen und Schüler der Altersstufe 8 - 9 Jahre.
Zahl:
25 Schüler für Sozialtraining + 6 Schüler für
Kontaktschüler
Kosten:
Referentenkosten
Verpflegung, Materialkosten 1.340,00
Euro
Übernachtung im Jugendgästehaus
Aachen 258,30 Euro
1.598,30
Euro
Einnahmen
Teilnehmerbeiträge, Spenden und
Fördergelder - 900,00 Euro
Beantragte Förderung 698,30 Euro
Stellungnahme der
Verwaltung
Der Einsatz von Streitschlichtern trägt dazu bei, dass Gewaltvorfälle reduziert. werden können.
Vor diesem Hintergrund spricht sich die Verwaltung für die Förderung des Vorhabens mit 698,30 Euro aus.
Eine Förderung nach den Richtlinien des Landesjugendplanes wurde nicht beantragt.
Die Antragstellerin hat bereits ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel erhebliche Anstrengungen unternommen und die Bausteine 1 – 6 realisiert und finanziert. Für diesen 2. Abschnitt werden die Partner eine Eigenleistung von mehr als 50 % der Kosten aufbringen.
Lfd.-Nr.: JuSch-KOOP-05/05-008
Titel: Gewaltprävention
an Schulen für Jungen und Mädchen
Antragsteller: Maria-Montessori Gesamtschule
Kooperation mit: Deutscher Kinderschutzbund e.V.
Projektinhalt:
Die Projektbeschreibung besagt,
dass die Bestrebungen darauf abzielen, Eigen- und Sozialverantwortung zu
stärken.
Für dieses Vorhaben wurde auch ein
Antrag an das Landesjugendamt gestellt. Von dort erfolgte eine Ablehnung, weil
eine klare gewaltpräventive Konzeption nicht aufgezeigt wird.
Nach Rücksprache mit dem DKSB wird
der Antrag zurückgezogen und in überarbeiteter Fassung für 2006 erneut
gestellt.