Entscheidungsvorlage - A 51/0056/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung des Projektes Black & White; Starksein in zwei Kulturen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- A 51/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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09.06.2005
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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09.06.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Ausschuss spricht sich für die Unterstützung des Projektes aus und beschließt die Bereitstellung von Überhangmitteln aus dem Stadtjugendplan in Höhe von 9.000 Euro zur Förderung der Quartiersmaßnahme Black & White: Starksein in zwei Kulturen
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Rahmen der Bestrebungen,
präventiv gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus zu
agieren, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) 2001 zur Durchführung von Maßnahmen gegen Gewalt und
Rechtsradikalismus aufgerufen.
2001 hat das BMFSFJ
innerhalb des o.g. Förderprogramms das Aktionsprogramm „Jugend für Toleranz und
Demokratie B gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“
ins Leben gerufen.
Auf Grund der großen
Resonanz und Ergebnisse hat das
BMFSFJ 2002 das Programm mit neuer
Akzentuierung versehen und unter dem Namen „entimon - gemeinsam gegen Gewalt
und Rechtsextremismus“ fortgeführt.
Entimon ist altgriechisch
und bedeutet soviel wie „fair,
Würde, Ehrenhaft“.
Mit der Beteiligung der
Stadt an dem Projekt „Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf“ wurden
Aktivitäten zur Integration von Bevölkerungsgruppen mit ausländischer Herkunft entwickelt.
Durch die eigenwillige
Grenzziehung des Fördergebietes wird der Bereich Heinrichsallee, Jülicher Str.,
Aretzstr. und
Adalbertsteinweg nicht mit
eingeschlossen.
Dieses „geschlossene
Wohnquartier“ (Rehm-Viertel) ist durch einen hohen Ausländeranteil von mehr
als vierzig verschiedenen
Nationalitäten und verschiedenen Kulturräumen gekennzeichnet.
Das Zusammenleben wirft
insbesondere Fragen und Probleme bei männlichen Kindern und Jugendlichen auf.
Sie sind durch Gewaltvorfälle und andere Verhaltensweisen auffällig.
Diese Entwicklungen waren
in der Vergangenheit geringer und wurden in den früheren Jahren von verschiedenen Organisationen und
Bürgerinitiativen zur Klärung aufgegriffen.
Diese Bemühungen waren
nicht immer erfolgreich. Parallel dazu spielten auch besondere Entwicklungen in
das Quartier hinein (Drogenproblem Kaiserplatz). Die Probleme des
Zusammenlebens wurden größer.
Der Caritasverband für die
Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e.V. hat reagiert und im Lebensraum einen
Migrationsdienst eingerichtet, der
zur Lösung der Probleme beitragen soll.
Im Rahmen der Aktivitäten
hat der Migrationsdienst ein Netz der Zusammenarbeit von Trägern im Quartier
angeregt, bewirkt und z.B. mit der OT-Talstraße aufgebaut. Neben einer Befragung der Quartierbewohner zu
Problemen im Wohngebiet wurden auch
gemeinsame Feste durch den Migrationsdienst initiiert und
Ferienspielangebote geplant und
durchgeführ
Um die Probleme des
Zusammenlebens im Quartier nachhaltiger angehen zu können, hat der
Migrationsdienst in Abstimmung mit verschiedenen Partnern im Quartier zum Ende
des Vorjahres ein Konzept für ein anderes Zusammenleben in dem Lebensraum
erarbeitet und zur Förderung nach dem Bundesprogramm „entimon – gemeinsam gegen
Gewalt und Rechtsextremismus“ eingereicht.
Dieses Projekt unter dem
Titel „ Black & White: Starksein in zwei Kulturen“ wurde für die Zeit vom
01.01.2005 bis zum 31.12.2006 geplant und mit Gesamtkosten von 108.212,00 Euro
veranschlagt. Dieser Kostenansatz gliederte sich in 2005 mit 65.382,00
Euro und für 2006 mit 42.830,00 Euro.
In 2005 und 2006 waren jeweils Eigenleistungen von 13.210,00 Euro angesetzt.
Diese Eigenleistungen
sollten zur Zeit der Beantragung durch Personalgestellung erbracht werden, das
zu der damaligen Zeit noch mit nicht verplanten und ungeförderten Anteilen zur
Verfügung stand.
Das Projekt wurde nicht wie
beantragt zum 01.01.2005 bewilligt, sondern zurückgestellt und auf die
Warteliste gesetzt. Nun wurde im Zuge des Nachrückverfahrens dem Antragsteller mitgeteilt, dass das
beantragte Projekt mit den folgenden Änderungen in das Förderverfahren
aufgenommen wird.
Die momentan vorgesehene
Laufzeit reicht vom 01.05.2005 bis
zum 31.12.2005.
Die Kosten betragen laut
Finanzierungsplan 44.000,00 Euro, davon entfallen auf die Eigenleistung
9.000,00 Euro.
Die Planung und
Konzeptentwicklung für das Projekt zur Verbesserung des Zusammenlebens im
Quartier erfolgte zu einer Zeit, als die Stellen im Migrationsdienst noch
verfügbar waren und als Eigenleistung
in die Kalkulation einfließen konnten.
Durch die späte Bewilligung haben sich die personellen
Rahmenbedingungen gewandelt.
Dem Kostenvolumen von ca.
44.000,00 Euro wird zwar eine Eigenleistung von 9.000,00 Euro entgegengesetzt,
aber die dramatischen Veränderungen im Haushalt und der Personalsituation in
der Caritas lassen nicht mehr den Spielraum, um die Eigenleistung im geplanten
Umfang zu erbringen.
Damit stellt sich die
Situation jetzt derart dar, dass entweder auf die Durchführung des Projektes
verzichtet wird und dann weder der Förderbetrag von ca. 35.000,00 Euro nach
Aachen fließt, noch eine Eigenleistung
erbracht werden muss, oder das Projekt wird zur Verbesserung der Situation
durchgeführt und eine entsprechende Eigenleistung wird dadurch erbracht, dass
sie eingeworben werden kann.
Der Caritasverband hat dazu
mitgeteilt, dass sie nicht mehr über die personellen und finanziellen Ressourcen
verfügt, um die Eigenleistung zu erbringen.
Aus diesem Grund bittet er
um einen Zuschuss in Höhe von 9.000,00 Euro, um das Projekt durchführen zu
können.
Die Verwaltung spricht sich
für die Förderung des Projektes aus, weil mit diesem, auf die Kinder- und
Jugendarbeit abzielenden Vorhaben ein Schritt in Richtung nachhaltiger
Integration getan wird. Die Einschätzung teilen auch die anderen Partner wie
z.B. OT-Talstr., Gewoge,
Hauptschule Aretzstr., SSB und die
anderen Partner.
Da für die Förderung keine
gesonderten Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, spricht sich die Verwaltung
dafür aus, den Betrag von 9.000 Euro aus Überhangmittel des Stadtjugendplanes
zu nehmen. Nach den Beratungen im Unterausschuss im Februar des Jahres und der
Bewilligung von verschiedenen Projekten stehen dort noch ausreichend Mittel
bereit.
In diesem Zusammenhang muss
auch darauf hingewiesen werden, dass die Annahme des Antragstellers in die
Richtung geht, dass zu einem späteren Zeitpunkt auch die Bewilligung für 2006
erteilt wird.
In dem Fall würde im
nächsten Jahr vermutlich ein weiterer Antrag auf Förderung vorgelegt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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