Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0101/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.              Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss 2011 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen:

 

Bilanzsumme                             25.329.630,86              Euro

Jahresgewinn                                  852.064,12              Euro

 

Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin, den Lagebericht festzustellen.

Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NW. Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

 

Nach Abstimmung mit der Stadtkämmerei ist der Jahresgewinn von 852.064,12 Euro der allgemeinen Rücklage des Betriebes zuzuführen. Die Zuführung erfolgt vorbehaltlich einer Verrechnung mit den Gebührenhaushalten Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen nach Ermittlung der jeweiligen Wirtschaftsergebnisse.

 

2.              Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den Jahresabschluss 2011 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen und den Jahresgewinn in die allgemeine Rücklage des Betriebes einzustellen:

 

Bilanzsumme                             25.329.630,86              Euro

Jahresgewinn                                  852.064,12              Euro

 

Nach Abstimmung mit der Stadtkämmerei ist der Jahresgewinn von 852.064,12 Euro der allgemeinen Rücklage des Betriebes zuzuführen. Die Zuführung erfolgt vorbehaltlich einer Verrechnung mit den Gebührenhaushalten Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen nach Ermittlung der jeweiligen Wirtschaftsergebnisse.

 

Weiterhin stellt der Rat der Stadt Aachen auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den Lagebericht fest und beschließt die Entlastung des Betriebsausschusses (§ 96 GO NW i.V.m. § 4 EigVO NW).

 

Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 4 der Betriebssatzung des Aachener Stadtbetriebes berät der Betriebsausschuss den von der Betriebsleitung zu erstellenden Jahresabschluss sowie den Lagebericht, bevor diese nach § 5 der Betriebssatzung dem Rat der Stadt Aachen zur Feststellung vorgelegt werden.

Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht.

 

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2011 weist zum 31.12.2011 aus:

 

Bilanzsumme                             25.329.630,86              Euro

 

Jahresgewinn                                  852.064,12              Euro

 

Der Jahresgewinn ist vorläufig der allgemeinen Rücklage des Betriebes zuzuführen. Nachdem die Wirtschaftsergebnisse der Gebührenhaushalte Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen vorliegen, ist der Jahresgewinn entsprechend zu verrechnen. Hierzu wird nach Vorliegen aller relevanten Ergebnisse eine gesonderte Vorlage zur Beschlussfindung erstellt.

Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung hat die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Wirtschaftsprüfer wird in der Sitzung des Betriebsausschusses das Prüfungsergebnis mündlich erläutern.

 

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Anlagen

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