Entscheidungsvorlage - FB 62/0031/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, eine Teilfläche der Weststraße dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Weststraße ist z.Zt. bis zu ihrem bisherigen Ausbauende an der Brücke der Halifaxstraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Der weitere, ca. 75 m lange Verlauf zwischen der Brücke der Halifaxstraße und dem heutigen Ausbauende (Wendehammer) ist endgültig hergestellt. Es sind somit die Voraussetzungen zur Widmung der Verkehrsfläche erfüllt.

 

Die oben genannte Teilfläche (Gemarkung Aachen, Flur 10, Flurstücke 863, 795 und 798 tlw.) soll nun dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4.2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – Anliegerstraßen – gewidmet werden. Der Gemeingebrauch soll nicht beschränkt werden.

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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