Entscheidungsvorlage - B 03/0082/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 12. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2013 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 12. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2013 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 12. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2013 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Für den Finanzausschuss                                                                      Für den Ausschuss für Umwelt und

In Vertretung:                                                                                                  Klimaschutz

In Vertretung:

 

 

 

(Annekathrin Grehling)                                                                                    (Gisela Nacken)

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Entleerung von Kleinkläranlagen erfolgt durch ein von der STAWAG beauftragtes Privatunternehmen. Kontrollfunktionen sowie administrative Arbeiten werden überwiegend durch die STAWAG  wahrgenommen.

Die Gebührenveranlagung erfolgt durch den Fachbereich “Bauverwaltung, B 03/10“, in Zusammenarbeit mit der STAWAG.

 

Gebührenanpassung

Es ist eine Gebührenanpassung notwendig, da wie in den Vorjahren, die Abfuhrmengen der Kleineinleiter stetig weiter sinken. Dies resultiert nicht zuletzt daraus, dass in den letzten Jahren eine Vielzahl von Kleinsiedlungsgebieten an die städtische Kanalisation angeschlossen wurden. Hinzu kommt, dass vorhandene Kleinkläranlagen technisch auf den neusten Stand gebracht wurden und hierdurch die Wartungs- und Entleerungsintervalle gestreckt werden. In der Regel werden alle 2 Jahre durchschnittlich 3 – 4 m³ Klärschlamm abgefahren. Dadurch sinkt die jährliche Abfuhrmenge noch weiter. Dies hat automatisch zur Folge, dass immer weniger Kleineinleiter die anfallenden Kosten zu tragen haben.

Bei einer Abfuhrmenge von rund 4 m³ alle 2 Jahre entspricht  dies (4 m³ x 55,84 € : 2 =) 111,68 € jährlich. Dem gegenüber stehen Schmutzwassergebühren für einen 4 Personenhaushalt in Höhe von derzeit rund 200 m³ x 2,58 € = 516,00 € jährlich. Damit ist die Nutzung einer Kleinkläranlage nach wie vor deutlich günstiger als ein Kanalanschluss.

 

Hinzu kommt, dass durch die ständig hinzukommenden Neuanschlüsse an die städt. Kanalisation die zu kalkulierende Anzahl der verbleibenden Kleineinleiter enorm schwer zu schätzen ist.

 

Nach aktuellem Stand gibt es in der Stadt Aachen zur Zeit „nur noch“ 81 Kleineinleiter. Diese Zahl wird sich noch weiter verringern. Dies wurde bereits im Rahmen der Beratung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2013 – 2018 dargelegt.

 

In der Gebührenkalkulation für 2013 ist ein bereinigter Verlust aus dem BAB 2010 mit einzurechnen. Dieser Verlust soll gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden.

 

Bisher wurde ein Gebührensatz i. H. v. 46,22 €/m³ zugrunde gelegt. Aufgrund der neu durchgeführten Kalkulation für das Jahr 2013 ist ein Gebührensatz in Höhe von

 

55,84 € / m³

 

kostendeckend.

 

 

Die Gebührenbedarfsberechnung 2013 nebst Erläuterung sind als Anlage beigefügt.


12. Nachtrag

zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen

vom

 

Aufgrund der §§ 7 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nord­rhein-Westfalen (GO) vom 14. Juli 1994, der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.Januar 2005 (BGBl. I S. 114), der §§ 53, 64, 65 des Wassergesetzes für das Land Nord­rhein-Westfalen (Landeswasser­gesetz - LWG) vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926) sowie der §§ 1, 4, 6, 10 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfa­len (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712) jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am                       folgende Satzung beschlossen:

 

 

 

1.

 

 

§ 10 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

Die Gebühr für die Entsorgung von Kläreinrichtungen beträgt € 55,84/m3.

 

 

 

2.

 

Dieser 12. Nachtrag tritt am 01.01.2013 in Kraft.

 

 

 

 


Gebührenkalkulation Kleinkläranlagen

 

 

 

 

 

2012

2013

Veränderung in % zu Gebühren- kalkulation 2012

Kostenart

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unternehmerlohn

5.477,50 €

3.912,50 €

-28,57%

 

 

 

 

Klärschlammbehandlung

2.555,00 €

1.825,00 €

-28,57%

 

 

 

 

ant. Personalkosten

3.193,17 €

3.333,73 €

4,40%

 

 

 

 

Sachkosten

84,50 €

86,11 €

1,91%

 

 

 

 

Verw.kostenbeitrag

1.630,00 €

1.630,00 €

0,00%

 

 

 

 

Gesamtkosten

12.940,17 €

10.787,35 €

-16,64%

 

 

 

 

Ausgleich Verlust BAB 2009

3.234,86 €

 

 

 

 

 

 

Ausgleich Verlust BAB 2010

 

3.172,46 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch Gebühren zu deckende Kosten

16.175,03 €

13.959,81 €

-13,70%

 

 

 

 

Entleerungsmenge

350 m³

250 m³

-28,57%

 

 

 

 

Einzelentleerung

46,22 €

55,84 €

20,81%

 

 

 

 

Gebührenvorschlag:

46,22 €

55,84 €

20,81%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstruktur pro m³

 

 

 

Anteil in%

Unternehmerlohn

 

15,65 €

28,03%

Klärschlammbehandlung

 

7,30 €

13,07%

ant. Personalkosten

 

13,33 €

23,88%

Sachkosten

 

0,34 €

0,62%

Verw.kostenbeitrag

 

6,52 €

11,68%

Ausgleich Verlust BAB 2010

 

12,69 €

22,73%

 

 

 

 

Gesamt:

 

55,84 €

100,00%

 

 

 


Zu den einzelnen Kostenarten:

 

Unternehmerlohn:

Dem Vorjahr entsprechend ist der Abfuhrpreis konstant geblieben. Gleichzeitig sinkt 2013 die erwartete Abfuhrmenge aufgrund der Schließung von Anlagen infolge von Kanalbaumaßnahmen stetig weiter, so dass sich die Unternehmerkosten um 28,57% zum Vorjahr verringern.

 

 

Klärschlammbehandlung:

Der vom Wasserverband Eifel-Rur in Rechnung gestellte Preis von 7,30 € pro m3 für die Beseitigung von Grubeninhalten wird sich laut Mitteilung des WVER für 2013 nicht ändern.

 

 

Personalkosten:

Hierbei handelt es sich um die anteiligen Personalkosten des mit der Entsorgungsaufgabe beauftragten Mitarbeiters der STAWAG.

Die geringe Erhöhung begründet sich in der eingeplanten linearen Anpassung der Vergütung für 2013.

 

 

Sachkosten:

In den Sachkosten sind Raumkosten, Reisekosten, Kosten für fachbezogene Fortbildung und sonstige Sachmittel des beauftragten Mitarbeiters der STAWAG enthalten.

 

 

Verwaltungskostenbeitrag:

Der Verwaltungskostenbeitrag wird durch die Finanzverwaltung vorgegeben. Für die Gebührenberechnung 2013 ergibt sich keine Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrages.

 

Überschuss-/Verlustausgleich

Gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) müssen Kostenüberdeckungen innerhalb eines Kalkulationszeitraumes von drei Jahren ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen sollen ausgeglichen werden.

 

 

Verlustverrechnung 2010

In 2010 wurde ein bereinigtes negatives Betriebsergebnis in Höhe von 3.172,46 € erzielt, dass in die Gebührenkalkulation einzubeziehen ist. Dieser Verlust basiert auf einer höheren Anzahl von durchgeführten Anschlüssen von Kleineinleitern an das städtische Kanalnetz gegenüber der kalkulierten Anzahl. Hierdurch verringerten sich die Entleerungsmengen sowie die Anzahl der Kleineinleiter, was zu einer Verschiebung der Kosten zu Lasten der verbliebenen Einleiter führt.

 

Entleerungsmenge

Aufgrund der Schließung von Anlagen infolge von Kanalbaumaßnahmen und der entwässerungstechnischen Erschließung / Anbindung von Kleinsiedlungsgebieten verringert sich die Abfuhrmengen stetig. Außerdem ist zu  beobachten, dass die Kleineinleiter aufgrund des technischen Standards der Anlagen in der Regel alle 2 Jahre einmal durchschnittlich 3 – 4 m³ Klärschlamm abfahren lassen. Dies führt dazu, dass immer weniger Kleineinleiter die vorhandenen Kosten zu tragen haben.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Ergeben sich nicht, da weiterhin Vollkostendeckung erwartet wird.

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

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