Entscheidungsvorlage - FB 23/0333/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Marktstandsgebührensatzung für die städtischen Wochenmärkte
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 23/43
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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04.12.2012
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Geplant
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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11.12.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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19.12.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Erhöhung der Marktstandgebühren um 38 % und die entsprechende Änderung der Marktstandsgebührensatzung zu beschließen.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Erhöhung der Marktstandgebühren um 38 % und die entsprechende Änderung der Marktstandsgebührensatzung zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Erhöhung der Marktstandsgebühren um 38 % und die entsprechende Änderung der Marktstandsgebühren zum 01.04.2013.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die städtische Finanzverwaltung hat die Personalausgaben und den Verwaltungskostenbeitrag für die städtischen Wochenmärkte überprüft.
Die letzte Gebührenerhöhung um ca. 9 % erfolgte zum 01.05.2005
Eine Hochrechnung der für 2013 zu erwartenden Ausgaben und der Einnahmen für das laufende Jahr 2012 ergab eine Unterdeckung in Höhe von 40.075, . Bezüglich der Berechnung wird auf die Anlage verwiesen.
Die Ursachen liegen in stark gestiegenen Personal- und Verwaltungskosten. In den vergangenen Jahren wurden geringe Unterdeckungen in Abstimmung mit dem FB 20 (Fachbereich Finanzsteuerung) nicht auf die Marktgebühren umgelegt.
Um die Unterdeckung nun auszugleichen, ist eine Erhöhung der Marktstandsgebühren um 38 % erforderlich.
Die in § 2 der Satzung über die Erhebung von Marktstandsgebühren auf den Wochenmärkten in der Stadt Aachen (Marktstandsgebührensatzung vom 22.01.1986 in der derzeit geltenden Fassung) nachfolgenden Beträge werden wie folgt ersetzt:
a.) Tarifzone I
1,66 durch den Betrag 2,29 /qm Standfläche
b.) Tarifzone II
1,50 durch den Betrag 2,07 /qm Standfläche
c.) Tarifzone III
1,30 durch den Betrag 1,79 /qm Standfläche
Somit hat beispielsweise ein Marktbeschicker mit einer Standfläche von 20,00 qm in der
Tarifzone II ab 01.01.2013 den Betrag von 41,40 statt 30,00 monatlich zuzüglich Mehrwertsteuer und anteilige Sondernutzung zu zahlen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32 kB
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