Kenntnisnahme - FB 61/0786/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Banker-Feld-Straße und Vetschauer Weg- deutliche Kennzeichnung der Vorfahrtregelung rechts vor links an EinmündungenAntrag der CDU-Bezirksfratkion vom 13.09.2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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05.12.2012
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die CDU-Bezirksfraktion beantragt die zusätzliche Kennzeichnung der Vorfahrtsregelung rechts vor links an Einmündungen in der Banker-Feld-Straße und auf dem Vetschauer Weg durch Wartelinien.
Beide Straßen liegen innerhalb der geschlossenen Ortslage und sind jeweils Bestandteil einer Tempo 30-Zone. Alle Einmündungen sind bereits durch Zeichen 102 der Straßenverkehrsordnung (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts) gekennzeichnet, so dass eindeutig die Vorfahrtregelung klargestellt wird.
Straßen die untergeordnet sind, wie z.B. der verkehrsberuhigte Bereich Am Lütterbüschgen, sind von dieser Beschilderung ausgenommen.
In der Banker-Feld-Straße wurde an einer Einmündung eine Gehwegaufweitung zur Verengung der Fahrbahn hergestellt. Der Vetschauer Weg wird an mehreren Stellen durch verkehrsberuhigende Elemente eingeengt. Zudem wird er überwiegend von Anliegerverkehr befahren.
Die Eigenschaft als Tempo 30-Zone und die Vorfahrtregelung ist somit jedem Verkehrsteilnehmer bewusst.
Auch aus der durch die Polizei ermittelten Unfalllage gehen keine Anhaltspunkte hervor, die darauf schließen lassen, dass die vorhandene Vorfahrtregelung rechts vor links nicht akzeptiert wird. An keiner der Einmündungen hat sich ein aufnahmepflichtiger Unfall ereignet, der sich aufgrund der Missachtung der o.g. Regelung ereignet hat.
Die zusätzliche Verdeutlichung durch Markierungen in Form von Wartelinien ist daher nicht erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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394,1 kB
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