Mitteilungen (inaktiv) - BA 6/0116/WP16

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Zu Top 7             

Zusätzlicher Parkraum in der Straße Am Lütterbüschgen;

Schreiben der Anwohner vom 30.10.2012

 

Am 5.10.2011 fand nach Vorsprache einiger Anwohner der Straße ‚Am Lütterbüschgen’  am 5.10.2011

ein gemeinsamer Ortstermin mit dem Bezirksamt statt.

Hierbei brachten die Anlieger (Hsnr. 15-17) u.a. vor, dass die drei öffentlichen Parkplätze in der Straße

und die Parkplätze am Vetschauer Weg nicht ausreichen würden, um dem erhöhten Parkdruck gerecht

zu werden. Das Bezirksamt wurde gebeten prüfen zu lassen, ob zwischen den 3 Bäumen in der Haupt-

durchfahrt analog der Nachbarstraße ‚Im Grafen Weid’ noch weitere 3 öffentliche Parkplätze eingerichtet

werden können.

Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen teilte nach erfolgter Prüfung und Einholen der notwendigen Stellungnahmen der Feuerwehr und Müllentsorgung am 6.4.2012 mit, dass die Müllabfuhr der offiziellen Ausweisung von Parkplätzen nicht zustimmen kann, da die Müllentsorgung nicht sicher gestellt

werden kann.

 

Bei einem gemeinsamen Termin mit dem Bezirksamt und E18 am 15.08.2012 an einem Entsorgungstag

wurde u.a. erörtert, das Parken auf neu ausgewiesenen Parkflächen jeweils am Entsorgungstag von

7.00 Uhr – 14.00 Uhr zu untersagen. Problematisch seien jedoch die feiertagsbedingten Verschiebungen

und die Kontrolle des Parkverbots.

Daraufhin wurden alle Anwohner der Straße Am Lütterbüschgen mit Schreiben vom 16.08.2012 ange-

schrieben u.a. mit der Intention über die erfolgten Rückmeldungen zu erfahren, ob zu Gunsten von weiteren

Parkplätzen die Einrichtung von Sammelplätzen am Vetschauer Weg akzeptiert werden würde.

11 Rückmeldungen gingen beim Bezirksamt ein mit dem deutlichen Ergebnis, dass weitere Parkplätze auf

keinen Fall zu Lasten der Müllentsorgung gehen dürfe. Des Weiteren wurde mehrfach darauf hingewiesen,

dass am Vetschauer Weg ausreichend weitere öffentliche Parkplätze zur Verfügung stehen und durch die

Nutzung vorhandener Garagen und privater Stellplätze sich ein möglicher Parkdruck weiter entzerren würde.

 

Zusätzlich teilte der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen mit, dass es in einem verkehrs-

beruhigten Bereich nicht zulässig sei, auf extra ausgewiesenen öffentlichen Parkplätzen eine zeitlich

eingeschränkte Parkerlaubnis auszusprechen.

 

Nach Vorlage dieser Erkenntnisse wurden die Antragsteller mit beigefügtem Schreiben vom 2.10.2012

über das abschließende Ergebnis informiert. Die 11 Rückmeldungen der Anwohner wurden ebenfalls beantwortet.

 

 

Kolumbarium für den Friedhof Richterich;

Antrag der FDP in der BV vom 22.12.2008, lfd. Nr. 229

 

Das Bezirksamt Richterich teilt in Abstimmung mit dem Aachener Stadtbetrieb zum Antrag

der FDP in der BV vom 22.12.2008, lfd. Nr. 229, Folgendes mit:

 

Mit o.g. Antrag beantragte die FDP, zur Erweiterung von Urnenbeisetzungsmöglichkeiten

in der Trauerhalle auf dem Friedhof Richterich Kolumbarien zur Aufbewahrung von Urnen

zu errichten.

 

Auf dem Friedhof Richterich sind gemäß § 4 ‚Gesamtpläne und Belegungspläne’ der Friedhofssatzung für die Stadt Aachen ausschließlich Urnenbeisetzungen möglich. Diese können in Wahlgräbern oder Reihengräbern vorgenommen werden.

 

Als Wahlgräber stehen Urnenwahlgräber mit einer Bestattungsmöglichkeit von bis zu 4 Urnen zur Verfügung. Die Pflege erfolgt durch die Angehörigen. Die Urnenwahlgräber unterliegen auf dem Friedhof Richterich keiner besonderen Gestaltungsanforderung und können nach der neuen Friedhofssatzung vollständig mit einer Grabplatte abgedeckt werden.

Es können auch in den bestehenden Einzel- oder Doppelwahlgräbern Urnen beigesetzt

werden.

 

In einem Urnenreihengrab werden folgende Beisetzungsmöglichkeiten angeboten:

 

? Urnenreihengräber mit Pflege durch die Angehörigen

? Urnenrasenreihengräber, sog. amerikanische Bestattung, mit liegender Gedenktafel. Die Pflege

    erfolgt durch den Aachener Stadtbetrieb.

? neu: Gemeinschaftsgrabanlage zur Urnenbeisetzung. Die Pflege erfolgt durch den Aachener

    Stadtbetrieb

 

Die Trauerhalle/Aufbewahrungshalle wird auch bei Urnenbestattungen gelegentlich genutzt.

 

Eine Erweiterung der Beisetzungsmöglichkeiten im Sinne des FDP-Antrags führt zu hohen

Investitionskosten. Die Kosten für ein Kolumbarium in der angeregten Ausführung werden

ca. 15.000 – 20.000 € betragen. Zudem ist im Falle der Einrichtung eines Kolumbariums in der

Aufbewahrungshalle diese grundlegend zu sanieren und auch auf Dauer der bestehenden Nutzungs-

rechte baulich zu unterhalten. Die entstehenden Folgekosten sind nicht absehbar. Diese Aufwendungen fließen in die Friedhofsgebühren ein und führen zu einer Erhöhung dieser Gebühren.

 

Bei der Vielseitigkeit der Bestattungsmöglichkeiten auf dem Friedhof Richterich sind derzeit keine

weiteren Angebote geplant. Der Antrag der FPD, lfd. Nr. 229, gilt damit als behandelt.

 

Projekt „Sauberes Aachen“ und Beschluss der BV Richterich vom 13.07.2011

 

Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.

 

Sanierung des Weihers in Uersfeld;

Anfrage des Herrn Bezirksvertreters Rothe in der Sitzung der BV Richterich am 31.10.2012

 

Das Schreiben des Fachbereichs Umwelt, Abteilung Gewässerschutz und Immissionsschutz, ist als Anlage beigefügt.

 

 

Als Tischvorlage:

-          Antragsspiegel

-          Veränderungsnachweise (Gegenüberstellung)

-          Mitteilung über Bürgerinformation Richtericher Dell

 

 

 

 

 

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Anlagen

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