Entscheidungsvorlage - FB 62/0034/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen ordnet für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans

- Rollefstraße/Trierer Straße – die Umlegung nach § 46 BauGB an.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Anordnung der Umlegung für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans - Rollefstraße/Trierer Straße -

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.11.2012 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung – Sicherung der Bauleitplanung zur Erschließung von Bauland sowie Einleitung des Umlegungsverfahrens gem. § 45 ff. BauGB – die Aufstellung des Bebauungsplans – Rollefstraße/Trierer Straße – beschlossen. Er hat weiterhin dem Rat der Stadt Aachen die Anordnung der Umlegung nach § 46 BauGB  für den v.g. Planbereich empfohlen.

 

Durch das Umlegungsverfahren sollen die bodenordnerischen Voraussetzungen für die Entwicklung des Baugebietes sowie ein zeitgemäßer Zuschnitt der Grundstücke geschaffen werden, da im Planbereich des aufzustellenden Bebauungsplans – Rollefstraße/Trierer Straße – das vorhandene Grundstücksgefüge und die Planung auseinanderklaffen.

 

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

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Ergebnis

0

0

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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