Entscheidungsvorlage - FB 11/0159/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen / Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2012 - Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für den Bereich des IT-Managements
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Frau Koch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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11.12.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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19.12.2012
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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09.01.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, für das Haushaltsjahr 2012 seine Zustimmung zur Gewährung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 162.801,60 € bei PSP-Element 4-011001-904-4, Kostenart 52910000 „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“ (Finanzstelle 011001900, Finanzposition 72910000) zu erteilen.
( Grehling )
Der Rat der Stadt beschließt für das Haushaltsjahr 2012 seine Zustimmung zur Gewährung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 162.801,60 € bei PSP-Element 4-011001-904-4, Kostenart 52910000 „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“ (Finanzstelle 011001900, Finanzposition 72910000).
( Philipp )
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die überplanmäßigen Mittelbereitstellungen zur Kenntnis
( Dr. Barth )
Erläuterungen
Erläuterungen:
Von B 03 werden für das Projekt „ Dichtheitsprüfung Aachen“ die entstandenen Projektkosten in Höhe von 116.863,60 € erstattet.
Die Verwaltung befasst sich seit Ende 2009 intensiv mit dem Thema Dichtheitsprüfung. Dieser relativ späte Zeitpunkt wurde bewusst gewählt, um die Entwicklung längstmöglich abzuwarten, obwohl die Regelung im LWG bereits Ende 2007 aufgenommen worden ist. Die Thematik wurde 2010 bereits im Umweltausschuss mehrfach vorgetragen und im Rat behandelt.
Der § 61 a LWG hat bis zum heutigen Tage Bestandskraft. Daher ist es notwendig alle organisatorischen Schritte vorzubereiten, um bei der künftigen Umsetzung eine adäquate Arbeitsgrundlage (Software) für die Bearbeitung zu schaffen. Bei einer Zahl von bis hin zu rd. 40.000 Hausanschlüssen ist die Einführung einer fachspezifischen Software unabdingbar.
Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Überprüfung der Wasserschutzgebiete lt. Medienberichten nach wie vor bis 2015 durchgeführt werden sollen. Bereits hierbei handelt es sich um mehrere Tausend Fälle.
Mögliche gesetzliche Änderungen können (falls nötig) ohne bzw. mit nur geringem Aufwand in die Software übernommen werden, da die Software bereits zukunftsorientiert und flexibel entwickelt wurde. Darüber hinaus ist beabsichtigt die Software durch weitere Komponenten für andere Arbeitsbereiche zu erweitern, da diese sich auf die gleichen Grunddatenbestände beziehen.
Durch die beabsichtigte breite Anwendung wird eine optimale Ausnutzung der Software erreicht.
Die Deckung erfolgt durch B 03 bei PSP-Element 1-110102-900-9, Kostenart 52520000 „Unterhaltung der maschinentechnischen Anlagen“ (Finanzstelle 110102900, Finanzposition 72520000).
Bereitstellung üpl Mittel für das IT-Management von FB 45
Laut Beschluss KJA vom 29.11.2011 werden die Kosten für das Kitaportal Aachen für die teilnehmenden privaten und freien Träger von der Stadt Aachen getragen.
Das IT-Management hat vertragliche Verpflichtungen gegenüber regio iT und den Gesamtaufwand erstmals übernommen. Die anteiligen Kosten für die freien und privaten Träger in Höhe von 45.938 € werden von FB 45 erstattet.
Hierzu weitere Erläuterung:
Nutzungsrechte (Lizenzen):
Die Kosten für die Beschaffung von 60 Nutzungsrechten für die städtischen Kitas wird einmalig 41.412 € betragen. Diese Mittel sind im Budget des IT -Management eingeplant.
Die Kosten für die Nutzungsrechte der privaten und freien Träger (70) betragen 45.280 €, dies
bedeutet pro KiTA647 € (einmalig).
Es liegt ein Angebot der Herstellerfirma "Little Bird" über 65.758 € (Einmalpreis) für alle KiTas (130 Lizenzen) vor, bei dem ein Rabatt bei einer einmaligen Gesamtbeschaffung von 20.933 € gewährt wird. Dies setzt allerdings eine Gesamtbeauftragung durch die Stadt Aachen voraus. Eine Deckung der erhöhten Kosten (24.346 €) kann nicht aus dem IT Budget angeboten werden.
Einführungskosten (Schulung):
Die Kosten für eine Schulung pro Mitarbeiter beträgt: 154,24 € Euro. 2 Mitarbeiter pro Einrichtung sollen geschult werden. Die Gesamtkosten von 21.592 € (140 MA) für die privaten und freien Träger kann nicht aus dem IT-Budget angeboten werden.
Die Deckung erfolgt durch FB 45 bei PSP-Element 4-060101-901-9, Kostenart 53180000 „Zuschüsse zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen“ (Finanzstelle 060101900, Finanzposition 73180000).