Entscheidungsvorlage - FB 51/0226/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Verfahrensvorschlag zum Umgang mit Anträgen auf Mittel nach dem Bundeskinderschutzgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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15.01.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
- Er beauftragt die Verwaltung, die Mittel nach dem Bundeskinderschutzgesetz gemäß Vorschlag den Trägern SKF/SKM und DSKB zuzuweisen.
- Zur Sicherung einheitlicher Qualitätsstandards ist eine Vereinbarung zwischen FB 45, dem städteregionalen Gesundheitsamt sowie Freien Trägern in der Stadt Aachen, die im Rahmen ihres Projektangebotes Familienhebammen vorhalten, zu schließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage:
Am 01.01.2012 ist als Kernstück des Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - GKiSchG) das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) in Kraft getreten. Gemäß § 3 Abs. 4 KKG kommt dem Einsatz von Familienhebammen innerhalb des Netzwerkes "Früher Hilfen" künftig besondere Bedeutung zu. Der Bund stellt für den Aus- und Aufbau "Früher Hilfen" und den Einsatz von Familienhebammen ab 2012 vier Jahre lang als Modellförderung stufenweise jährlich bis zu 51 Mio. Euro zur Verfügung, danach in einem Fonds 51 Mio. Euro jährlich.
Jahr | Bundesmittel in Euro | Anteil für Nordrhein-Westfalen |
2012 | 30 Mio. | 6 Mio. Euro |
2013 | 45 Mio. | 8,5 Mio. Euro |
2014 | 51 Mio. | 10 Mio. Euro (dauerhaft – Hinweis: Fonds wird eingerichtet) |
2015 | 51 Mio. | 10 Mio. Euro |
Informationen über die konkrete Ausgestaltung der Förderung liegen den Kommunen erst seit November 2012 vor.
Die Ausgestaltung der Mittelvergabe wird in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt.
In der Verwaltungsvereinbarung sind Gegenstand, Empfänger und Förderbereiche benannt. Wichtig für die Mittelverwendung in 2012 ist, dass ausschließlich Maßnahmen gefördert werden können, die nicht schon am 01.01.2012 bestanden haben. Darüber hinaus sind aber auch modellhafte Ansätze förderfähig, die als Regelangebot ausgebaut werden sollen. Förderfähig auf kommunaler Ebene sind
- Netzwerke mit Zuständigkeit für "Frühe Hilfen"
- der Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich im Kontext "Frühe Hilfen"
- Ehrenamtsstrukturen und in diese Struktureneingebundene Ehrenamtliche im Kontext "Früher Hilfen".
2. Bedeutung für die Stadt Aachen
2.1 Finanzieller Aspekt:
Die Stadt Aachen erhält folgende Mittel des Bundes für die Jahre:
2012 | 2013 | 2014 | 2015 |
92.538 Euro | 130.064 Euro | 147.600 Euro | 147.600 Euro |
2.2 Inhaltliche Aspekte:
2.2.1 Frühe Hilfen des Deutschen Kinderschutzbundes
Beginnend ab 2005/2006 beschäftigte sich die Stadt Aachen bereits mit dem Aufbau von "Frühwarnsystemen" in der Kinder- und Jugendhilfe.
Der KJA beschloss in der Folge in seiner November-Sitzung 2006, den Deutschen Kinderschutzbund mit dem Aufbau eines Netzwerkes "Frühe Hilfen" für die Stadt Aachen zu beauftragen.
Auf der Grundlage der bestehenden Leistungsbeschreibung wird insgesamt eine ¾ Stelle (50 % Koordination und Netzwerkpflege, 25 % Hebammenstunden) finanziert.
Seit 2007 sind die Frühen Hilfen des Deutsche Kinderschutzbund die Anlaufstelle für alle Familien innerhalb der Stadt Aachen mit Säuglingen bis zum vollendeten 1. Lebensjahr. Gemeinsam mit den Familien wird der genaue Unterstützungsbedarf geklärt und bei bestehendem Hilfebedarf an die Netzwerkpartner vermittelt, sofern der Hilfebedarf nicht durch die Anlaufstelle selber abgedeckt werden kann.
Um die oben beschriebene gute Versorgung/Unterstützung anbieten zu können, bedarf es der professionellen Netzwerkpflege, die sowohl innerhalb des Jugendhilfesystems, als auch im Gesundheitswesen angesiedelt ist. Zwischenzeitlich sind mehr als 31 Institutionen und zahlreiche Einzelpersonen aus dem Jugendhilfe- und Gesundheitswesen im Netzwerk vertreten.
Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung wurde von allen Netzwerkern unterzeichnet. Eine Liste der Netzwerkpartner ist der Vorlage beigefügt (Anlage 1).
Regelmäßige Netzwerktreffen dienen dem kollegialen Austausch und der Optimierung der Zusammenarbeit. Die Entwicklung der Fallzahlen und weitergeleiteten Hilfen gestaltet sich wie folgt:
Jahre | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 |
Fälle | 94 | 132 | 148 | 155 |
eingeleitete Hilfen | 122 | 143 | 240 | 257 |
Die Zahl der eingeleiteten Hilfen ist höher als die Anzahl der Fälle, da durchschnittlich pro Fall mehr als eine Hilfe eingeleitet wurde.
Vor dem Hintergrund der gesamten Entwicklung sind die im Rahmen der Förderung eingesetzten Personalkapazitäten beim Deutschen Kinderschutzbund erschöpft, um dem tatsächlichen Bedarf gerecht werden zu können. Sowohl in 2011 als auch in 2012 wurden durch einmalige Zuschüsse seitens der Stadt Aachen als auch durch Spendenmittel die Personalkapazitäten im Bereich der Familienhebammen zeitweilig angepasst.
Mit den Mitteln aus dem Bundeskinderschutzgesetz wäre der Deutsche Kinderschutzbund ab 2013 in der Lage, 1,5 Familienhebammen zu beschäftigen.
2.2.2 Familienpatenschaften des Sozialdienstes Kath. Frauen (SKF) und des Kath. Vereins für
Soziale Dienste (SKM)
Bei den Familienpatenschaften handelt es sich um ein präventives Unterstützungsangebot für Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 12 Jahren in der Stadt Aachen durch ehrenamtlich tätige Familienpaten.
Im Rahmen des Bündnisses für Familien wurden die Familienpatenschaften initiiert. In den Jahren 2008 bis einschließlich 2010 wurden diese im Rahmen von Drittmitteln und Eigenanteilen des Trägers finanziert, 2011 im Rahmen von Einzelanträgen seitens FB 45 einmalig bezuschusst.
Mit den Familienpatenschaften werden im besonderen die Familien angesprochen, die sich in ihrer Lebenssituation oft verunsichert, belastet oder überfordert fühlen und keine Unterstützung durch Familie oder ein soziales Netz erfahren. Dies sind insbesondere:
- Zugezogene Familien ohne familiäres Netz
- Alleinerziehende Eltern
- Familien mit mehreren Kindern
- Familien mit gesundheitlichen Belastungen und
- Familien aus dem Netzwerk der Frühen Hilfen
Durch entsprechende Vorbereitung und fachliche Begleitung hauptberuflicher Fachkräfte werden interessierte Menschen, die an ehrenamtlicher Arbeit im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements o. g. Familien unterstützen möchten, für diese Aufgabe geschult und im Rahmen ihres bürgerschaftlichen Engagements professionell begleitet.
Die Leistungen der hauptberuflichen Fachkräfte - idealer Weise zwei halbtags beschäftigte Diplomsozialarbeiter/-pädagogen - sehen wie folgt aus:
- Werbung und Information an interessierte Menschen
- Vorbereitung und Coaching potentieller Familienpaten
- Information und Einbindung der in Frage kommenden Familien inkl. Klärung des Hilfebedarfs
- Zusammenführung und Anstoßbegleitung von Familien und Familienpaten
- Reflektierende und ggf. krisenintervenierende Begleitung der Familienpaten in Einzelgesprächen und Kleingruppen
- Bei Bedarf Beratung der Familien und Familienpaten mit Methoden der systemischen Familientherapie
- Schulung der Familienpaten u. a. in Gesprächsführung und Krisenmanagement und
- Organisation und Durchführung bedarfsorientierter Fortbildungen (z. B. Erste-Hilfe am Kind, psychosoziale Entwicklung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren, Säuglingspflege, Ernährung und Gesundheitsfürsorge, Umgang mit anderen Lebenswelten, Spielen mit Kleinkindern)
- …
Alleine im Rahmen des Netzwerks Frühe Hilfen wurden im Jahr 2011 insgesamt 34 Familien mit 50 Kindern im Alter von 0-3 Jahren durch ehrenamtliche Familienpaten betreut. Bis Oktober 2012 waren bisher insgesamt 32 Familienpaten in 28 Familien mit Kindern bis zu drei Jahren tätig. Auf einer Warteliste befanden sich im Oktober 2012 weitere 21 Familien mit 23 Kindern bis zu 3 Jahren.
Der vom Träger gestellte Antrag und die gefertigte Leistungsbeschreibung ist als Anlage 2 der Vorlage beigefügt.
2.2.3 Konzeption der Jugendämter in der Städteregion Aachen und der Gesundheitshilfe Aachen
- Einsatz von Familienhebammen -
Im Frühsommer 2012 haben alle Jugendämter in der Städteregion Aachen gemeinsam mit dem Städteregionalen Gesundheitsamt an einem Konzept zum Einsatz von Familienhebammen im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetz gearbeitet. Zum damaligen Zeitpunkt gingen alle Beteiligten davon aus, dass ausschließlich neue Projekte auf kommunaler Ebene gefördert werden können.
In diesem Zusammenhang ist das in der Anlage 3 beigefügte Konzept entstanden.
Die Konzeption der Jugendämter und des städteregionalen Gesundheitsamtes sieht vor, dass die Jugendämter 75 % der Bundesmittel dem Gesundheitsamt für die Personal- und Sachkosten zur Verfügung stellen. Mit diesen Mitteln würden alle Kosten des Gesundheitsamtes gedeckt, die durch die Kooperation und dem Einsatz von Familienhebammen entstehen. Die verbleibenden 25 % werden von den Jugendämtern in eigener Regie für Netzwerk und Projektarbeit in den Frühen Hilfen verwendet.
Aufgrund des Konzeptes wären, wenn sich alle sieben Jugendämter an der Kooperation beteiligen, sieben Familienhebammen (Teilzeit, insgesamt ca. 200 Std./Woche BU) und eine Koordinationskraft (0,5 BU) beim städteregionalen Gesundheitsamt einzustellen, die wie in der Anlage 3 dargestellt, eingesetzt werden sollen. Durch die zentrale Anbindung beim Gesundheitsamt sind ein einheitliches fachliches Niveau, ein enger fachlicher Austausch und Vertretungsregelungen möglich.
Für die Stadt Aachen würden insgesamt drei teilzeitbeschäftigte Hebammen in den Einsatz kommen können.
Zwischenzeitlich haben sich die Kinder- und Jugendausschüsse der Kommunen Herzogenrath, Würselen, Alsdorf, Eschweiler und der Städteregionale Kinder- und Jugendausschuss für die Kommunen Baesweiler, Monschau-Kalterherberg, Roetgen und Rott zustimmend zu o. g. Konzept positioniert.
Die Kommune Stolberg hat sich gegen den Anschluss entschieden, da bereits mit dem dortigen Sozialdienst Kath. Frauen ein eigenes Konzept der Frühen Hilfen umgesetzt bzw. weitergeführt werden kann.
3. Bewertung der Verwaltung
In der Stadt Aachen werden für die zwingend erforderlichen präventiven Angebote im Vorfeld zu den Hilfen zur Erziehung bzw. an Stelle dessen seit mehreren Jahren Mittel für
- die Erziehungsberatungsstellen
- den Trägern der freien Jugendhilfe für Bezirkssozialarbeit
- Eltern-/Müttercafés für niederschwellige Beratung von Eltern
- dem Guten Start ins Leben
- dem Netzwerk Frühe Hilfen und
- PiA
eingesetzt.
Darüber hinaus bewirtschaftet FB 45 folgende Produktsachkonten
- die Familienunterstützenden Maßnahmen
- Präventive Maßnahmen im Sinne des Bundeskinderschutzgesetzes
- Sensibilisierung im Bereich Kinderschutz § 8 a Bundeskinderschutzgesetz,
die für weitere präventive Angebote im o. g. Sinne eingesetzt werden.
Weiter partizipiert die öffentliche Jugendhilfe durch präventive Projekte Freier Träger, die durch Drittmittel (z. B. Aktion Mensch, Ein Herz für Kinder) über mehrere Jahre hinweg gefördert werden.
Durch das Bundeskinderschutzgesetz ist die Verpflichtung, präventive Angebote innerhalb der Kommunen zu schaffen bzw. Vorhandenes professionell auszubauen, verankert.
In diesem Zusammenhang fließen die o. g. Bundesmittel.
Neben den oben beschriebenen Konzepten der Freien Träger sowie des Städteregionalen Konzeptes besteht auch die Möglichkeit, das kommunale Projekt PiA durch die Bundesmittel über den Pilotraum Aachen-Nord, Verlautenheide und Haaren hinaus durch Aufstockung der vorhandenen Personalkapazitäten auf weitere Sozialräume auszuweiten.
Dennoch empfiehlt die Fachverwaltung nach Abwägung aller Kriterien die Konzepte der drei vorgenannten Freien Träger zu realisieren, da sie unterstützungsbedürftige Familien in den Fokus nehmen, die im Rahmen ihrer erzieherischen Verantwortung Hilfe benötigen.
Die vorliegenden Konzepte des DKSB und SKF/SKM erfüllen aus Sicht der Fachverwaltung die vom Bundesgesetzgeber geforderten Kriterien.
Durch den erweiterten Einsatz von Familienhebammen beim Deutschen Kinderschutzbund wird der Verbund Jugendhilfe/Gesundheitshilfe weiter gefestigt und erfährt einen entsprechenden Ausbau. Das bereits in Aachen vorhandene Netzwerk wird weiter ausgebaut und erfährt die entsprechende notwendige und nachhaltige Implementierung.
Durch den Einsatz der Familienpatenschaften wird durch die Ehrenamtsstruktur der fehlende Baustein zum Netzwerk der Frühen Hilfen gesetzt, um Familien die benötigte Unterstützung anzubieten. Seitens der Träger ist bei Einsatz von zwei teilzeitbeschäftigten Fachkräften (insgesamt eine VK) der Ausbau auf 80 und mehr Familienpaten realistisch.
Bei der Realisierung des städteregionalen Konzeptes zum Einsatz der Familienhebammen liegt die Besonderheit darin, dass die angestellten Fachkräfte nach einem einheitlichen Standard eingearbeitet, kontinuierlich fortgebildet in den Kommunen tätig werden. Losgelöst hiervon muss das geforderte Netzwerk Jugendhilfe/Gesundheitshilfe durch die örtliche Jugendhilfe gepflegt werden. Das bedeutet, dass jedes Jugendamt in der Städteregion dazu verpflichtet ist, unabhängig davon, ob es sich dem städteregionalen Konzept anschließt oder nicht.
4. Empfehlung der Verwaltung
In den Kommunen können präventive Projekte, die noch nicht regelgefördert bzw. im Rahmen einer Regelförderung weiter ausgebaut sind, bezuschusst werden.
Die Fachverwaltung empfiehlt nach Abwägung o. g. Argumente, die Mittel aus dem Bundeskinderschutzgesetz ab 2013 für das Netzwerk der Frühen Hilfen des Deutschen Kinderschutzbundes und für die Familienpatenschaften des SKF/SKM einzusetzen.
Diese betragen im einzelnen:
- Frühe Hilfen 43.600,00 Euro
- Familienpatenschaften 92.122,04 Euro
============
135.722,04 Euro
Die vorliegenden Finanzanträge beider Träger übersteigen das Zuschussvolumen des Ministeriums um 5.658,04 Euro. Die Fachverwaltung empfiehlt, den fehlenden Betrag aus den o. g. Produktsachkonten für Präventive Projekte zu entnehmen.
Damit die in der Stadt Aachen eingesetzten Familienhebammen nach den gleichen fachlich/inhaltlichen Standards arbeiten wie die Familienhebammen, die beim städteregionalen Gesundheitsamt verortet sind, empfiehlt die Fachverwaltung eine entsprechende Vereinbarung zur Teilnahme an gemeinsamen Fortbildungen und Ausübung von einheitlichen Arbeitsansätzen zwischen dem FB 45 und dem städteregionalen Gesundheitsamt zu schließen.
Eine weitere Aufsplittung der Fördermittel wird nicht empfohlen, um die Wirksamkeit der priorisierten Maßnahmen nachhaltig zu sichern.
Weitergehende Anträge freier Träger, die präventive Angebote für die Familien im Sinne des Bundeskinderschutzgesetzes stellen, können aus den vorhandenen Produktsachkonten nach entsprechender Würdigung durch die Fachverwaltung bezuschusst werden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 2014 ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 130.064 € | 0 | 442.800 € | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 130.064 € | 0 | 442.800 € | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
FB 20 wird - sobald die Mittel für 2013 seitens des Ministeriums für Familien, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW bewilligt sind - diese in entsprechender Höhe verfügen.
Die Abwicklung wird - wie in 2012 - bei dem Projekt 4-060301-921-2 "Bundeskinderschutzgesetz" in Verbindung mit den Kostenarten 41400000 "Zuweisungen vom Bund" und 53180000 "Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche" erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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5,4 MB
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