Entscheidungsvorlage - FB 51/0229/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2013/14 und Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/100 ; 45/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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30.01.2013
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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15.01.2013
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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22.01.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung nimmt die Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2013/14 und Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige zur Kenntnis und empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss folgendermaßen zu beschließen:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2013/14 und Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, zu beschließen, dass
- der Ausbau des Platzangebotes für U3 im Umfang von 335 Plätzen in KiBiz-geförderten
Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2013/14 entsprechend der in der Vorlage vorgesehenen Verteilung erfolgt und - darüber hinaus das Platzangebot durch Kindertagespflege für den Altersbereich U3 im
Kindergartenjahr 2013/14 um 50 Plätze auf 500 Plätze erhöht wird sowie - in den Folgejahren ein bedarfsgerechter Ausbau des Platzangebotes für U3 zur Erfüllung des in Kraft getretenen Rechtsanspruches erfolgt.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2013/14 und Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen folgendermaßen zu beschließen:
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass
- der Ausbau des Platzangebotes für U3 im Umfang von 335 Plätzen in KiBiz-geförderten
Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2013/14 entsprechend der in der Vorlage vorgesehenen Verteilung erfolgt und - darüber hinaus das Platzangebot durch Kindertagespflege für den Altersbereich U3 im
Kindergartenjahr 2013/14 um 50 Plätze auf 500 Plätze erhöht wird sowie - in den Folgejahren ein bedarfsgerechter Ausbau des Platzangebotes für U3 zur Erfüllung des in Kraft getretenen Rechtsanspruches erfolgt.
Der Finanzausschuss nimmt die Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2013/14 und Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen folgendermaßen zu beschließen:
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass
- der Ausbau des Platzangebotes für U3 im Umfang von 335 Plätzen in KiBiz-geförderten
Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2013/14 entsprechend der in der Vorlage vorgesehenen Verteilung erfolgt und - darüber hinaus das Platzangebot durch Kindertagespflege für den Altersbereich U3 im
Kindergartenjahr 2013/14 um 50 Plätze auf 500 Plätze erhöht wird sowie - in den Folgejahren ein bedarfsgerechter Ausbau des Platzangebotes für U3 zur Erfüllung des in Kraft getretenen Rechtsanspruches erfolgt.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass,
- der Ausbau des Platzangebotes für U3 im Umfang von 335 Plätzen in KiBiz-geförderten
Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2013/14 entsprechend der in der Vorlage vorgesehenen Verteilung erfolgt und - das Platzangebot durch Kindertagespflege für den Altersbereich U3 im Kindergartenjahr 2013/14 um 50 Plätze auf 500 Plätze erhöht wird sowie
- in den Folgejahren ein bedarfsgerechter Ausbau des Platzangebotes für U3 zur Erfüllung des in Kraft getretenen Rechtsanspruches erfolgt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Kindertagesstättenentwicklungsplanung ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.
Die Umsetzung der U3-Ausbauplanung führt zu einer Versorgungsquote von 36,90 % zum 01.08.2012.
Das Land NRW ist seinerzeit von einer Bedarfsdeckungsquote im Umfang von 32 % ausgegangen, der Bund von 35 % Versorgungsquote.
Im Folgenden wird die Kindertagesstättenentwicklungsplanung 2013/14 sowie die Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige vorgelegt.
Diese wird am 09.01.2013 in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII und im Unterausschuss Jugendhilfeplanung vorgestellt. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | ||||
Für den vorgelegten Kindertagesstättenbedarfsplan 2013/2014 sind ausreichende Mittel auf der Grundlage des Haushaltsplanentwurfs enthalten. Für die mittelfristige Finanzplanung ab dem Jahre 2015 besteht hinsichtlich des weiteren Ausbaus noch Abstimmungsbedarf mit dem Finanzdezernat.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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634,9 kB
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