Entscheidungsvorlage - FB 23/0333/WP16-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Marktstandsgebührensatzung für die städtischen Wochenmärkte
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 23/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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11.12.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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19.12.2012
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die städtische Finanzverwaltung hat die Personalausgaben und den Verwaltungskostenbeitrag für die städtischen Wochenmärkte überprüft. Die letzte Gebührenerhöhung um ca. 9 % erfolgte zum 01.05.2005. Eine Hochrechnung der für 2013 zu erwartenden Ausgaben und der Einnahmen für das laufende Jahr 2012 ergab zunächst eine Unterdeckung in Höhe von 40.075, .
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 4.12.2012 keine Empfehlung ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt, die Entwicklung der Kosten und der Einnahmen im Finanzausschuss am 11.12. darzustellen und einen neuen Vorschlag zu erarbeiten.
Die Überprüfung hat ergeben, dass die geplante Erhöhung der Marktgebühren durch stark gestiegene Personalkosten bei gleichzeitigen sinkenden Einnahmen und einer Anpassung des Verwaltungskostenbeitrags verursacht worden ist. Die Verwaltung hat die Personalkostenstruktur überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Personalkostenanteile um 4.500 reduziert werden können. Die Verwaltungskostenbeitragsberechnung wird derzeit vom Fachamt überprüft. Daher kann für die Berechnung der Verwaltungskostenbeitrag der letzten Jahre angesetzt werden.
Auf dieser Grundlage ergibt sich eine notwendige Erhöhung der Marktstandsgebühren um
20 %.
Die in § 2 der Satzung über die Erhebung von Marktstandsgebühren auf den Wochenmärkten in der Stadt Aachen (Marktstandsgebührensatzung vom 22.01.1986 in der derzeit geltenden Fassung) nachfolgenden Beträge werden wie folgt ersetzt:
a.) Tarifzone I
1,66 durch den Betrag 1,99 /qm Standfläche
b.) Tarifzone II
1,50 durch den Betrag 1,80 /qm Standfläche
c.) Tarifzone III
1,30 durch den Betrag 1,56 /qm Standfläche
Somit hat beispielsweise ein Marktbeschicker mit einer Standfläche von 20,00 qm in der
Tarifzone II ab 01.01.2013 den Betrag von 36,00 statt 30,00 monatlich zuzüglich Mehrwertsteuer und anteilige Sondernutzung zu zahlen.