Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0162/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt, den Stellenplan für das Haushaltsjahr  2013 auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes 2013 und ergänzt durch

 

-              den Veränderungsnachweis vom 21.11.2012 (s. Anlage)  sowie

-              evtl. weitere Stellenplanänderungen, die im Rahmen von Einzelvorlagen in der heutigen Sitzung zur   Beschlussfassung empfohlen werden,

 

zu beschließen.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2013, der dem Haushaltsplanentwurf 2013 als Anlage beigefügt ist, wurde nach dem Stand vom 31.08.2012 aufgestellt. Er enthält alle stellenplanrelevanten Änderungen seit der Beschlussfassung des Stellenplanes 2012 (Rat 21.03.2012) bis zum 31.08.2012.

             

Seitdem haben sich weitere Änderungen ergeben, die zurückzuführen sind auf:

 

- notwendige Stelleneinrichtungen

- Stelleneinsparungen

- Umwandlung und Verlagerung von Stellen bzw. -anteilen

- Bewertungsänderungen

 

Diese  Änderungen  sind  in  dem "Veränderungsnachweis  zum  Stellenplanentwurf  2013"

- Stand: 21.11.2012 - , der als Anlage beigefügt ist,  zusammengefasst.

 

 

Danach ergeben sich gegenüber dem Stellenplanentwurf  2013  saldiert insgesamt:

 

Gegenüber dem Stellenplanentwurf 2013 sind im Veränderungsnachweis (VN) insgesamt netto 44,0 Mehrstellen in der „Allgemeinen Verwaltung“ sowie 2,0 zusätzliche Planstellen bei den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen zu verzeichnen.

Die 44,0 Mehrstellen in der „Allgemeinen Verwaltung“ (Abtlg. I.) ergeben sich aus 66,0 zusätzlichen Planstellen (davon 38,5 echte Neueinrichtungen + 27, 5 Mehrstellen durch Umwandlungen / Verlagerungen) abzüglich 22,0 Wenigerstellen (davon 3,0 echte Einsparungen + 19,0 Wenigerstellen durch Umwandlungen / Verlagerungen)   (VN Teil A. I.).

 

1.   Stelleneinrichtungen (VN Teil B. I.)

 

1.1

 

Von den im Veränderungsnachweis ausgewiesenen 38,5  Stellenneueinrichtungen in der „Allgemeinen Verwaltung“ (Abtlg. I.) hat der Personal- und Verwaltungsausschuss bereits 5,5 Planstellen in seinen Sitzungen am 05.09. und 21.11.2012 empfohlen.

 

2,0 weitere zusätzliche Planstellen sind für überplanmäßige Kräfte im B 17 „Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Soziales“ zu bilden, da das bislang befristete Projekt „Gesunde Verwaltung“ als fester Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements dauerhaft fortgeführt werden soll.

 

Infolge der jährlichen bedarfsorientierten Anpassung, des weiteren Ausbaus der U 3 - Betreuung sowie der Einführung weiterer integrativer Gruppen sind in den städt. Kindertageseinrichtungen insgesamt  31,0 neue Planstellen für zurzeit überplanmäßiges Personal einzurichten. Diesen Mehrstellen stehen insgesamt 3 Stelleneinsparungen entgegen (vgl. Punkt 2.).

 

Darüber hinaus sind 2,0 bisher befristete Planstellen in Dauerstellen umgewandelt worden (Aufhebung „kw“ -Vermerke) (Beschlüsse des Personal- und Verwaltungsausschusses vom 21.11.2012).

 

 

1.2

 

Beim Gebäudemanagement (Abtlg. IV.) ist eine Planstelle für eine/n Beamtin/Beamten einzurichten. Bisher wurde die Aufgabe von einer/einem Tariflich Beschäftigten beim E 26 wahrgenommen, deren/dessen Stelle im dortigen Wirtschaftsplan geführt wurde; nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung und der Eigenbetriebsverordnung sind die Beamtenstellen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen im städt. Stellenplan zu führen.

 

 

                        2.   Stelleneinsparungen (VN Teil B. II.)

 

Aufgrund der jährlichen bedarfsorientierten Anpassung im Bereich der städt. Kindertageseinrichtungen entfallen insgesamt 3 Planstellen (vgl. Punkt 1.1).

 

Darüber hinaus konnte eine  weitere Stelle „kw“ (= künftig wegfallend)  gezeichnet werden.

 

3.    Stellenumwandlungen und -verlagerungen (VN Teil B. III.)

 

Bei den Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamten- in Planstellen für Tariflich Beschäftigte und umgekehrt sowie um die Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitstellen und umgekehrt.

 

Die im Veränderungsnachweis beim Dezernat I ausgewiesene Planstelle eines/einer Gründungsdirektors/direktorin für das seinerzeit geplante Bauhaus Europa wird unter gleichzeitiger Umwandlung in eine Beamtenstelle in den Kulturbetrieb der Stadt Aachen (Abtlg. VII. - E 49 / Geschäftsbereich  Route Charlemagne) verlagert.

 

4.  Bewertungsänderungen (VN Teil B. IV.)

 

Die im Veränderungsnachweis verzeichneten Bewertungsänderungen  sind auf  Neubewertungen  (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen neuer bzw. die Realisierung oder den Wegfall bestehender „ku" - Vermerke (künftig umzuwandeln) zurückzuführen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bereits einkalkuliert ist der Bedarf an Personalkosten aufgrund der zusätzlichen Mehrstellen.

 

Finanzielle Auswirkungen aufgrund der Einsparung unbesetzter Planstellen ergeben sich nicht.

 

Stellenumwandlungen bzw. Bewertungsänderungen werden erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen führen.

 

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Anlagen

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