Kenntnisnahme - FB 51/0232/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Allgemeines zum Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2013-2014“

Lt. Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NW vom 27.09.2012 (s. Rundschreiben Nr. 42 / 807 / 2012) werden der Stadt Aachen

 

                                                          902.566,00 €

 

für den weiteren U 3 Ausbau zur Verfügung gestellt.

Es handelt sich um Bundesmittel.

Die entscheidungsreifen Anträge mussten bis zum 30.11.2012 dem Landschaftsverband Rheinland vorgelegt werden.

 

2. Förderanträge

Folgende Förderanträge wurden gestellt:

 

Nr.

Sozial-

raum

Name der Kita

Anzahl der U 3

Plätze

 

 

Beantragte

Fördersumme

Träger

1

3

Schleswigstr. 3

10

 

180.000,00

KKG Aachen/Ost

2

1

Sigmundstr. 8

12

 

216.000,00

AWO

3

3

Goerdeler Str. 10

  6

 

  18.900,00

AWO

4

11

Vaalser Str. 153

10

 

108.000,00

SKF

5

4

Schillerstr. 85

  3

 

    6.750,00

Elterninitiative

6

5

Branderhofer Weg

  6

 

108.000,00

Ev. Frauenverein

7

2

Süsterfeldstr. 99

10

 

  31.500,00

SKF

8

Tagespflege

Habsburgerallee

   5

 

     2.500,00

Tagespflege

9

11

Reutershagweg 19

15

 

162.000,00

Stadt Aachen

10

6

Matarestr. 9

10

 

180.000,00

Stadt Aachen

11

3

Düppelstr. 5

  6

 

108.000,00

Stadt Aachen

12

2

Bergstr. 16-20

10

 

180.000,00

Stadt Aachen

13

Tagespflege

Branderhofer Weg

  5

 

    2.500,00

Tagespflege

15

8

Großheidstr.

  6

 

  23.400,00

AWO

16

11

Kronenberg 50

16

 

288.000,00

KKG St. Jakob

 

3. Zuteilungsreife Anträge

Bis auf den Förderantrag der KKG St. Jakob für die Tageseinrichtung für Kinder Kronenberg 50 sind alle Anträge zuteilungsreif.

Der Antrag für die Einrichtung Kronenberg 50  konnte nicht weitergeleitet werden, da hier die Finanzierung nicht sichergestellt ist.

Herr Mauritz, der Trägervertreter dieser Einrichtung, hat am 09.08.2012 einen Antrag auf Fördermittel gestellt. Der Bestand der Plätze in dieser Einrichtung ist insgesamt gefährdet, da nur eine befristete Betriebserlaubnis vorliegt. Der Antrag müsste  mit der Priorisierungsstufe I bewertet werden.

16 neue U 3 Plätze sollen geschaffen werden. Gesamtkosten belaufen sich auf 979.841,00 €,

Der Anspruch auf Fördermittel würde 288.000,00 € betragen, so dass noch ein Eigenanteil von

691.841,00 € verbleiben würde. Der KKG St. Jakob kann diese Eigenmittel nicht selbst aufbringen

(s. Vorlage FB 51/0200/WP16).

Da die Finanzierung für die Baumaßnahme hierdurch nicht sichergestellt ist, kann derzeit der Förderantrag nicht weitergeleitet werden.

 

 

4. Kriterien

In der  Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 08.05.2012 wurden folgende Kriterien für die Erstellung einer Prioritätenliste über die Weiterleitung der Anträge auf Fördermittel beschlossen:

  • Standorte, in denen die Versorgungsquote U 3 besonders niedrig ist
  • Vorrang von KiBiz geförderten Einrichtungen
  • Vorrang von Einrichtungen, die eine befristete Betriebserlaubnis haben und bei denen die Umbaumaßnahme eine dauerhafte Betriebserlaubnis ermöglicht.

 

5. Prioritätensetzung

Anhand der unter Punkt 4 aufgeführten Kriterien wurden die zuwendungsfähigen Anträge in 3 Prioritäten eingeteilt.

Priorität I:

Hierunter fallen alle Anträge der Einrichtungen, deren Betriebserlaubnis gefährdet ist,                                                                                                                                                                        wenn keine Baumaßnahmen durchgeführt werden können.

Priorität II:

Hierunter fallen alle Anträge der Einrichtungen, deren Standorte dort sind, wo die                                                                                                                                                                                                       Versorgungsquote U 3 besonders niedrig ist.

Priorität III:

Hierunter fallen alle Anträge der Einrichtungen, die nicht über KiBiz gefördert werden.

 

6. Weiterleitung der Förderanträge

Alle vorliegenden Anträge wurden mit Priorität der Stufe I bzw. II bewertet. Da für die Förderanträge der freien Träger und der Tagespflege ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen, konnten diese  Anträge auch entsprechend berücksichtigt werden.

Nr.

Sozial-

raum

Name der Kita

Anzahl der U 3

Plätze

 

 

Beantragte

Fördersumme

1

Tagespflege

Habsburgerallee

5

 

    2.500,00

2

Tagespflege

Branderhofer Weg

5

 

    2.500,00

3

3

Schleswigstr.

10

 

180.000,00

4

11

Vaalser Str. 153

10

 

108.000,00

5

  5

Branderhofer Weg

6

 

  64.800,00

6

4

Schillerstr.

3

 

    6.750,00

7

2

Süsterfeldstr. 99

10

 

  31.500,00

 

 

 

 

 

 

8

1

Sigmundstr.

12

 

216.000,00

9

8

Großheidstr.

6

 

  23.400,00

10

3

Goerdeler Str.

6

 

  55.665,00

 

 

 

 

 

 

12

 

Gesamt

73

 

691.115,00

 

 

Dem gegenüber stehen 902.566,00 an Fördermittel zur Verfügung.

In dem letzten Förderprogramm (Sonderprogramm 2012/2013) fanden die städt. Einrichtungen keine Berücksichtigung.

Für die städt. Einrichtung Bergstr. liegen bereits die Planungsunterlagen vor.

Der Förderantrag für die städt. Einrichtung Bergstr. in Höhe von 180.000,00 € wurde somit weitergeleitet.

Fristgerecht wurden folgende Anträge an den Landschaftsverband weitergeleitet.

Nr.

Sozial-

raum

Name der Kita

Anzahl der U 3

Plätze

 

 

Beantragte

Fördersumme

1

Tagespflege

Habsburgerallee

5

 

    2.500,00

2

Tagespflege

Branderhofer Weg

5

 

    2.500,00

3

3

Schleswigstr.

10

 

180.000,00

4

11

Vaalser Str. 153

10

 

108.000,00

5

  5

Branderhofer Weg

6

 

  64.800,00

6

4

Schillerstr.

3

 

    6.750,00

7

2

Süsterfeldstr. 99

10

 

  31.500,00

 

 

 

 

 

 

8

1

Sigmundstr.

12

 

216.000,00

9

8

Großheidstr.

6

 

23.400,00

10

3

Goerdeler Str.

6

 

55.665,00

11

3

Bergstr.

10

 

180.000,00

12

 

Gesamt

83

 

871.115,00

 

7. Kenntnisnahme

Die Verwaltung bittet den KJA um entsprechende Kenntnisnahme.

 

Die Verwaltung wird den KJA regelmäßig über die Förderprogramme zum Ausbau von U 3 informieren.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2012

fortgeschriebener Ansatz 2012

Ansatz

2013 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2013 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

 

 

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2012

fortgeschriebener Ansatz 2012

Ansatz

2013 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2013 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

 

 

 

 

 

 

Personal-/Sachaufwand

 

 

 

 

 

 

Abschreibungen

 

 

 

 

 

 

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

 

 

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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