Entscheidungsvorlage - FB 11/0164/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Ausschuss

Gegenstand der Beratung

Personal- und Verwaltungsausschuss

Produkt 01-03-01, 01-03-02, 01-04-01, 01-06-03, 01-06-04, 01-08-01 bis 01-08-07, 01-10-01 bis 01-10-03, 01-11-01, 01-19-01 bis 01-19-06, 02-01-01, 02-02-01, 02-07-02, 02-10-01, 02-11-01, 02-13-01 02-14-01 und 050102

Personal- und Versorgungsaufwendungen, die zentral von FB 11 veranschlagt werden (s. Anlage Personalkostenverbund)

 

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Teilergebnispläne der oben genannten Produkte sowie die von FB 11 zentral veranschlagten Aufwendungen bzw. Auszahlungen für Personal und Versorgung entsprechend der vorgelegten Veränderungs-nachweisung für den Haushalt 2013 zu beschließen.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Folgende Unterlagen sind beigefügt:

  1. Ergebnisplan 2013 (Stand 23.11.2012)
  2. Investitionen 2013 (Stand 23.11.2012)
  3. Verpflichtungsermächtigungen 2013 (Stand 23.11.2012)

In diesen Zusammenstellungen sind die in der Veränderungsnachweisung dargestellten Änderungen zum Haushaltsplanentwurf 2013 bereits eingearbeitet. Die Veränderungsnachweisung (Stand 26.11.2012) ist ebenfalls in Ergebnisplan 2013, Investitionen 2013 und Verpflichtungsermächtigungen 2013 gegliedert.

 

Die Veranschlagung des Mehrbedarfes für Personalaufwendungen erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung vorläufig zentral im Produkt 01 08 06 bei den Konten 50110000 (Dienstbezüge Beamte) und 50120000 (Entgelte). Der im Veränderungsnachweis ausgewiesene Betrag von jeweils 92.700 € in den Jahren 2013 bis 2016 ist eine Verlagerung aus dem Sachkostenetat für OGS zugunsten des Personalkostenverbundes und in der Zusammenstellung (Anlage 1) bereits enthalten.

Die produkt- und kontenbezogene Verteilung erfolgt für den Haushalt 2013.

 

zu Anlage 1:

Zusammenstellung der Personal- und Versorgungsaufwendungen im Personalkostenverbund 2013 – 2016

 

  • Erhöhung der Besoldung und Versorgung 2013 / 2014                                                                                                                                        

Die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen für die Kommunalbeamten orientieren sich im Wesentlichen an den für die Arbeitnehmer der Länder verhandelten Tarifabschlüsse (TV-L). Da dieser Tarifvertrag zum 31. Dezember 2012 ausläuft, werden die Verhandlungen erst Anfang 2013 beginnen. Es bleibt abzuwarten, ob das Tarifergebnis eins zu eins auf die Beamten des Landes NRW und der NRW-Kommunen übertragen wird, wobei die entsprechende Gesetzesverabschiedung voraussichtlich frühestens im März 2013 zu erwarten ist.

 

Für eine mögliche Erhöhung der Beamtenbesoldung und -versorgung in 2013 und 2014 wurde somit auf der Grundlage der Tarifergebnisse für die Beschäftigten des Bundes kalkuliert. Sowohl die Höhe der Tarifabschlüsse als auch die zeitliche Umsetzung sind hierbei auf den Beamtenbereich übertragen worden. Unter Anwendung der durch den Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) zur Verfügung gestellten Werte der Haushaltsbelastung ergibt sich eine Steigerung für Besoldung und Versorgung in Höhe von 2,95 % in 2013 und von 2,12 % in 2014.  

 

  • Beschäftigtenentgelte, Arbeitgeberanteile für Sozialversicherung und Versorgungskasse                                                                                                                

Der bereits im März 2012 verabschiedete Tarifabschluss 2012 / 2013 sieht für die Beschäftigten

im Jahr 2013 folgende gestaffelte Erhöhung vor:

  • 1,4 Prozent ab dem 1. Januar 2013
  • und weitere 1,4 Prozent ab dem 1. August 2013.    

Auf der Basis der Hochrechnung 2012 und unter Einbeziehung der bereits beschlossenen Mehrbedarfe (insbesondere für den U 3 - Ausbau und für weitere Maßnahmen im

Ü 3 -Kindertagesstättenbereich) wurde unter Berücksichtigung der zweistufigen Tariferhöhung in 2013 der Bedarf für die Beschäftigen kalkuliert. Im Übrigen sind die ab 2013 beschlossenen gesetzlichen Beitragsänderungen in der Renten- und Pflegeversicherung beachtet worden.

In 2014 sind für Tarifsteigerungen 2% Erhöhung eingeplant.

 

  • Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen für Beamte

Die Höhe der Pensionsrückstellungen wird maßgeblich von der Höhe der Besoldungsanpassung bestimmt. Da die Besoldungserhöhungen üblicherweise im Zweijahresrhythmus festgelegt werden und die zukünftige höhere Pensionsverpflichtung bereits mit Bekanntwerden (Verabschiedung des Gesetzes) bei den Zuführungen einfließt, finden zurzeit alle 2 Jahre hohe Nachfinanzierungen statt. Diese Volatilität wurde bei den Planwerten für Pensionsrückstellungen entsprechend berücksichtigt.

 

Die Fortschreibung der Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen für den Haushalt 2013 steht noch aus. Die Aktualisierung der Planzahlen ergibt sich aus der stichtagsbezogenen Berechnung zum 31.12.2012. Diese aktualisierten Zahlen liegen somit voraussichtlich erst Anfang 2013 vor. Soweit eine Anpassung erforderlich wird, erfolgt diese über die Veränderungsnachweisung für den Finanzausschuss.

 

  • Fortschreibung für die Jahre 2015 - 2016

Für die Jahre 2015 und 2016 besteht laut Beschluss des Verwaltungsvorstandes die Vorgabe die aktuellen Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen zu übernehmen. Der Steigerungssatz für die Personalaufwendungen beläuft sich auf jeweils 1 Prozent in den Jahren 2015 und 2016.

Hierbei wird davon ausgegangen, dass mögliche höhere Besoldungs- und Tarifabschlüsse durch personalwirtschaftliche Maßnahmen aufgefangen werden können. Diese Annahmen würden einen sehr restriktiven Kurs bei der Stellenbewirtschaftung auf der Grundlage von verbindlichen Konsolidierungsmaßnahmen voraussetzen, die in Folge umzusetzen wären.

 

Die Zuführungswerte für Pensions- und Beihilferückstellungen wurden wegen der Besonderheiten (Handhabung des zertifizierten Haessler-Verfahrens, Zweijahresrhythmus bei den Pensionszuführungen) von dieser 1%-igen Regelung ausgenommen.

 

  • Sonstige Beschäftigte

Die Personalaufwendungen der Konten 50190000 (Sonstige Beschäftigte), z.B. für drittmittelfinanziertes Personal im Rahmen von Projekten, in einer Größenordnung von rd. 4 Mio. € obliegen der Beschlussfassung der einzelnen Fachausschüsse.

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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