Entscheidungsvorlage - FB 61/0648/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, die Aufstellung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 774 - Reihstraße - für den Planbereich zwischen Adalbertstraße und Harscampstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen, mit dem Ziel, die Art der Nutzung von Mischgebiet in Kerngebiet zu ändern.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, die Aufstellung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 774 - Reihstraße - für den Planbereich zwischen Adalbertstraße und Harscampstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte mit dem Ziel, die Art der Nutzung von Mischgebiet in Kerngebiet zu ändern.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1.       Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)

Der Bereich Adalbertstraße ist die Haupteinkaufslage im Aachener Stadtgebiet. Dementsprechend ist im größten Teil des Bebauungsplangebietes Nr. 774 – Reihstraße – ein Kerngebiet festgesetzt.  Auch die östlich angrenzenden Bebauungsplangebiete 924 – Adalbertstraße – und 891 – Kaiserplatz-Galerie - setzen ein Kerngebiet bzw. ein Sondergebiet (Einkaufszentrum) fest. Die nördlich und westlich angrenzenden Gebiete werden nach § 34 BauGB beurteilt. Sie sind eindeutig als Kerngebiete einzustufen, da der gesamte Bereich von großflächigem Einzelhandel geprägt ist.

 

Ziel der Planung ist, auch für den Bereich an der Adalbertstraße, für den der Bebauungsplan Nr. 774 noch ein Mischgebiet festsetzt, ein Kerngebiet festzusetzen. Die Änderung bietet sich an, da die Adalbertstraße der bevorzugte Standort für die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe ist. Hier am Willy-Brandt-Platz, in direkter Nachbarschaft zu C&A und der künftigen Kaiserplatz-Galerie, sollten die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden, um die Attraktivität der Einkaufslage weiter zu stärken.

 

 

2.       Beschlussempfehlung

Aus den oben genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, den im Übersichtsplan gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 774 – Reihstraße – zu ändern, um hier statt eines Mischgebietes ein Kerngebiet festzusetzen.

Das Verfahren kann nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden.

Die Verwaltung empfiehlt für die Änderung des Bebauungsplanes den Aufstellungsbeschluss zu fassen.

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Anlagen

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