Kenntnisnahme - FB 61/0805/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Entfernung nichtzugelassener Fahrzeuge aus dem öffentlichen Straßenraum zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im öffentlichen Straßenraum dürfen lediglich zugelassene oder zulassungsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 6km/h sind in der Regel zulassungspflichtig.

 

Leider werden im gesamten Stadtgebiet häufig Fahrzeuge ohne entsprechende Zulassung abgestellt. Meist handelt es sich um ältere Fahrzeuge mit geringem Wert, deren Eigentümer sich nicht um eine geordnete Entsorgung kümmern können oder wollen. Häufig werden die Fahrzeuge nach einem Verkauf nur vorübergehend abgemeldet und dann später abgeholt oder wieder zugelassen.

 

Bei der Verwaltung werden regelmäßig nichtzugelassene Fahrzeuge von Anwohnern gemeldet. Außerdem achten die städtischen Überwachungskräfte auf nichtzugelassenen Fahrzeuge. Bei einer Kontrolle vor Ort werden die gemeldeten Fahrzeuge registriert und mit einer Entfernungsverfügung versehen. Wenn die Fahrzeuge nicht innerhalb einer festgelegten Frist vom Eigentümer zugelassen oder entfernt werden, müssen sie im Rahmen der Ersatzvornahme im Auftrag der Verwaltung eingeschleppt, gelagert und später verwertet werden.

 

Die Verwaltung  versucht, den letzten Halter des Fahrzeugs zu ermitteln, um diesen per Ordnungsverfügung aufzufordern, das Fahrzeug zu entfernen. Außerdem werden Gebühren und die Abschleppkosten in Rechnung gestellt.

 

Diese Verfahrensweise nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz NW gilt im gesamten Stadtgebiet. Bislang war die Situation in Vaalserquartier im Vergleich zu anderen Stadtvierteln nicht besonders auffällig.

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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