Entscheidungsvorlage - FB 61/0770/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt den Ausbau der Entwässerungseinrichtungen im Philippionsweg und entlang der Hofanlagen Hasselholz und Blockhaus gem. Plan Nr. 2010_045_ÜL und 2010_045_L1.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Anlass

Die Straßen Am Hasselholz und der Wirtschaftsweg Philippionsweg liegen am vorwiegend durch Land- und Forstwirtschaft geprägten westlichen Stadtrand von Aachen. Auf den an die Straßen und Wege angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es seit einigen Jahren vor allem als Folge der Häufung stärkerer Regenereignisse zu Erosionen. Dabei werden Oberboden, Sande, Lehm und feinkörniges Material abgeschwemmt und über die Pflasterrinne des Philippionsweges, der in weiten Abschnitten als Hohlweg verläuft, und über den Hasselholzer Weg dem Straßenseitengraben in der Straße Am Hasselholz zugeführt. Der Straßenseitengraben mündet gegenüber Gut Hasselholz, Am Hasselholz 8 / 8a in den Johannisbach, welcher in seinem weiteren Verlauf einen Teich auf dem Grundstück des Gut Blockhaus, Am Hasselholz 16 speist.

 

Der Teich muss regelmäßig entschlammt werden, damit er nicht verlandet und eutrophiert. Die Teichentschlammungen wurden durch die Stadt in den vergangenen Jahren etwa alle drei bis vier Jahre durchgeführt. Hierdurch entstehen der Stadt regelmäßig Aufwendungen in Höhe von rd. 25.000 €. Zu diesen Teichentschlammungen ist die Stadt verpflichtet, weil hier das Verursacherprinzip gilt. Gemäß § 53 LWG (Landeswassergesetz NRW) ist die Stadt als Kommune abwasserbeseitigungspflichtig. Bei dem im Philippionsweg und Am Hasselholz abfließenden Oberflächenwasser handelt es sich, weil es gesammelt und gefasst wird, nach dem Gesetz um Abwasser. Die Stadt ist verpflichtet, das Abwasser ordnungsgemäß zu beseitigen. In diesem Falle gelangen jedoch die absetzbaren Bestandteile im Abwasser in die Teichanlage auf einem Privatgrundstück.

 

Gleichzeitig besteht wegen der unzureichenden Abmessungen des Straßenseitengrabens im nördlichen Straßenabschnitt Am Hasselholz Handlungsbedarf: Bei stärkeren Regenereignissen folgt das im Philippionsweg abfließende Oberflächenwasser nicht dem an der Einmündung in die Straße Am Hasselholz unter etwa 90° abknickenden Seitengraben, sondern es fließt größtenteils über die Straßenoberfläche und gelangt dem natürlichen Gefälle folgend auf der östlichen Straßenseite auf die beiden oben genannten Privatgrundstücke. In den vergangenen zehn Jahren kam es schon mehrfach zu Überflutungen mit Sachschäden. Im übrigen führten die Überflutungen der als Reitplatz genutzten Freifläche regelmäßig zu einer Gewässerverunreinigung des Johannisbaches durch Eintrag von Tierfäkalien, so dass die Untere Wasserbehörde bereits mehrfach gefordert hat, eine entwässerungstechnische Lösung dieser Problematik zu erarbeiten und umzusetzen.

 

Planung

Um die o.g. Gewässerverschmutzungen und den Sedimenteintrag in das Gewässer bzw. im Teich in Zukunft zu reduzieren, ist geplant, im unteren Abschnitt des Philippionsweg einen Sandfang zu errichten und im Starkregenfall den größeren Teil des Abflusses unterirdisch geradeaus  in eine  offene Mulde auf dem Wiesengrundstück bis zum natürlichen Bachlauf des Johannisbaches zu führen. Gleichzeitig wird ein Bypass angelegt, der den Trockenwetterabfluss weiterhin dem Teich zuführt.

Die Maßnahme ist mit dem betroffenen Eigentümer der Wiese abgestimmt und wird von ihm mit getragen.

 

Zu einem späteren Zeitpunkt werden ähnliche Maßnahmen an der Einmündung Hasselholzer Weg/Am Hasselholz umgesetzt, da auch von dieser Seite Sedimente – wenn auch in einem deutlich geringeren Umfang als am Philippionsweg – in das Gewässer Johannisbach bzw. in den Teich eingetragen werden.

 

Bauliche Umsetzung

Wichtige Bestandteile des Projektes sind  die Entwässerungsrinne entlang des Philippionsweges, der Sandfang, die Unterquerung der Fahrbahn und der Überflutungsraum in der Wiese.

Für die Rinne wurde ein V-Profil gewählt, das im Bedarfsfall von landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahrbar ist.

Für den Sandfang wurden zwei Ausführungsformen mit den Abmessungen ca. 4x18m untersucht. Die von der Verwaltung favorisierte Version mit Rasengittersteinen ist preiswerter in den Baukosten und  passt besser in die Umgebung, ist aber schwieriger zu unterhalten.

Die Fahrbahn wird mit einem Kastenprofil 1,20x0,30 unterquert.

 

 

Kosten und Finanzierung

Die Baukosten betragen 151.000€ für die naturnahe Variante 1 und 175.000€ für die massive Variante 2. Hinzu kommen in beiden fällen. 30.000€für Planung und Gutachten.

Im Haushalt 2012 sind unter dem PSP – Element 5-120102-000-02900-300-1    48.000 € investiv und beim PSP-Element 4-120102-021-4    4.500€ konsumtiv vorgesehen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2012

fortgeschriebener Ansatz 2012

Ansatz

2013 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2013 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

185.169,09

185.169,09

0

0

208.000

208.000

Ergebnis

185.169,09

185.169,09

0

0

208.000

208.000

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2012

fortgeschriebener Ansatz 2012

Ansatz

2013 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2013 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

2.500

2.500

0

0

0

0

Abschreibungen

2.000

2.000

0

0

0

0

Ergebnis

4.500

4.500

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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