Entscheidungsvorlage - FB 61/0770/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Hasselholz PhilippionswegEntwässerung, Durchlass und Sandfang
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/70
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
|
Entscheidung
|
|
|
07.11.2012
| |||
|
05.12.2012
| |||
|
16.01.2013
| |||
●
Gestoppt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
|
Entscheidung
|
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Die Straßen Am Hasselholz und der Wirtschaftsweg Philippionsweg liegen am vorwiegend durch Land- und Forstwirtschaft geprägten westlichen Stadtrand von Aachen. Auf den an die Straßen und Wege angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es seit einigen Jahren vor allem als Folge der Häufung stärkerer Regenereignisse zu Erosionen. Dabei werden Oberboden, Sande, Lehm und feinkörniges Material abgeschwemmt und über die Pflasterrinne des Philippionsweges, der in weiten Abschnitten als Hohlweg verläuft, und über den Hasselholzer Weg dem Straßenseitengraben in der Straße Am Hasselholz zugeführt. Der Straßenseitengraben mündet gegenüber Gut Hasselholz, Am Hasselholz 8 / 8a in den Johannisbach, welcher in seinem weiteren Verlauf einen Teich auf dem Grundstück des Gut Blockhaus, Am Hasselholz 16 speist.
Der Teich muss regelmäßig entschlammt werden, damit er nicht verlandet und eutrophiert. Die Teichentschlammungen wurden durch die Stadt in den vergangenen Jahren etwa alle drei bis vier Jahre durchgeführt. Hierdurch entstehen der Stadt regelmäßig Aufwendungen in Höhe von rd. 25.000 . Zu diesen Teichentschlammungen ist die Stadt verpflichtet, weil hier das Verursacherprinzip gilt. Gemäß § 53 LWG (Landeswassergesetz NRW) ist die Stadt als Kommune abwasserbeseitigungspflichtig. Bei dem im Philippionsweg und Am Hasselholz abfließenden Oberflächenwasser handelt es sich, weil es gesammelt und gefasst wird, nach dem Gesetz um Abwasser. Die Stadt ist verpflichtet, das Abwasser ordnungsgemäß zu beseitigen. In diesem Falle gelangen jedoch die absetzbaren Bestandteile im Abwasser in die Teichanlage auf einem Privatgrundstück.
Gleichzeitig besteht wegen der unzureichenden Abmessungen des Straßenseitengrabens im nördlichen Straßenabschnitt Am Hasselholz Handlungsbedarf: Bei stärkeren Regenereignissen folgt das im Philippionsweg abfließende Oberflächenwasser nicht dem an der Einmündung in die Straße Am Hasselholz unter etwa 90° abknickenden Seitengraben, sondern es fließt größtenteils über die Straßenoberfläche und gelangt dem natürlichen Gefälle folgend auf der östlichen Straßenseite auf die beiden oben genannten Privatgrundstücke. In den vergangenen zehn Jahren kam es schon mehrfach zu Überflutungen mit Sachschäden. Im übrigen führten die Überflutungen der als Reitplatz genutzten Freifläche regelmäßig zu einer Gewässerverunreinigung des Johannisbaches durch Eintrag von Tierfäkalien, so dass die Untere Wasserbehörde bereits mehrfach gefordert hat, eine entwässerungstechnische Lösung dieser Problematik zu erarbeiten und umzusetzen.
Planung
Um die o.g. Gewässerverschmutzungen und den Sedimenteintrag in das Gewässer bzw. im Teich in Zukunft zu reduzieren, ist geplant, im unteren Abschnitt des Philippionsweg einen Sandfang zu errichten und im Starkregenfall den größeren Teil des Abflusses unterirdisch geradeaus in eine offene Mulde auf dem Wiesengrundstück bis zum natürlichen Bachlauf des Johannisbaches zu führen. Gleichzeitig wird ein Bypass angelegt, der den Trockenwetterabfluss weiterhin dem Teich zuführt.
Die Maßnahme ist mit dem betroffenen Eigentümer der Wiese abgestimmt und wird von ihm mit getragen.
Zu einem späteren Zeitpunkt werden ähnliche Maßnahmen an der Einmündung Hasselholzer Weg/Am Hasselholz umgesetzt, da auch von dieser Seite Sedimente wenn auch in einem deutlich geringeren Umfang als am Philippionsweg in das Gewässer Johannisbach bzw. in den Teich eingetragen werden.
Bauliche Umsetzung
Wichtige Bestandteile des Projektes sind die Entwässerungsrinne entlang des Philippionsweges, der Sandfang, die Unterquerung der Fahrbahn und der Überflutungsraum in der Wiese.
Für die Rinne wurde ein V-Profil gewählt, das im Bedarfsfall von landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahrbar ist.
Für den Sandfang wurden zwei Ausführungsformen mit den Abmessungen ca. 4x18m untersucht. Die von der Verwaltung favorisierte Version mit Rasengittersteinen ist preiswerter in den Baukosten und passt besser in die Umgebung, ist aber schwieriger zu unterhalten.
Die Fahrbahn wird mit einem Kastenprofil 1,20x0,30 unterquert.
Kosten und Finanzierung
Die Baukosten betragen 151.000 für die naturnahe Variante 1 und 175.000 für die massive Variante 2. Hinzu kommen in beiden fällen. 30.000für Planung und Gutachten.
Im Haushalt 2012 sind unter dem PSP Element 5-120102-000-02900-300-1 48.000 investiv und beim PSP-Element 4-120102-021-4 4.500 konsumtiv vorgesehen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
| ||||||
investive Auswirkungen | Ansatz 2012 | fortgeschriebener Ansatz 2012 | Ansatz 2013 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2013 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 185.169,09 | 185.169,09 | 0 | 0 | 208.000 | 208.000 |
Ergebnis | 185.169,09 | 185.169,09 | 0 | 0 | 208.000 | 208.000 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
| ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2012 | fortgeschriebener Ansatz 2012 | Ansatz 2013 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2013 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 2.500 | 2.500 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 2.000 | 2.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 4.500 | 4.500 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
228,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
260 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
190,9 kB
|