Entscheidungsvorlage - FB 61/0813/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht im Planbereich Krefelder Straße/ Feldchen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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16.01.2013
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Anhörung/Empfehlung
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23.01.2013
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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23.01.2013
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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28.02.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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13.03.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Planbereich Krefelder Straße / Feldchen vom 19.04.2009 zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Planbereich Krefelder Straße / Feldchen vom 19.04.2009 zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Planbereich Krefelder Straße / Feldchen vom 19.04.2009 zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Planbereich Krefelder Straße / Feldchen vom 19.04.2009 zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Planbereich Krefelder Straße / Feldchen vom 19.04.2009.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufhebung der Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht im Planbereich Krefelder Straße / Feldchen
Für den Bereich Krefelder Straße / Feldchen wurde eine Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB) erlassen. Sie erlangte am 19.04.2009 Rechtskraft.
Das damalige Planungsziel, Anlage einer Multifunktionsfläche, wird nicht weiterverfolgt, da sich herausgestellt hat, dass die beabsichtigte Nutzung aus Schallschutzgründen an diesem Standort nicht realisierbar ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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221 kB
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