Kenntnisnahme - FB 61/0816/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die frontalen Formsteine der Pflasterkissen versuchsweise hell eingefärbt werden. Weitergehende Fahrbahnmarkierungen in der beantragten Form sieht die Straßenverkehrsordnung nicht vor und lässt sie somit auch nicht zu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Antrag vom 29.10.2012 nehmen die Bezirksfraktionen Bezug auf die z. B. in Roetgen vorgenommenen Fahrbahnmarkierungen.

 

Die Straßenverkehrsordnung legt vor § 39 unter III.1. "Allgemeines über Verkehrszeichen" verbindlich fest:

"Es dürfen nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden oder solche, die das für Verkehr zuständige Bundesministerium nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden durch Verlautbarung im Verkehrsblatt zulässt. Die Formen der Verkehrszeichen müssen den Mustern der StVO entsprechen."

 

Markierungen sind genauso Verkehrszeichen wie Schilder und deren Gestaltung ist somit an die Vorgaben der StVO gebunden. Die z. B. in Roetgen als Vergleich angesprochenen Markierungsmuster entsprechen nicht der StVO und stehen daher für die Umsetzung am Soerser Weg nicht zur Verfügung. Die Verwendung von Reflektionsknöpfen (Glaskugeln) auf den Rampensteinen aufgeklebt empfiehlt sich nicht, da sich diese abfahren würden bzw. im Winterdiensteinsatz abgeschoben werden.

 

Der Soerser Weg wird von vielen Ortskundigen befahren. Gefahrenzeichen wurden seinerzeit dort angebracht.

 

Um die Pflasterkissen dennoch deutlicher abzusetzen, ist die Verwaltung bereit, versuchsweise am Soerser Weg im Rahmen der Wiederherstellung nach Kanalbauarbeiten eine Einfärbung der frontalen Formsteine vornehmen zu lassen. Dies ist keine Fahrbahnmarkierung, sondern lediglich als geänderte Materialwahl einzustufen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten werden aus dem bestehenden Ansatz für die Unterhaltung von Verkehrszeichen und Markierungen gedeckt.

 

 

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Anlagen

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