Entscheidungsvorlage - FB 11/0166/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt auf Vorschlag des Oberbürgermeisters dem Rat der Stadt Aachen im Rahmen des Stellenplans 2013 die dauerhafte Einrichtung einer Vollzeitstelle für die Abteilungsleitung FB 52/20 „Verwaltung und Betrieb der Sportstätten und Sportförderung“ im Fachbereich Sport, ausgewiesen nach BesGr. A 12 BBesG bzw. Entgeltgruppe 11 TVöD, zu beschließen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zu Beginn des Jahres 2010 wurden im Rahmen der Nachfolgeregelungen zur Wiederbesetzung der Stelle der Leitung des FB 52 (NN Suchotzki) und der Leitung der Abteilung FB 52/20 (NN Meisen) unter der Maßgabe der Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung alternativ zu den bestehenden Überlegungen den Fachbereich Sport in den FB 45 einzugliedern folgende Organisationsentscheidungen für den Fachbereich Sport getroffen:

?         Die zukünftige Fachbereichsleitung übernimmt zusätzlich die Leitung der Abteilung FB 52/10  mit der Folge, dass die nach A 12 BBesG ausgewiesene Abteilungsleitungsstelle FB 52/10 eingespart wird. Diese organisatorischen Überlegungen erfolgten im Hinblick auf die Leitungsspanne (4 Mitarbeiter/innen) und Aufgabenstellung der Abteilung FB 52/10.

?         Zur Unterstützung und als Ausgleich zur administrativen Hilfestellung für die zukünftige Fachbereichsleitung sollte eine zusätzliche nach A 8 BBesG bewertete H-Stelle in der Abteilung FB 52/10 eingerichtet werden. 

?         Die Stellenbewertung für die verbleibende Funktion der Abteilungsleitung FB 52/20 sollte  aufgrund der weiteren Wahrnehmung der stellvertretenden Fachbereichsleitung nach A 13 BBesG (g. D.) ausgewiesen werden. Eine Verknüpfung von Fachbereichs- und Abteilungsleitung FB 52/20 stand aufgrund der Struktur und Aufgabenstellung dieser Abteilung (u. a. Zuordnung des Bäderbetriebs mit über 70 Mitarbeitenden) zum damaligen Zeitpunkt nicht zur Diskussion.  

?         Aufgrund der politischen Vorgaben zur Intensivierung im Bereich „Sportentwicklung“ sollte ein/e zusätzliche/r vollbeschäftigte/r Mitarbeiter (g. D.) überplanmäßig für die operative Aufgabenwahrnehmung und Unterstützung im Bereich „Sportentwicklung“ zunächst befristet für die Dauer von 2 Jahren zur Verfügung gestellt werden.    

 

Die Stelle der Fachbereichsleitung FB 52 wurde zum 01.10.2010 und die Stelle der Abteilungsleitung FB 52/20 zum 16.12.2009 wegen des Beginns der Freistellungsphase im Rahmen der bewilligten Altersteilzeitarbeit vakant.

 

Bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens zur Wiederbesetzung der Fachsbereichsleitung wurde die Leiterin der Abteilung FB 52/10, Frau Keller, zur kommissarischen Fachbereichsleiterin bestellt. Die Stelle der Abteilungsleitung FB 52/20 sollte zunächst bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens unbesetzt bleiben. 

 

Weiterhin wurde die Funktion der stellvertretenden Fachbereichsleitung von der einzusparenden Abteilungsleiterstelle FB 52/20 an die Abteilungsleiterstelle FB 52/10 verlagert und gleichzeitig diese Stelle von A 12 BBesG nach A 13 BBesG angehoben. 

 

Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens wurde die damalige Leiterin des Ausgleichsamtes, FB 55, Frau Petra Prömpler, nach erfolgreichem Assessment-Center-Auswahlverfahren mit Wirkung vom 01.05.2011 zur Leiterin des Fachbereichs Sport bestellt.

 

 

Entgegen den ursprünglichen Organisationsüberlegungen wurde Frau Prömpler nicht zusätzlich die Leitung der Abteilung FB 52/10 übertragen, sondern die Leitung der Abteilung FB 52/20 und gleichzeitig diese Abteilungsleiterstelle zur Einsparung vorgesehen. Die Einsparung der Stelle wurde über die Veränderungen zum Stellenplan 2012 zwischenzeitlich realisiert.

 

Im August 2011 fand ein erstes Gespräch bei Dez. V unter Beteiligung der Fachbereichsleitung des FB 11  mit Frau Prömpler hinsichtlich der o. g. organisatorischen und personellen Entwicklungen im FB 52 statt.

Als Ergebnis dieses Gespräches wurde festgehalten, dass die ursprünglich getroffene Organisationsentscheidung zur Einsparung einer Abteilungsleiterstelle im Hinblick auf den Aufgabenumfang und die Führungsspanne, die  sich aus Wahrnehmung der Fachbereichsleitung und der Leitung der Abteilung FB 52/20 mit 5 Mitarbeitenden in der Verwaltung, der unmittelbaren Dienst- und Fachaufsicht über das Personal im Bäder- und sonstigen Sportstättenbereich (ca. 70 Personen) sowie den Aufgabenstellungen „Sportentwicklung“,  „Sportförderung“ und „Betrieb der Sportstätten“, nicht dauerhaft aufrecht zu erhalten ist.

In Übereinstimmung mit Dez. IV wurde von Dez. V als auch von FB 11 Handlungsbedarf in personeller und organisatorischer Sicht gegenüber FB 52 anerkannt.

Zu Beginn des Jahres 2012 erfolgte ein weiterer Austausch zwischen den Leitungen des FB 52 und FB 11, um die organisatorische Überlegungen für den FB 52 voranzutreiben.  

 

Als Ergebnis der Organisationsüberlegungen für FB 52 bleibt festzuhalten, dass aufgrund der Leitungsspanne und der Aufgabenstellung der Abteilung FB 52/20 die Wiedereinrichtung der Leitungsfunktion für diese Abteilung notwendig ist. Diese Stelle soll nach A 12 BBesG/ EG 11 TVöD ausgewiesen und zeitnah verwaltungsintern ausgeschrieben werden.

Der Abteilung bleiben die Aufgabenstellungen „Sportentwicklung, Sportförderung mit Sportstättenvergabe und Betrieb von Sportstätten“ zugeordnet, wobei die Aufgabe „Sportentwicklung“ unmittelbar der/dem Stelleninhaber/in übertragen ist.

 

Unterhalb dieser Abteilungsleitung soll eine weitere Hierarchieebene (Teamleitung) eingerichtet werden. Dieser Teamleitung obliegt die Dienst- und Fachaufsicht über die Bäderleitungen und das Sportplatzpersonal. Weiterhin ist die Teamleitung insbesondere verantwortlich für die Koordination der Personaleinsatzplanung und der Personalentwicklung des Personals der städt. Schwimmbäder, für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Personalzuweisung für die Schwimmbäder unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten und die Organisation des Bäderbetriebs. Diese Aufgabenstellung erfolgt unter Mitwirkung der jeweiligen Schwimmbadleitungen bzw. der Funktion des Oberschwimmmeisters. Bewertungsrelevante Konsequenzen ergeben sich hierdurch nicht.

 

Zur finanziellen Kompensierung der Einrichtung der zweiten Abteilungsleitungsfunktion wird auf die Einrichtung der geplanten H-Stelle, die bisher unterblieben ist, verzichtet. Weiterhin entfällt hierdurch das Erfordernis dem FB 52 zusätzliches Personal für die Aufgabenwahrnehmung „Sportentwicklungsplanung“ dauerhaft zur Verfügung zu stellen.

 

Hinsichtlich der beabsichtigten Organisationsstruktur wird auf das beigefügte Organigramm verwiesen.

 

Es ist beabsichtigt, die Planstelle nach BesGr. A 12 BBesG bzw. Entgeltgruppe 11 TVöD aus-zuweisen.

 

Der Personalrat wurde im Rahmen der prozessbegleitenden Mitbestimmung nach § 65 LPVG beteiligt. 

 

Die formelle Stelleneinrichtung erfolgt im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2013.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen:

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz 2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz 2014 ff

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

€

€

€

€

0 €

0 €

Personal-
/Sachaufwand

0 €

85.700 €

0 €

257.100 €

0 €

0 €

Abschreibungen

0 €

0 €

€

€

0 €

0 €

Ergebnis

0 €

85.700 €

0 €

257.100 €

0 €

0 €

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

- 85.700 €

- 257.100 €

 

 

 

 

 

 

 

Durch die Einrichtung und Besetzung einer Vollzeitstelle entstehen ab dem Datum der Stellenbesetzung jährliche Personalkosten gemäß beigefügter Übersicht (Kalkulation gemäß Durchschnittswerten der KGSt (Stand 2012/2013)):

 

Verwaltungsdienst

Beschäftigter
EG 11 TVöD

Beamter
BBesG A 12

Personalkosten (inkl. Pensions- u. Beihilferückstellungen, Kosten Beihilfe)

70.100 €

76.000 €

Sachkostenpauschale

9.700 €

9.700 €

Gesamtkosten (jährlich)

79.800 €

85.700 €

 

Zur finanziellen Kompensierung wird auf die notwendige Einrichtung einer geplanten H-Stelle (A 8 BBesG) verzichtet. Weiterhin entfällt das Erfordernis dem FB 52 zusätzliches Personal für die Aufgabenwahrnehmung „Sportentwicklungsplanung“ dauerhaft zur Verfügung zu stellen (Stelle A 9 g.D.). Dadurch werden jährliche Personalkosten gemäß beigefügter Übersicht eingespart (Kalkulation gemäß Durchschnittswerten der KGSt (Stand 2012/2013)):

 

Verwaltungsdienst

(0,5 Stelle) Beamter A 8 BBesG

Beamter
BBesG A 9 g.D.

Personalkosten (inkl. Pensions- u. Beihilferückstellungen, Kosten Beihilfe)

26.900 €

49.600 €

Sachkostenpauschale

 

4.850 €

9.700 €

Gesamtkosten (jährlich)

 

31.750 €

59.300 €

91.050 €

 

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Anlagen

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