Empfehlungsvorlage (inaktiv) - AVV/0021/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung eines Tarifangebots „Wandernde Kurzstrecke“ in der StädteRegion Aachen (AVV-Beirat)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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24.01.2013
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Einführung eines Tarifangebots Wandernde Kurzstrecke
im Gebiet der StädteRegion Aachen
Ein Konzept zur Einführung des Tarifangebotes Wandernde Kurzstrecke wurde im regionalen AVV-Beirat der Stadt Aachen am 15.09.2011 und im regionalen AVV-Beirat der StädteRegion Aachen am 04.10.2011 vorgestellt und beraten. In beiden Beiräten wurde der folgende gleichlautende Beschluss gefasst:
Der regionale AVV-Beirat (der Stadt Aachen / der StädteRegion Aachen) stimmt zu, das Konzept eines Sondertarifs Wandernde Kurzstrecke weiter zu präzisieren und im Falle einer Umsetzung des Konzeptes den Sondertarif Wandernde Kurzstrecke auf das Gebiet des ehemaligen Kreises Aachen auszudehnen.
In den Sitzungen des regionalen AVV-Beirates des Kreises Düren am 04.10.2011 und des Kreises Heinsberg am 06.10.2011 wurde folgender gleichlautender Beschluss gefasst:
Der regionale AVV-Beirat (des Kreises Düren / des Kreises Heinsberg) nimmt die Ausführungen zum Sondertarif Wandernde Kurzstrecke in der StädteRegion Aachen zur Kenntnis und stimmt zu, das Konzept weiter zu präzisieren sowie eine verbundweite Einführung zu prüfen.
Auf der Basis vorgenannter Beschlüsse, die auch vorab in der Sitzung des Aufsichtsrates der AVV GmbH am 01.07.2011 und der Verbandsversammlung des Zweckverband AVV am 08.07.2011 sinngemäß getroffen wurden, hat sich eine Arbeitsgruppe Wandernde Kurzstrecke gebildet, in der neben Vertretern der Verbundgesellschaft alle betroffenen Verkehrsunternehmen im AVV sowie bei Bedarf der Gutachter, IVV Aachen, sowie die Verwaltung mit eingebunden wurden. Hier wurde in einer Reihe von Sitzungsterminen im Jahr 2012, dem vorgenannten Auftrag entsprechend, das Konzept Wandernde Kurzstrecke präzisiert und zur Umsetzungsreife gebracht.
Das Konzept Wandernde Kurzstrecke sieht nunmehr folgende Rahmenbedingungen vor:
1. Das Tarifangebot Wandernde Kurzstrecke sieht grundsätzlich eine Fahrtstrecke von 4 Haltestellen zuzüglich zur Einstiegshaltestelle vor (E + 4).
2. Das vorgenannte Haltestellenkriterium wird nur insoweit angewendet, als die Gesamtstrecke - in der Regel 2,0 Km bzw. in Ausnahmefällen bis zu 2,5 Km - nicht überschritten wird. Dies kann dazu führen, dass die Fahrt mit dem Tarifangebot Wandernde Kurzstrecke auch weniger als 4 Haltestellen umfasst.
3. Für 4Fahrten-Tickets gilt aus technischen Gründen (Entwerter in den Fahrzeugen können die Einstiegshaltestelle nicht abbilden) eine Geltungsdauer von maximal 10 Fahrplanminuten als primäres Kontrollmerkmal.
4. Das Tarifangebot Wandernde Kurzstrecke gilt im Busverkehr und nicht im SPNV.
5. Das Tarifangebot Wandernde Kurzstrecke ersetzt in der StädteRegion Aachen den derzeitigen Kurzstreckenzonen-Tarif; die City-XL-Tarifzone in Aachen bleibt in der derzeitigen Ausprägung bestehen.
6. Ist eine Zielhaltestelle über verschiedene Linienwege zu erreichen, kommt das Tarifangebot Wandernde Kurzstrecke nur auf den Linienwegen zur Anwendung, auf denen das Ziel mit maximal 4 Haltestellen (bzw. 2 km Reichweite) erreicht wird. Dies kann im Falle unterschiedlicher Linienwege für Hin- und Rückfahrt zu unterschiedlichen Preisstellungen führen.
7. Fahrausweise des Tarifangebots Wandernde Kurzstrecke erlauben grundsätzlich keinen Umstieg zwischen den Buslinien und lassen fahrplanmäßige Fußwege nicht zu.
8. Weist der Abschnitt eines Linienweges bei der Hin- und Rückfahrt (auf der gleichen Straße) eine unterschiedliche Anzahl Haltestellen auf, so wird die Reichweite des Tarifangebots Wandernde Kurzstrecke für beide Richtungen gleichgestellt.
9. Bei Fahrten mit Schnellbuslinien wird die Reichweite des Tarifangebots Wandernde Kurzstrecke mit der Reichweite der auf dem gleichen Linienweg verkehrenden normalen Linienbusse synchronisiert.
10. Das Tarifangebot Wandernde Kurzstrecke soll auch bei solchen Fahrten (in beide Richtungen) zur Anwendung kommen, die die Grenze der StädteRegion Aachen überschreiten.
Im Hinblick auf die vorgenannten Rahmenbedingungen sei darauf hingewiesen, dass entsprechende Fahrgastinformationen zum Tarifangebot Wandernde Kurzstrecke separat an jeder in Betracht kommenden Haltestelle angebracht werden. Diese Informationen zum Tarifangebot Wandernde Kurzstrecke sollen um weitere Tarifinformationen, die sich derzeit nicht an den Haltestellen befinden, ergänzt werden. Entsprechende Muster-Beispiele der Darstellung sind in der Anlage beigefügt, bedürfen allerdings noch der graphischen Überarbeitung.
Zeitgleich ist geplant, das Tarifangebot Wandernde Kurzstrecke in Kombination mit der AVV-Fahrplanauskunft elektronisch abzubilden. In diesem Zusammenhang soll u.a. die Möglichkeit geschaffen werden, mit dem Smartphone einen sog. 2D-Barcode (QR-Code) von den Haltestellenaushängen abzuscannen, durch welchen haltestellenspezifische Fahrplan- und Tarifinformationen aus dem Internet auf mobile Endgeräte heruntergeladen werden können.
Entgegen den ursprünglichen Planungen (siehe Konzept aus Juli 2011, das in den AVV-Gremien vorgestellt wurde) haben entsprechende Kalkulationen ergeben, dass das Tarifangebot Wandernde Kurzstrecke in 2013 nicht zum Preis in Höhe von 1,60 sondern einnahmenneutral zum Preis in Höhe von 1,50 eingeführt werden kann. Ein entsprechendes 4Fahrten-Ticket soll zum Preis von 5,00 (1,25 /Fahrt) angeboten werden. Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass es teilweise zu deutlichen Preissprüngen im Vergleich zum bisherigen Kurzstrecken-Tarif kommen kann.
Als Zeitpunkt der Einführung des Tarifangebots Wandernde Kurzstrecke in der StädteRegion Aachen ist der kleine Fahrplanwechsel im Juni 2013 geplant. Dies ist dadurch begründet, dass es weitaus kostengünstiger für die in der StädteRegion Aachen tätigen Verkehrsunternehmen ist, wenn sowohl die neuen Fahrplanaushänge als auch die Tarifinformationen zeitgleich an den Haltestellen angebracht werden.
Die Beratungen in der Arbeitsgruppe Wandernde Kurzstrecke haben bezüglich der Einführung des Tarifangebots Wandernde Kurzstrecke in den Kreisen Düren und Heinsberg ergeben, dass hier eine Umsetzung ggf. zu einem späteren Zeitpunkt, nach entsprechender Beratung mit den örtlichen Verkehrsunternehmen und Entscheidungsgremien, erfolgen kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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388,6 kB
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