Entscheidungsvorlage - FB 61/0808/WP16-1
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 945 - Elsassstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweghier:Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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30.01.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 945 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Der Rat beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Darüber hinaus beschließt er den Bebauungsplanes Nr. 945 Elsassstraße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlage
FB 61/0808/WP16 Bericht über das Ergebnis der Offenlage
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Planungsausschuss hatte in seinen Sitzungen am 19.04.2012 die Aufstellung und am 04.10.2012 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 945 Elsassstraße beschlossen nach vorheriger Beschlussempfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 18.04.2012 und 26.09.2012. (s. Vorlagen FB 61/0644/WP16 und FB 61/0733/WP16).
Da durch die Aufstellung des Bebauungsplanes in einem bislang nach § 34 BauGB beurteilten Gebiet sich der Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert, konnte das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB angewendet werden ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die parallel verlaufende Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.2 BauGB erfolgten in der Zeit vom 05.11.2012 bis einschließlich 10.12.2012.
Während der Offenlage wurde eine Eingabe eingereicht. Die Anregung führte nicht zu einer Änderung der Planung.
Parallel wurden 12 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Davon hat eine Behörde eine Anregung zur Planung abgegeben. Auch die Anregung der Behörde führte nicht zu einer Änderung der Planung.
Nach entsprechender Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 16.01.2013 hat sich der Planungsausschuss am 17.01.2013 mit dem Ergebnis der Offenlage beschäftigt und dem Rat der Stadt empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 945 - Elsassstraße - im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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