Kenntnisnahme - BA 4/0088/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen der Verwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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23.01.2013
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Wiedereinbau von Bänken an der Grünfläche zwischen den Straßen Auf der Kier und
Schleidener Str.
Antrag der SPD-BF vom 04.12.2012
Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen teilt mit:
Von den vorhandenen drei Bänken wurden zwei bereits mit Papierkorb wieder aufgestellt.
Bei der dritten Bank ist beim Ausbau ein Fuß gebrochen und die Bank wurde zur Reparatur durch die beauftragte Firma eingelagert.
Mit Fertigstellung der Maßnahme wird auch diese Bank wieder aufgestellt.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
2. Beschlusskontrolle zur Überwachung der Durchführung der Beschlüsse der
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim
Antrag der CDU-BF vom 17.06.2012
Als Anlage ist eine tabellarische Übersicht der Beschlüsse der Bezirksvertretung der laufenden Legislaturperiode 2009 2014 beigefügt.
3. Parkproblematik am Hochhausring in Aachen-Walheim
Anfrage von Ratsherrn Bernd Krott, Sprecher der SPD-BF, vom 04.12.2012
Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen teilt mit:
Die in Walheim eingesetzten städtischen Überwachungskräfte haben im Rahmen ihrer
personellen Möglichkeiten die Parksituation im Hochhausring über einen Zeitraum von ca. 4 Wochen wiederholt in Augenschein genommen. Anhand dieser Kontrollfahrten wurde festgestellt, dass im Bereich Hochhausring lediglich Kleintransporter und keine Fahrzeuge über 7,5 t abgestellt waren.
Da nach § 12 Abs. 3 a StVO lediglich mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängem über 2 t zulässiges Gesamtgewicht in reinen und allgemeinen Wohngebieten das regelmäßige
Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig ist, bestand keine Veranlassung, an den vor Ort vorgefundenen leichteren Kastenwagen gebührenpflichtige Verwarnungen auszustellen. Auch wurden bei den verschiedenen Ortsbesichtigungen die '5 rn-Zonen' an Kreuzungen und Einmündungen eingehalten,
sodass auch hier keine Verwarnungen erteilt wurden.
Die von der SPD-Bezirksfraktion gestellte Frage 'Dürfen diese großen Fahrzeuge an dieser
Stelle parken?" muss ich deshalb eindeutig bejahen, da sie gegen keine gesetzlichen Vorschriften verstoßen. Es sind auch keinerlei Verkehrsbehinderungen für die Müllabfuhr oder Rettungseinsätze durch diese Fahrzeuge .gemeldet worden, woraus ein Anlass bestehen könnte, weiter reglementierend vor Ort tätig zu werden. Allein das optische Erscheinungsbild der Kleintransporter in Wohnstraßen stellt keine straßenverkehrsrechtliche Notwendigkeit für Verkehrsbeschränkungen dar.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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