Entscheidungsvorlage - Dez V/0002/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
StädteRegion Aachen:hier: Grundsatzbeschluss zur Fortentwicklung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat V
- Beteiligt:
- B 0 - Bezirksvertretung Aachen-Mitte/Geschäftsstelle
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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15.06.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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15.06.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1) Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, zur nächsten Kommunalwahl im Jahre 2009 einen unmittelbar demokratisch legitimierten Aufgabenträger anzustreben, der räumlich die Stadt Aachen wie die Gemeinden des Kreises Aachen umfasst und an die Stelle des bisherigen Kreises tritt.
2) Er begrüßt die skizzierte Strukturierung des Prozesses zur Zielerreichung und erwartet, dass neben der federführenden Verbandsversammlung der StädteRegion Aachen die beteiligten Gebietskörperschaften regelmäßig über den Fortgang unterrichtet werden.
1) Auf Vorschlag des Hauptausschusses beschliesst der Rat der Stadt, zur nächsten Kommunalwahl im Jahre 2009 einen unmittelbar demokratisch legitimierten Aufgabenträger anzustreben, der räumlich die Stadt Aachen wie die Gemeinden des Kreises Aachen umfasst und an die Stelle des bisherigen Kreises tritt.
2) Er begrüßt die skizzierte Strukturierung des Prozesses zur Zielerreichung und erwartet, dass neben der federführenden Verbandsversammlung der StädteRegion Aachen die beteiligten Gebietskörperschaften regelmäßig über den Fortgang unterrichtet werden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachlage:
Hauptausschuss und Rat der Stadt haben in Ihren Sitzungen im Januar 2004 den Beitritt zum Zweckverband StädteRegion Aachen beschlossen.
Der StädteRegion Aachen bietet sich nunmehr die Chance, durch ein vom Landes-gesetzgeber unterstütztes und gefördertes Modell einen integrierten und unmittelbar demokratisch legitimierten regionalen Aufgabenträger zu realisieren.
Diese Entwicklung ist Resultat eines mehrjährigen Prozesses, der Ende 2001 in einer Auftaktveranstaltung für alle Räte begonnen wurde und im Mai 2004 durch die Gründung eines Zweckverbandes erste institutionalisierte Formen angenommen hat.
Zur Historie:
Anlass für die Formulierung dieser herausfordernden Vision war eine nüchterne Bestandsaufnahme. Durch die Wiedervereinigung und den Wechsel des Regierungssitzes von Bonn nach Berlin ist die Aachener Region in eine bundesrepublikanische Randlage gerückt und zugleich dem Sog der großen europäischen Regionen an der Rheinschiene oder an der niederländischen und belgischen Küste ausgesetzt.
Zudem sortiert man sich unmittelbar jenseits der Grenze neu: So bündelt die Parkstad Limburg - der freiwillige Zusammenschluss von sieben niederländischen Grenzkommunen unter der Führung der Städte Heerlen und Kerkrade mit insgesamt rund 250000 Einwohnern - die kommunalen Interessen und treibt regional bedeutsame Projekte voran. Dieser Prozess erhält ab dem 01.01.2006 durch den mit einem Zweckverband vergleichbaren Status einer Plusregio eine neue Qualität.
Die Deutschsprachige Gemeinschaft (DG) als belgischer Nachbar entwickelt sich kontinuierlich im föderalen belgischen Staatssystem und übernimmt sukzessive weitere regional bedeutsame Aufgaben wie zuletzt die kommunale Aufsicht über die Gemeinden. Die DG bezeichnet sich mit ihren 70.000 Einwohnern als kleinster Staat der Welt und strebt weitere Selbstbestimmung insbesondere in der regionalen Strukturentwicklung an.
Zum aktuellen Sachstand:
Stadt und Kreis Aachen mangelt es nicht an Beispielen erfolgreicher regionaler Kooperation. So dokumentieren das Straßenverkehrsamt, die Sparkasse oder der Schulverband (für die Berufskollegs) den Mehrwert gemeinsamer Strukturen. Angesichts der Kooperationsvielfalt erfordert aber die strategische Steuerung stetig höheren Aufwand. Zudem wird bei der Zunahme dieser Entwicklung mit einer Atomisierung von Aufgaben die demokratische Kontrollfunktion der Vertretungskörperschaften geschwächt.
Vor diesem Hintergrund wurde am 25.05.2004 der Zweckverband StädteRegion Aachen gegründet. Er nimmt seitdem folgende Aufgabenbereiche wahr:
- Koordination der regional bedeutsamen Raum- und Strukturplanung
- Planung und Organisation (eu-)regionaler kultureller Zusammenarbeit
- Förderung des (eu-)regionalen Tourismus´
- Kooperation mit den euregionalen Nachbarn
- Steuerungsgremium EuRegionale 2008;
Die Geschäftsstelle mit je zwei Mitarbeitern aus Stadt und Kreis Aachen hat zum 01.09.2004 ihren Sitz im Kreishaus bezogen und erste Projekte gestartet. So wird aktuell ein verbindliches Konzept für den städteregionalen Einzelhandel erarbeitet, eine gemeinsame Familienkarte geplant oder etwa ein regional geltender Handwerkerparkausweis vorbereitet. Zentrale Aufgabe der Geschäftsstelle ist es jedoch, die Fortentwicklung des Zweckverbandes zu einer integrierten StädteRegion voranzutreiben.
Zur Perspektive:
Im Herbst vergangenen Jahres hat die Verbandsversammlung bei Prof. Janbernd Oebbecke von der Universität Münster ein Gutachten in Auftrag gegeben, das Basis für weitere Gespräche mit den Aufsichtsbehörden sein und eine Perspektive zur Ausgestaltung eines unmittelbar demokratisch legitimierten regionalen Aufgabenträgers enthalten sollte.
Auf der Grundlage dieses Gutachtens zu den „Möglichkeiten einer Weiterentwicklung der kommunalen Kooperation in der Region Aachen nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit“ (siehe www.städteregion-aachen.de, dort unter Organisation/Projekte/Organisationsentwicklung/Rechtsgutachten.PDF) wurde die strategische Weiterentwicklung der StädteRegion Aachen mit Vertretern der Bezirksregierung Köln und des Innenministeriums erörtert. Die Aufsichtsbehörden sagten ihre grundsätzliche Unterstützung bei der Erschließung von Synergieeffekten durch interkommunale Kooperation zu. Allerdings dürfe der hierarchisch gegliederte Verwaltungsaufbau nicht durch ein Konglomerat unterschiedlicher Zuständigkeiten beschädigt werden. Dies sei bei einem Mehrzweckverband zur Erfüllung auch pflichtiger Aufgaben zu befürchten.
Die Aufsichtsbehörden machten allerdings deutlich, dass durchaus Spielräume zur sukzessiven Fortentwicklung der StädteRegion Aachen bestünden, wenn das Ziel - ein unmittelbar demokratisch legitimierter Aufgabenträger, der räumlich die Stadt Aachen wie die Gemeinden des Kreises Aachen umfasst und an die Stelle des bisherigen Kreises tritt - detailliert definiert werde und durch entsprechende Beschlüsse der beteiligten Gebietskörperschaften ein erforderliches Maß an Verbindlichkeit erhalte.
Auf dieser Grundlage könne ein Gesetzgebungsverfahren initiiert werden, das seinen Abschluss in einer sondergesetzlichen Regelung für den Aachener Raum nach dem Muster der Region Hannover finde. In der Übergangsphase sei mittels einer Experimentierklausel die Zusammenführung bestehender und einer begrenzten Anzahl weiterer regional bedeutsamer Aufgaben denkbar.
Vor diesem Hintergrund wurde der Innenminister
schriftlich um eine Stellungnahme gebeten, ob mit der Schaffung der
gesetzgeberischen Voraussetzungen für die Bildung eines unmittelbar
demokratisch legitimierten Aufgabenträgers gerechnet werden könne.
Als Reaktion hat der Innenminister
die Bereitschaft zur Schaffung eines Funktionalreformgesetzes „StädteRegion
Aachen“ bekräftigt. Vor diesem Hintergrund soll der weitere Ablauf wie folgt
strukturiert werden:
a)
zur Organisation:
Die Stadt
Aachen sowie der Kreis Aachen installieren jeweils eine Lenkungsgruppe. Auf
Kreisseite nimmt diese Funktion die Verwaltungskonferenz ein, auf Stadtseite
eine Task Force unter der Leitung des Personaldezernenten. Die Geschäftsstelle
StädteRegion ist beiderseits eingebunden und verantwortlich für die bilaterale
Prozessorganisation (Terminplanung, Dokumentation, Moderation).
Die
politischen Gremien (Verbandsausschuss und –versammlung, Rat der Stadt Aachen
und Kreistag, themenbezogen Räte der ka. Kommunen) werden regelmäßig über den
Fortgang unterrichtet und in die Entscheidungsprozesse einbezogen. Die
Personalräte werden in angemessener Weise beteiligt.
b) zu den Inhalten:
Zunächst soll der zukünftige gemeinsame Aufgabenkanon der
StädteRegion Aachen definiert und mit entsprechenden Stellenanteilen versehen
werden. Aktuell werden zuerst die durch den Kreis Aachen wahrgenommenen
Aufgaben detailliert beschrieben. Ebenso wird die Stadt Aachen verfahren.
Danach werden die Beschreibungen abgeglichen, also ggf.
durch weitere regional bedeutsame Aufgaben ergänzt oder um Aufgaben reduziert,
die dem Sonderstatus der Stadt Aachen entsprechen.
Im Anschluss an diese Aufgabenkritik erfolgt der Kontakt mit den ka. Kommunen, um solche Aufgaben der Gemeindestufe zu betrachten, die sich für eine regionale Aufgabenwahrnehmung anbieten könnten.
c) zu den Finanzen:
In
einem ersten Schritt wird jeweils in Stadt und Kreis Aachen der für den
vereinbarten Aufgabenkatalog aktuell entstehende personelle und sächliche
Aufwand ermittelt.
Auf
dieser Grundlage werden mögliche Synergieeffekte bei einer gemeinsamen
Aufgabenwahrnehmung definiert, die sich an nachvollziehbaren Kriterien
orientieren (Personal- und Sachkosten, Qualitätsstandards, Außenwirkung).
Zudem ist zu prüfen, ob
und wie das Vermögen übertragen oder etwa das Gemeindefinanzierungsgesetz
aufkommensneutral gestaltet werden kann.
In allen Fragenkomplexen wird eine intensive Kommunikation mit anderen Verdichtungsräumen angestrebt, die Praxisbeispiele für eine Regionsbildung sind. So stehen die Region Hannover sowie der Stadtverband Saarbrücken explizit für einen vertieften Austausch zur Verfügung. Hierbei sollen nicht nur die positiven Aspekte, sondern auch gerade problematische Elemente der jeweiligen Strukturen thematisiert werden.
In der Sitzung des Verbandsausschusses der StädteRegion Aachen am 25.05.2005 wurde das skizzierte Vorgehen mit dem Leiter der Abteilung Kommunale Angelegenheiten im Innenministerium erörtert und begrüßt. Ungeachtet veränderter politischer Mehrheiten im Landtag werde das erforderliche Gesetzgebungsverfahren für eine Funktionalreform in der StädteRegion Aachen nach dem Muster der Region Hannover als aussichtsreich und zielführend beschrieben. Das Innenministerium betonte hierbei, dass Synergien zwingend erzielt werden müssten und die Übertragbarkeit auf vergleichbar strukturierte Verdichtungsräume in NRW möglich sein müsse.
Die Aufsichtsbehörden setzen
angesichts der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit voraus, dass der
Grundsatzbeschluss zur Schaffung einer integrierten StädteRegion Aachen, der in
der Verbandsversammlung am 15.03.2005 gefasst wurde, im Rat der Stadt Aachen
sowie im Kreistag auf der Basis eines einheitlichen Beschlusses bestätigt wird.
Die positive Begleitung durch die ka. Kommunen sollte ebenfalls durch einen
Ratsbeschluss belegt sein, um gegenüber dem Landesgesetzgeber den regionalen
Konsens dokumentieren zu können.
Im Rahmen der Prozessorganisation
wurde vereinbart, einen Vertreter der Bürgermeister der ka. Kommunen in die
Lenkungsgruppe aufzunehmen.
Mit dieser Vorlage kommt die
Geschäftsstelle der StädteRegion Aachen diesem Auftrag nach und bittet darum,
den Grundsatzbeschluss im Rat der Stadt Aachen sowie im Kreistag in Aachen
einzuholen. Gleichzeitig werden die ka. Kommunen gebeten, gegenüber der
Geschäftsstelle die positive Beschlusslage zu bestätigen.