Kenntnisnahme - E 18/0020/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion vom 06.04.2005 Nr. 5.013 Antrag der FDP-Fraktion vom 06.04.2005 Nr. 55/151Nachrüstung städt. Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge der städt. Gesellschaften mit RußpartikelfilternUmrüstung städt. Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge der städt. Gesellschaften von Dieselbetrieb auf Erdgas- bzw. Hybridantrieb
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Kenntnisnahme
|
|
|
15.06.2005
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit den gestellten Ratsanträgen wird
beantragt, dass alle städt. Kraftfahrzeuge innerhalb einer Frist von 2 Jahren
mit Rußpartikelfiltern nachzurüsten sind bzw. durch die Verwaltung ein Konzept
zur Umrüstung auf Erdgas- bzw. Hybridantrieb erstellt wird.
Den Gesellschaften, an denen die Stadt
Aachen beteiligt ist, wird empfohlen, ebenso zu verfahren.
Wie bereits in der Ratssitzung am
18.05.2005 mitgeteilt, hat die Verwaltung die erforderlichen
und notwendigen Untersuchungsschritte
durchgeführt, nämlich
&
Auflistung
aller bei der Stadt Aachen im Einsatz befindlichen Kraftfahrzeuge, erfasst nach Antriebsart, Anschaffungsjahr, Verwendungszweck
(E 18 Stadtbetrieb, A 37 Feuerwehr, FB 68 Betriebshof und weiterer
Bedarfsträger)
&
Ermittlung
der Machbarkeit der Umrüstung
&
Ermittlung
der Umrüstungskosten
&
Ermittlung
der Folgekosten
Für die Stadt Aachen werden derzeit 386
Kraftfahrzeuge eingesetzt. Dabei handelt es sich um
&
204 Kraftfahrzeuge des
Stadtbetriebes (Müllsammelfahrzeuge, Kehrmaschinen,
LKW, Traktoren, Multifunktionsfahrzeuge)
&
149 Kraftfahrzeuge der
Feuerwehr (A 37)
&
33 Kraftfahrzeuge des Betriebshofes (FB 68)
Von diesen 386 KFZ sind 317 Fahrzeuge mit
einem Dieselmotor ausgestattet.
1. Umrüstung der städtischen Fahrzeuge
von Diesel auf Erdgas- bzw Hybridantrieb:
Leider werden Nutzfahrzeuge mit
Erdgasantrieb bzw. Hybridantrieb von den Herstellern als Serienfahrzeuge noch
nicht angeboten. Nach Angaben der Kraftfahrzeughersteller, und zwar deren
Bereich der Entwicklung für Gas- bzw. Erdgasmotoren, ist eine Umrüstung von
Dieselmotoren auf Erdgasantrieb rein wirtschaftlich nicht möglich. Die Basis
hierfür muß immer ein Benzinmotor sein. Es existieren lediglich einzelne
ausgewählte Fahrzeugtypen mit Ottomotoren als Erdgasfahrzeug, die jedoch
entweder auf den konkreten Bedarf nicht abgestimmt sind oder durch höhere
Anschaffungskosten und eine kostenintensivere Wartung und Unterhaltung nicht
wirtschaftlich darstellbar sind.
2. Nachrüstung der Fahrzeuge mit
Rußpartikelfiltern:
Vom Grundsatz her besteht die Möglichkeit,
alle Dieselfahrzeuge mit Rußpartikelfiltern nachzurüsten. Aus Sicht der
Verwaltung muß bei einer Nachrüstung aber auch die Wirtschaftlichkeit
berücksichtigt werden. Die Anzahl der städtischen Fahrzeuge mit Dieselmotor des
E 18, FB 68 und A 37 stellt sich nach Zuständigkeiten vor dem 01.03.2005 wie
folgt dar:
Grundsätzlich wird bei der Beschaffung von
Fahrzeugen immer eine Anschaffung von umweltfreundlicher Antriebstechnik
geprüft Schon jetzt gilt die Zusage, dass bei allen Neu/Ersatzbeschaffungen nur
noch Fahrzeuge mit Rußpartikelfiltern angeschafft werden, sofern dies sinnvoll
ist.
Eine Nachrüstung der dieselbetriebenen
Fahrzeuge mit Dieselpartikelfilter ist zur Zeit durch die Hersteller noch nicht
möglich. Es existieren jedoch Firmen die sich auf die Umrüstung von
Nutzfahrzeugen spezialisiert haben. Im Jahre 2001 wurde von E 18 untersucht, ob
Abfallsammelfahrzeuge mit einem selbstreinigenden Rußfilter nachgerüstet werden
können. Diese Filter sind im Betrieb bedienungsfrei. Sie benötigen jedoch zur
Regeneration für eine gewisse Zeit eine Mindestabgastemperatur. Die
Abfallsammelfahrzeuge schienen von der Nutzung her am besten geeignet dieses
Temperaturfenster zu erreichen. Leider zeigte sich bei der Untersuchung, das
die Fahrzeuge selbst mit einer zusätzlichen Wärmedämmung des Abgasstranges die
erforderliche Abgastemperatur nicht für eine ausreichenden Zeitraum erreichen.
Die Fahrzeuge sind für eine Ausstattung mit selbstreinigenden Filtern daher
nicht geeignet. Dies lässt sich auf den gesamten Fuhrpark übertragen.
Es kommt nur ein aktives Filtersystem in
Frage. Bei diesem Filter werden die zurückgehaltenen Partikel durch manuelles
Auslösen verbrannt. Hierbei muß der Motor abgeschaltet sein. Die Filter sind
modular aufgebaut und werden so ausgelegt, dass sie täglich abgebrannt werden
müssen. Für eine erste Kostenermittlung wurde bei einer marktführenden Firma eine
Preisanfrage für die Umrüstung aller Fahrzeuge angefragt. Wegen der Kürze der
Zeit wurde bei dem Angebot vorausgesetzt, dass alle Fahrzeuge sich mit
Standardprodukten ausrüsten lassen. Die Montage der Filter wurde mit einem
Erfahrungswert von 1,5 Tagen Arbeitszeit abgeschätzt. Damit ergeben sich
folgende Umrüstkosten:
|
Alle Fahrzeuge |
Fahrzeuge 10 Jahre und jünger |
Fahrzeuge 5 Jahre und jünger |
|||
|
Anzahl |
Kosten |
Anzahl |
Kosten |
Anzahl |
Kosten |
E 18 |
170 |
1.410.663,24 € |
97 |
845.218,92 € |
60 |
537.389,72 € |
FB 68 |
26 |
244.816,84 € |
17 |
163.556,52 € |
12 |
112.602,36 € |
A37 |
121 |
1.209.461,24 € |
44 |
432.220,64 € |
30 |
294.608,68 € |
Summe |
317 |
2.864.941,32 € |
158 |
1.440.996,08 € |
102 |
944.600,76 € |
Für die Wartung fallen pro Fahrzeug pro Jahr weitere 500,– EUR an. Dies sind lediglich geschätzte Kosten. Für eine genauere Angabe ist für jedes Fahrzeug ein Angebot zu erstellen.
Eine Nachrüstung bzw. Umrüstung der Fahrzeuge
der Feuerwehr scheidet nach Angaben der Feuerwehr aus wirtschaftlichen und
einsatzrelevanten Sicherheitsgründen z.Zt. noch aus. Aufgrund der geringen
Laufleistung und des teilweise hohen Alters der Einsatzfahrzeuge des
Feuerwehrdienstes ist dies unwirtschaftlich.
Die Nachrüstung von Fahrzeugen des
Rettungsdienstes, die eine wesentliche höhere Kilometerleistung erreichen, ist
dagegen anders zu beurteilen. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass
alle kostenrelevanten Nach-/Umrüstungen auch mit den Krankenkassenverbänden
abgestimmt sein müssen.
Für die 170 Kraftfahrzeuge des Aachener
Stadtbetriebes würden für die Nachrüstung mit Rußpartikelfiltern Kosten von
rund 1,41 Mio € und pro Jahr für die Wartung der Filteranlage Folgekosten von
85.000,– € entstehen. Hierbei handelt es sich allerding nur um solche Kosten
für Kraftfahrzeuge, bei denen eine Nachrüstung problemlos möglich ist. Von den
Herstellern der Filter wird deshalb verlangt, dass jedes nachzurüstende
Fahrzeug vorher zu untersuchen ist, ob genügend Raum unterhalb des Fahrzeuges
im Bereich der Abgasanlage vorhanden ist, um einen Rußpartikelfilter
einzubauen. Ist ein solcher Raum nicht vorhanden, entstehen weitere, nicht
unerhebliche Kosten für die aufwändigere Nachrüstung.
Die Kosten der Nachrüstung würden zu 2/3
direkt über die Gebührenhaushalte fließen. Die Auswirkungen auf die
Gebührenhaushalte (Abfall, Stadtreinigung und Friedhof) müssen von der
Verwaltung im einzelnen noch geprüft werden.
Nach Abschluss der derzeit noch laufenden
“Ermittlungsarbeiten” bezüglich möglicher Nach- und Umrüstungen von
Kraftfahrzeugen schlägt die Verwaltung vor, die Gesamtthematik im jeweiligen
Fachausschuss beraten zu lassen.
Der Fachausschuss wird dann dem Rat
notwendige Nach-/Umrüstungen empfehlen.
Städt. Gesellschaften
__________________
Aus den beigefügten Stellungnahmen sind
die durch die städt. Beteiligungsgesellschaften ASEAG, STAWAG und AWA GmbH
Ausführungen zur Nach- und Umrüstungsthematik zu ersehen.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass bei
der ASEAG eine Umstellung der vorhandenen Busse auf Erdgas bzw. Hybridbetrieb
und auch deren Nachrüstung mit Rußpartikelfiltern wirtschaftlich nicht
darstellbar ist. Die ASEAG tauscht derzeit bereits ältere, nicht mit
Rußpartikelfilter ausgerüstete Busse nach und nach gegen entsprechende
filterbestückte morderne Busse aus. Die ASEAG rüstet im übrigen alle PKW mit
Rußfilter nach, sofern dies techn. Möglich ist. Neu anzuschaffende PKW werden,
soweit techn. Möglich und wirtschaftlich vertretbar, direkt mit Erdgasantrieb
angeschafft.
Die STAWAG wird alle 48 Diesel-Fahrzeuge
im Bestand mit Rußpartikelfiltern nachrüsten, sofern dies wirtschaftlich
vertretbar erfolgen kann und die Filter am Markt verfügbar sind. Bei
Neuanschaffungen wird stets geprüft, ob ein geeignetes erdgasbetriebenes
Fahrzeug verfügbar ist.
Aus Sicht der AWA GmbH ist eine
Nachrüstung des vorhandenen Fuhrparks (6 LKW, 6 PKW) mit Rußfiltern bzw.
Umrüstung auf Erdgas wegen der bestehenden Leasingverträge nicht möglich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,5 MB
|