Kenntnisnahme - 0003/ FB 68/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung  zur Kenntnis, wonach die obere Püngeler Straße entsprechend der hinteren Alte Vaalser Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt wird, auf die Ausschilderung eines verkehrsberuhigten Bereiches besonders wegen des starken Gefälles allerdings verzichtet wird.  Der Antrag gilt damit als be­handelt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Situation wurde von Vertretern des Bezirksamtes, der Polizei, des Planungsamtes sowie der Straßenverkehrsbehörde an einem Dienstag geprüft. Obwohl an diesem Tage Wochenmarkt in Vaals war, war kein Parksuchverkehr in der oberen Püngelerstraße sowie der hinteren Alte Vaalser Straße festzustellen. Die vorhandenen Parkmöglichkeiten waren offensichtlich durch die Anwohner dauerhaft belegt.

 

Vor Ort besteht eine Sperrung der hinteren Alte Vaalser Straße für den Durchgangsverkehr, während die an gleicher Stelle abgehende obere Püngelerstraße diese Sperrung nicht aufweist. Wegen der ungünstigen Knotenpunktsymetrie lässt sich das Sperrschild nicht so in die Einmündung untere Püngelerstraße vor versetzen,  dass beide angesprochenen Sack­gassen davon zwangsläufig erfasst werden. Aus Gründen der Gleichbehandlung beider Sackgassen ist es sinnvoll, auch die obere Püngelerstraße mit einem Z. 250 StVO und Zusatz 1020-30 StVO nur noch für den Anliegerverkehr freizugeben.

 

Der in gleichem Zusammenhang beantragte verkehrsberuhigte Bereich wird jedoch von der Verwaltung für die obere Püngelerstraße abgelehnt.  Die Straße ist stark abschüssig,  so dass erlaubte Kinderspiele mit Skateboards und Inlinern zu Gefahren in der Einmündung Alte Vaalser Straße führen können.  Auch die Gestaltung der Verkehrsfläche mit abgesetzten Gehwegen unterstützt nicht die Bedeutung der gesamten Verkehrsfläche als Kommunikationsbereich.  Schließlich ist die Dichte an jungen Familien mit kleinen Kindern in der oberen Püngelerstraße offensichtlich nicht höher als in anderen Nebenstraßen, so dass aus der Bevölkerungsstruktur heraus ein verkehrsberuhigter Bereich in der oberen Püngelerstraße sich nicht anbietet.  Die Kinder dieser äußerst gering befahrenen Nebenstraße können genau so wie die Anwohner benachbarter Sackgassen und Wohnstraßen auch sich auf der Fahrbahn aufhalten,  wenn sie die ankommen­den Kraftfahrzeuge beachten und hierfür auf Seite gehen. Eine Bevorzugung der oberen Püngelerstraße - notfalls mit begleitenden Investitionen - gegenüber anderen Wohnstraßen Vaalserquartiers erscheint weder von der Bevölkerungs­struktur noch von der baulichen Gegebenheit gerechtfertigt.

 

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