Entscheidungsvorlage - FB 61/0832/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt, dass auf Grundlage der vorgestellten Gesamtplanung sowie Außenanlagenplanung das Bebauungsplanverfahren – Krefelder Straße / Gut-Dämme-Straße – weitergeführt wird.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Bebauungsplan nach § 13a BauGB - Krefelder Straße / Gut-Dämme-Straße - im Stadtbezirk Aachen-Mitte, im Bereich zwischen Krefelder Straße und Gut-Dämme-Straße

hier: Vorstellung der Außenanlagenplanung

 

Im Bereich Krefelder Straße / Gut-Dämme-Straße wird derzeit ein Bebauungsplan aufgestellt mit dem Ziel der städtebaulichen Neuordnung und Nachverdichtung. Neben verschiedenen vorhandenen Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen ist hier auch der Neubau des Jobcenters geplant.

Um eine möglichst hohe Qualität auch im Bereich der Außenanlagen zu gewährleisten, hat der Investor ein Planungsbüro und einen Freiraumplaner beauftragt, die in Zusammenarbeit mit einem Verkehrsplaner, eine Planung erstellt haben (s. Anlage). Diese soll sicherstellen, dass die Freibereiche nicht nur durch Stellplatzflächen geprägt sind, sondern auch durch eine angemessene Begrünung und schlüssige Wegebeziehungen für Fußgänger. Insbesondere die Wegebeziehung zum Jobcenter, dessen Eingang an der Gut-Dämme-Straße liegt, ist von Bedeutung, da Besucher, die von der Bushaltestelle an der Krefelder Straße kommen, das Grundstück queren müssen. Diese Wegebeziehung sollte entsprechend sicher, attraktiv und einprägsam sein.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist vorgesehen, mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag zu schließen, über den auch die Qualität der Außenanlagen gesichert werden kann.

 

Darüber hinaus soll in einem Masterplan das städtebauliche Konzept für das gesamte Areal dargestellt werden. Dies ist in der beiliegenden Broschüre jedoch noch nicht zufriedenstellend gelöst. Es ist hier die Planung dargestellt, die kurzfristig realisiert werden soll, aber kein langfristiges Konzept.  Dieses Gesamtkonzept dient als Grundlage für die späteren Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Bis zur Sitzung soll das städtebauliche Konzept nun vollständig dargestellt und in der Sitzung des Planungsausschusses vorgestellt werden.

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Anlagen

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