Entscheidungsvorlage - 0004/ BA 5/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

entfällt

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

 

Gemäß § 67 Abs. 4 GO.NW. wird der Bezirksvorsteher von dem Altersvorsitzenden in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

 

Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, indem der Bezirksvorsteher sein Einverständnis mit folgender Erklärung bekundet:

 

            "Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
             wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und             meine  Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde."
           

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