Entscheidungsvorlage - FB 61/0836/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt das Gestaltungshandbuch zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, es bei zukünftigen Projekten im öffentlichen Raum der Innenstadt zu Grunde zu legen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gestaltungshandbuch Aachen für den öffentlichen Raum der Innenstadt

 

Sachstand

 

Das Thema wurde 2012 in der Bezirksvertretung Aachen- Mitte (am 26.09.12  ungeändert), im Mobilitätsausschuss (am 27.9. geändert) und im Planungsauschuss (am 4.10 gem. der Änderungen des MA) beschlossen:

Bezirksvertretung Aachen- Mitte

“Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht zum Gestaltungshandbuch zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, bei zukünftigen Projekten im öffentlichen Raum der Innenstadt die vorgestellten Gestaltungsstandards zu Grunde zu legen.“

Mobilitätsausschuss

“Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht zum Gestaltungshandbuch, in das die Punkte

-          Ergänzung des Vorwortes

-          Korrekturen im Bereich der Skizzen

-          Erläuterungen und Schemazeichnungen zur Barrierefreiheit in Teil 3 des Gestaltungshandbuches und Registerergänzung

noch aufgenommen werden, zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob weitere Planungsgrundlagen in das Gestaltungshandbuch aufgenommen werden können. Er empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, bei zukünftigen Projekten im öffentlichen Raum der Innenstadt die vorgestellten Gestaltungsstandards zu Grunde zu legen.”

Planungsausschuss

“Der Planungsausschuss nimmt den Bericht zum Gestaltungshandbuch zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die vom Mobilitätsausschuss empfohlene Überarbeitung einiger Teile aufgrund von Anregungen aus der Kommission Barrierefreies Bauen umzusetzen und das Gestaltungshandbuch dem Ausschuss erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.“

 

Die genannten Anregungen wurden eingearbeitet und zusätzlich durch die aktuellen abgestimmten Ausbaustandards ergänzt. Die Überarbeitung des Gestaltungshandbuches wird der Kommission für Barrierefreies Bauen am 27.2.13 vorgestellt.

 

Anlass

Die Klarheit der räumlichen Struktur der Aachener Innenstadt wird im derzeitigen Erscheinungsbild mittels entsprechender Boden- und Raumelemente nicht durchgehend unterstützt. Die Gestaltungselemente des  öffentlichen Raumes bedürfen einer Überarbeitung und Systematisierung.

 

Daher wurde bereits 2002 im Innenstadtkonzept neben einer Vielzahl städtebaulicher Maßnahmen die Empfehlung zur Erarbeitung eines Kompendiums zur Gestaltung gegeben.

 

In Zeiten verstärkter Bauentwicklung gab es immer wieder Bestrebungen, die öffentlichen Räume der Innenstadt einheitlich zu gestalten, mit typischen Straßenprofilen, in der Dimensionierung und auch in der  Wahl der Beläge.

Später kamen ausgewählte Ausstattungselemente, für Aachen entwickelte Leuchten und Poller  hinzu.

 

Inzwischen prägen eine Vielfalt von Oberflächen, Ausstattungselementen und Gestaltungsprinzipien das Bild. Zum Teil entsprechen die Elemente nicht mehr den modernen Ansprüchen unserer Stadt.

Aktuelle Anforderungen an Barrierefreiheit, Umweltschonung, verbesserte Aufenthaltsmöglichkeiten, Angstfreiheit und Sicherheit, Kosteneffizienz und Dauerhaftigkeit sind zukünftig stärker zu berücksichtigen.

 

Eine umfassende Betrachtung des öffentlichen Raumes unter diesen Aspekten und den jeweiligen Ausstattungen fehlte bisher- das vorliegende Gestaltungshandbuch soll diese Lücke schließen.

 

2007 wurde daher das Dresdener Planungsbüro Rehwaldt Landschaftsarchitekten mit der Erstellung des Gestaltungshandbuchs beauftragt. Es wurde in enger Kooperation mit den zuständigen Fachbereichen der Verwaltung erarbeitet.

 

Die endgültige Drucklegung des Gestaltungshandbuches wurde auf Grund der aktuellen Diskussion zur Barrierefreiheit aufgeschoben, bis alle Standards durchdacht und mit der „Kommission Barrierefreies Bauen“ abgestimmt eingearbeitet werden konnten.

 

Zielsetzung

 

Im vorliegenden Handbuch werden für den Bereich innerhalb des Alleenringes und die Sternstraßen

(z.B. Krefelder Str. oder Lütticher Str.)  ins Umland nun grundsätzliche gestalterische Leitlinien formuliert, raumtypische Qualitäten benannt und ortsbezogen herausgearbeitet.

Es gibt einen schnellen und umfassenden Überblick zu den immer wiederkehrenden Gestaltungsfragen im öffentlichen Raum in Aachen mit konkreten und praktikablen Anwendungsfällen.

 

Gleichzeitiges Anliegen ist es, die Ausstattungsvielfalt gezielt einzuschränken und die Standards qualitätvoll weiter zu entwickeln.

Das Handbuch soll fortlaufend aktualisiert werden (z.B. die Ergebnisse zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, die Materialauswahl bei Radwegen oder aktuelle Standards zur Ausstattung) und ist deshalb als Ordner mit Einzelblättern konzipiert.

 

Der Geltungsbereich des Gestaltungshandbuchs beschränkt sich auf den Innenstadtbereich, der durch

den Alleenring begrenzt wird. Allein die Sternstraßen und der Campusbereich reichen darüber hinaus

und werden ebenfalls betrachtet.

 

Auch bei Planungen von Standard-Straßenräumen außerhalb des Untersuchungsraumes soll das Handbuch als Grundlage und Empfehlung dienen.

 

Die Vorgaben des Gestaltungshandbuchs beziehen sich ausschließlich auf die Gestaltung des innerstädtischen Standard-Straßenraumes und erheben nicht den Anspruch, Lösungen für Bereiche

aufzuzeigen, die mit ihrer besonderen städtebaulichen oder gestalterischen Bedeutung eine individuelle

Planung erfordern. Solche besonderen Straßen werden im Handbuch als „Straße mit Sonderstatus“

bezeichnet.

 

Die den Aachener Stadtkern prägenden Themen Platzgrün, gebäudeorientiertes Licht und Wasser,

bzw. Quellen werden im Rahmen dieses Handbuchs typologisch nicht betrachtet, da es sich bei diesen

Gestalt gebenden Elementen um Sonderentwicklungen überwiegend in Platzbereichen handelt.

 

Auswirkungen

 

Das vorliegende Gestaltungshandbuch ist in erster Linie die Grundlage für verwaltungsbestimmtes Planen und Bauen, weitere Zielgruppen sind aber alle an Planungen im öffentlichen Raum Beteiligten. 

 

Die formulierten Standards sind bindend für die Innenstadt, empfehlend aber für das gesamte Stadtgebiet und auch der Projekte, die zwar privat initiiert sind, aber als halböffentlich und dem öffentlichen Bereich zugehörig wahrgenommen werden.

 

Die gestalterischen Vorschläge stellen ein derzeitiges Optimum dar unter den Maßgaben Materialeinsatz, Barrierefreiheit, Energieeffizienz, Umweltschonung, Zertifizierung  menschenwürdiger Arbeitsbedingungen und Preisgestaltung-  und sind daher auch die „Meilensteine“ für  jeweils zu prüfende optimierende Weiterentwicklungen.

 

Konkrete finanzielle Auswirkungen sind jeweils projektbezogen zu bestimmen.

Die Fraktionen erhalten Exemplare des Gestaltungshandbuchs zur Beratung.

 

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Anlagen

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