Entscheidungsvorlage - FB 40/0153/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.       Der Schulausschuss und der Kinder- und Jugendausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und sprechen sich dafür aus, den bereits gegründeten städtischen „Runden Tisch GU und ILG auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem“ erneut einzuberufen.

2.       Der Antrag der SPD-Fraktion vom 09. 01. 2013 ist damit formal erledigt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Antragsinhalt:

Der als Anlage beigefügte Antrag der SPD-Fraktion zielt darauf ab, in der Stadt Aachen eine Arbeitsgruppe einzurichten, „die sich mit der Umsetzung der Aufgabenstellung Inklusion im Bildungsbereich beschäftigt und einen mit der StädteRegion abgestimmten lokalen Inklusionsplan erarbeitet.“

 

Darüber hinaus heißt es im Antrag:

„Dieser Arbeitsgruppe sollten neben der Politik und der Verwaltung folgende Institutionen angehören: Eltern- und Schüler/-innenvertretungen, Schulleitungen aller Schulformen, die Schulaufsicht, die Fachberatung von Kitas und OGS, das Gesundheitsamt sowie externe pädagogische Berater/-innen.“

 

2. Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen und bestehende Arbeitsgremien innerhalb der StädteRegion:

 

2.1 Bestehende Ungewissheit hinsichtlich der rechtlichen, materiellen und personellen Rahmenbedingungen:

Wie im Antrag selbst ausgeführt wird, befindet sich der Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes der Landesregierung derzeit im Stadium der Verbändeanhörung.

Hierzu ist zum einen den Verlautbarungen des zuständigen Ministeriums selbst aber auch der kommunalen Spitzenverbände zu entnehmen, dass erhebliche Meinungsverschiedenheiten zwischen Landesregierung und Spitzenverbänden hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen für die Kommunen und der Anwendung des Konnexitätsprinzips bestehen.

Nicht zuletzt die Intensität dieser Auseinandersetzung hat dazu geführt, dass seitens des Schulministeriums zu Beginn des Jahres öffentlich darauf hingewiesen wurde, dass mit der Wirksamkeit des Gesetzes frühestens zum Beginn des Schuljahres 2014/15 zu rechnen sei.

 

Darüber hinaus herrscht auch in Bezug auf eine mögliche weitere Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), in deren Rahmen ebenfalls die Weichen für eine Entwicklung von der Integration zur Inklusion im Elementarbereich zu stellen wären, derzeit völlige Unklarheit.

 

Die Erarbeitung eines lokalen Inklusionsplans für die Stadt Aachen geschähe folglich derzeit in den beiden wesentlichen öffentlichen Bildungsbereichen ohne jede Kenntnis der gültigen Rechtslage, möglicher finanzieller Auswirkungen und materieller wie personeller Rahmenbedingungen sowohl im Schul- als auch im Elementarbereich.

 

 

 

2.2 Bereits vorhandene Arbeitsstrukturen und Aktivitäten:

Derzeit bestehen folgende Arbeitsgruppen und Aktivitäten, an und in denen städtische Dienstellen – und insbesondere der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule  - bereits beteiligt bzw. eingebunden sind.

Hierzu sind vorrangig zu nennen:

?         Die Unterarbeitsgruppe Inklusion der AG gem.§78 Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege, in der in regelmäßigen Sitzungen zum einen über notwendige Rahmenbedingungen für Inklusion im KiTa-Bereich, zum anderen über die auf lange Sicht erforderliche Umwandlung der heilpädagogischen Gruppen und Einrichtungen nachgedacht wird.

 

?         Der städteregionale Arbeitskreis Inklusion, dessen Bildung durch den Schulrat Norbert Greuel initiiert und durch den Lenkungskreis des Bildungsbüros beschlossen wurde.

In diesem Arbeitskreis, welcher unter der Leitung von Herrn Greuel ebenfalls versucht, Rahmenbedingen, Standards und Handlungsfelder für ein inklusives Bildungswesen zu definieren sind Schulaufsicht, Schul- und Jugendhilfeträger, Schulen, Kindertageseinrichtungen, Gesundheitsamt, das Bildungsbüro, Schulpsychologischer Dienst und Elternvertretungen aus der Städteregion vertreten.

Auch hier arbeiten Vertreter/innen des FB 45 aus unterschiedlichen Bereichen regelmäßig mit.

 

?         Die Inklusionskonferenz der Städteregion, die am 16. 03. 2013 in der Gesamtschule Aachen- Brand stattfinden wird und zu der ebenfalls alle relevanten Akteure aus der StädteRegion (sh. beigefügte Kopie des Einladungsflyers)  eingeladen sind.

Die hier geplante „AG 1 Schule und frühkindliche Erziehung“ wird gemäß einer Absprache zwischen Herrn Schulrat Greuel und dem Sozialdezernenten der StädteRegion, Herrn Schabram , identisch sein mit dem oben genannten städteregionalen Arbeitskreis Inklusion.

 

?         Der städtische „Runde Tisch GU und ILG auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem“.

Dieser Runde Tisch, der auf Beschluss des Schulausschusses vom 17. 02. 2011 einberufen wurde, hat am 04. Oktober 2011 getagt.

Ihm gehörten Vertreter/innen aus Schul- und Jugendpolitik, allen Schulformen, der oberen und örtlichen Schulaufsicht, der Schul- und Jugendverwaltung, der Elternschaft, der Schülerschaft, des Bildungsbüros, des Gesundheitsamtes, des Sozialamtes und des Schulministeriums an.

 

So wie am Runden Tisch selbst wurde auch in der darauffolgenden Sitzung des Schulausschusses am 20. 10. 2011 festgestellt, dass

?       die Rahmenbedingungen des Landes vor Erstellung eines Inklusionsplans abzuwarten sind und

?       der Runde Tisch in unregelmäßigen Abständen bei Bedarf wieder zusammentreten sollte.

 

Darüber hinaus werden das Thema Inklusion und die Fragen nach erforderlichen Rahmenbedingungen und zu erwartenden Auswirkungen derzeit in nahezu allen bestehenden Gremien und Arbeitskreisen oder Arbeitsgemeinschaften in der Stadt Aachen diskutiert. Dabei zeigt sich allerorten, dass die offenen Fragen nicht wirklich zufriedenstellend zu beantworten sind, solange die oben angesprochenen gesetzlichen, materiellen und personellen Rahmenbedingen von Seiten des Landes nicht geklärt sind.

 

Da Zielsetzung und Zusammensetzung der von der SPD-Fraktion im Antrag genannten Arbeitsgruppe nahezu identisch sind, spricht sich die Verwaltung dafür aus, den o. a. städtischen Runden Tisch erneut einzuberufen, sobald die entsprechenden gesetzlichen Regelungen vorliegen.

Doppelstrukturen sollen damit vermieden werden.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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