Entscheidungsvorlage - FB 40/0155/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.       Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis empfiehlt dem Rat der Stadt

1.1   Die KHS Klaus-Hemmerle-Schule zum 31.07.2013 vorbehaltlich des entsprechenden Beschlusses der Schulkonferenz vorzeitig zu schließen.

1.2   Es ist sicherzustellen, dass für die Schülerinnen und Schüler sowohl im Regelunterricht als auch im gemeinschaftlichen Lernen entsprechende Plätze an den anderen Hauptschulen zur Verfügung gestellt werden.

1.3   Die notwendige Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde ist einzuholen.

2.       Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur vorzeitigen Schließung der

GGS Kronenberg zustimmend zur Kenntnis.

3.       Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt

3.1   Die KHS Klaus-Hemmerle-Schule zum 31.07.2013 vorbehaltlich des entsprechenden Beschlusses der Schulkonferenz vorzeitig zu schließen.

3.2   Es ist sicherzustellen, dass für die Schülerinnen und Schüler sowohl im Regelunterricht als auch im gemeinschaftlichen Lernen entsprechende Plätze an den anderen Hauptschulen zur Verfügung gestellt werden.

3.3   Die notwendige Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde ist einzuholen.

4.       Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur vorzeitigen Schließung der GGS Kronenberg zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1.              Ausgangslage

Der Schulausschuss hatte in seiner Sitzung am 02.12.2010, Vorlage FB 40/0059 WP 16, dem Rat der

Stadt im Rahmen der  Fortschreibung des Schulentwicklungsplans weiterführende Schulen für die

Jahre 2010 – 2015 empfohlen, die GHS Eilendorf, die Reformpädagogische Sekundarschule am

Dreiländereck (ehemals GHS Kronen­berg) und die KHS Klaus-Hemmerle-Schule zum 31.07.2010

auslaufend zu schließen.

Der Rat der Stadt hatte in seiner Sitzung am 08.12.2010, Vorlage FB 40/ 0064 WP 16 die

auslaufenden Schließungen der genannten Hauptschulen beschlossen.

Die Bezirksregierung hatte daraufhin mit Verfügung vom 07.02.2011 den Beschluss, die Hauptschulen zum 31.07.2011 auslaufend aufzulösen und ab diesem Zeitpunkt keine neuen Eingangsklassen mehr zu bilden, genehmigt. Die Schulstandorte wären mit Entlassung des letzten Schuljahrganges spätesten endgültig mit Ablauf des Schuljahres 2015/16 zu schließen.

 

2.              Anlass der vorzeitigen Schließung der KHS Klaus-Hemmerle-Schule

Seit dem Schuljahr 2011/2012 hat die KHS Klaus-Hemmerle-Schule keine Eingangsklasse mehr gebildet, sodass im laufenden Schuljahr nur noch Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 beschult werden.

Die Schülerzahlentwicklung an der KHS Klaus-Hemmerle-Schule stellt sich zum 01.02.2013 wie folgt dar:

 

Schuljahr

Klasse 7 (GU)

Klasse 8 (GU)

Klasse 9 (GU)

Klasse 10 (GU)

Gesamtschülerzahl (GU)

2012/13

9 / 4

20 / 6

19

37 / 5

85 / 15

2013/14

0

9 / 4

20 / 6

19

48 / 10

2014/15

0

0

9 /4

20 / 6

29 /10

 

Gemäß § 82 Abs.4 SchulG müssen Hauptschulen grundsätzlich mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Klassen der Hauptschule muss gem. der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG mindestens 18 betragen.

 

Aus Sicht des Schulamtes für die Städteregion Aachen, Untere Schulaufsichtsbehörde, ist angesichts der Entwicklung der Schülerzahlen eine Klassenbildung im kommenden Schuljahr problematisch und eine pädagogisch sinnvolle Beschulung beispielsweise im Bereich des Wahlpflichtunterrichts schwer zu realisieren.

 

Insofern hat der zuständige Schulaufsichtsbeamte, Herr Schulrat Müllejans, angeregt, den Zeitpunkt der Schließung der KHS Klaus-Hemmerle-Schule zu überprüfen.

 

3.              Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung nimmt die Schülerzahlentwicklung und die Empfehlung der Unteren Schulaufsicht zum Anlass, die Schließung der KHS Klaus-Hemmerle-Schule zum 31.07.2013 zu empfehlen.

Die Unterbringung der Ende des Schuljahres 2012/13  an der Schule befindlichen Schülerinnen und Schüler ist entsprechend den Wünschen der Erziehungsberechtigten  und der Jugendlichen selbst im Einvernehmen mit den aufnehmenden Schulen wie folgt vorgesehen:

 

3.1              Schülerinnen und Schüler im Regelunterricht

a) Schüler/innen der zukünftigen Klassen 8 und 9 können an den Hauptschulen Aretzstraße, Burtscheid, Drimborn und Reformpädagogische Sekundarschule wie gewünscht aufgenommen werden,

b) die zukünftige Klasse 10 kann antragsgemäß der Reformpädagogischen Sekundarschule angegliedert werden

 

3.2              Schülerinnen und Schüler im Gemeinschaftlichen Lernen

Eine Beschulung ist an der Hauptschule Burtscheid und an der Bischöflichen Marienschule möglich.

 

Die Schulleitung der KHS Klaus-Hemmerle-Schule wird im Sinne der genannten Empfehlungen die Schulkonferenz der Schule beteiligen. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.

 

Es ist vorgesehen, im Gebäude der KHS Klaus-Hemmerle-Schule nach Schließung der Schule städt. Kindertageseinrichtungen für den Zeitraum der notwendigen Sanierungen hier unterzubringen und ggf. auch im Rahmen des KITA-U3-Ausbaus zu nutzen (sh. Vorlage FB 51/0229 WP16).

In diesem Kontext wird auf die seinerzeitige Beschlussfassung des Rates (Vorlage FB 40/ 0064 WP 16) verwiesen, wonach die Verwal­tung beauftragt ist, für die Gebäude und Liegenschaften der auslaufenden Hauptschulen Vorschläge zur zukünftigen Nutzung zu entwickeln.

 

4.              Entwicklung der Schülerzahlen an den anderen auslaufenden Hauptschulen

 

4.1              GHS Eilendorf

Entwicklung zum Schuljahr 2012/13

 

Schuljahr

Klasse 7

Klasse 8

Klasse 9

Klasse 10

Gesamtschülerzahl

2012/13

21

30

39

34

124

2013/14

0

21

30

39

90

2014/15

0

0

21

30

51

 

Zum Schuljahr 2014/15 wird die Schülerzahl voraussichtlich auf 51 sinken. Es ist davon auszugehen, dass insofern mit Ablauf des Schuljahres 2013/14 auch für diese Schule eine vorzeitige Schließung notwendig wird.

In diesem Kontext wird auf den seinerzeitigen Schulkonferenzbeschluss zur auslaufenden Schließung (Vorlage FB 45/0059 WP 16) hingewiesen,  wonach für den Fall, dass ab Sommer 2014 eine Fortführung am Standort Eilendorf nicht mehr möglich ist, eine Angliederung der verbleibenden Klassen mit ihren Lehrkräften an die GHS Drimborn erfolgen soll.

 

Die Verwaltung wird im 1. Halbjahr des kommenden Schuljahres die Angelegenheit prüfen und berichten.

 

4.2              Reformpädagogische Sekundarschule am Dreiländereck

Entwicklung zum Schuljahr 2012/13

 

Schuljahr

Klasse 7

Klasse 8

Klasse 9

Klasse 10

Gesamtschülerzahl

2012/13

31

68

79

63

241

2013/14

0

31

68

79

178

2014/15

0

0

31

68

99

 

Die Schülerzahlentwicklung zeigt, dass vor  Ablauf des Schuljahres 2014/15 zu prüfen ist, ob ab Sommer 2015 der Bestand der Schule auch mit nur einem Jahrgang gewährleistet werden kann. Auch hier ist zu vermuten, dass eine vorzeitige Schließung angezeigt ist.

 

Die Verwaltung wir zu gegebener Zeit erneut berichten.

 

5.              Vorzeitige Schließung der GGS Kronenberg

Die auslaufende Schließung der GGS Kronenberg hatte der Rat in seiner Sitzung am 17.08.2010, Vorlage FB 40/0042 WP16, beschlossen.

Im laufenden Schuljahr wird an der Schule nur noch die Klasse 4 mit 15 Kindern beschult. Alle anderen Schülerinnen und Schüler der Schule wurden bereits zu Beginn des laufenden Schuljahres 2012/13 entsprechend den Wünschen der Erziehungsberechtigten von anderen Grundschulen aufgenommen.

Das Auslaufen der Schule erfolgt(e) im Einvernehmen mit der Unteren Schulaufsichtsbehörde.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

_________________________________________

 

 

__________________________________________________________________

Investitionskosten

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

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