Entscheidungsvorlage - FB 61/0841/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 949 - Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 949 - Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse - in der vorgelegten Fassung.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage

 

Im Rahmen der Programmberatung beauftragte der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 14.06.2012 die Verwaltung damit, für das Bauvorhaben Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse einen Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag zu erarbeiten. Er beschloss, hierzu die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs.1 BauGB durchzuführen. In ihrer Sitzung am 04.07.2012 schloss sich die Bezirksvertretung Aachen-Brand den Beschlüssen des Planungsausschusses an.

 

 

2. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

 

Eine Anhörungsveranstaltung zur Planung fand am 23.08.2012 im Sitzungssaal des Bezirksamtes Aachen-Brand statt. Es waren 14 Bürgerinnen und Bürger anwesend. Zentrale Inhalte der Anregungen und Bedenken waren:

 

1.       Die Stellplatzsituation ist sehr angespannt. Es sollten daher zusätzliche öffentliche Parkplätze im Straßenraum vorgesehen werden.

 

Bereits jetzt besteht die Möglichkeit, im Straßenraum der Niederforstbacher Straße unmittelbar angrenzend an das Plangebiet zu parken. Diese Möglichkeit wird jedoch kaum wahrgenommen, vermutlich aufgrund der hohen Fahrgeschwindigkeiten in diesem Bereich. Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans soll nördlich der Einmündung der Pützgasse in die Niederforstbacher Straße eine Querungshilfe in Form eines „Herausziehens“ des Gehwegs in die Fahrbahn angelegt werden (siehe städtebaulicher Vorentwurf). Hierdurch wird die Fahrbahn verengt, der Verkehr beruhigt und auf gesamter Länge des Bebauungsplans vier Parkmöglichkeiten auf der Südostseite der Niederforstbacher Straße geschaffen.

 

2.       Die Hecke an der Niederforstbacher Straße erschwert die Einsehbarkeit beim Einfahren aus der Pützgasse in die Niederforstbacher Straße. Sie wächst in den ohnehin schon zu schmalen Gehweg an der Niederforstbacher Straße und verengt ihn zusätzlich.

 

Unmittelbar angrenzend an den Einmündungsbereich der Pützgasse in die Niederforstbacher Straße soll keine Erhaltungsfestsetzung für die Hecke erfolgen, um aus der Pützgasse heraus eine ausreichende Einsehbarkeit zu gewährleisten. Der Gehweg auf der Südostseite der Niederforstbacher Straße soll von derzeit 1,30 m auf 1,80 m verbreitert werden.

 

3.       Viele Fahrzeuge auf der Niederforstbacher Straße fahren deutlich zu schnell. Es sollten eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h oder andere verkehrsberuhigende Maßnahmen (Straßenverengung, Geschwindigkeitskontrolle) geprüft werden.

 

Nördlich der Einmündung der Pützgasse in die Niederforstbacher Straße soll eine Querungshilfe in Form eines „Herausziehens“ des Gehwegs in die Fahrbahn angelegt werden. Hierdurch wird die Fahrbahn verengt und die Geschwindigkeit der Fahrzeuge reduziert. Die Einrichtung einer allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung ist nicht Gegenstand des Planverfahrens.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Aushang der Planunterlagen hat in der Zeit vom 20.08.2012 bis 31.08.2012 stattgefunden. Es wurden folgende Unterlagen ausgestellt:

Übersichtsplan, Luftbild, Städtebaulicher Vorentwurf, Erläuterungsbericht.

Die Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Die Planung war und ist zusätzlich im Internet einsehbar.

 

Von der Möglichkeit, sich schriftlich zur Planung zu äußern haben 29 Bürgerinnen und Bürger in fünf Stellungnahmen Gebrauch gemacht (eine der Stellungnahmen wurde von insgesamt 25 Eingabestellern unterzeichnet). Zentrale Inhalte der Stellungnahmen waren überwiegend die Themen, die auch in der Anhörungsveranstaltung behandelt wurden.

 

Die Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung, die schriftlichen Eingaben der Bürger sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag frühzeitige Bürgerbeteiligung) beigefügt.

 

 

3. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB

 

Parallel wurden sieben Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Von diesen sind keine Stellungnahmen zur Planung eingegangen.

 

 

4. Zusammenfassung

 

Der Bebauungsplan hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer straßenbegleitenden Bebauung entlang der Niederforstbacher Straße aus Einzel- und/oder Doppelhäusern zu schaffen und so einen klar erkennbaren Ortseingang vis-à-vis der Neubebauung an der gegenüberliegenden Straßenseite herzustellen. Der rückwärtige Gartenbereich der Grundstücke ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und soll unbebaut bleiben. Der Bereich soll daher als Grünfläche festgesetzt werden. Ein weiteres Ziel ist darüber hinaus der weitgehende Erhalt der Hecken aufgrund ihrer ökologischen Wertigkeit sowie ihres ortsbildprägenden Charakters.

 

 

5. Finanzielle Auswirkungen

 

Die Grundstücke im Plangebiet befinden sich in Privateigentum, und die Planung wird durch den Erschließungsträger umgesetzt. Der Stadt Aachen entstehen durch die Planung keine Kosten.

 

 

6. Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

 

Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan Nr. 949 - Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse - den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Sie empfiehlt außerdem, den Beschluss zu fassen, den Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.

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Anlagen

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