Entscheidungsvorlage - B 06/0084/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von Delegierten als Mitglied des Wasserverbandes Eifel-Rur in die Verbandsversammlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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13.03.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat entsendet den Oberbürgermeister oder den wie folgt vom Oberbürgermeister bestellten Vertreter in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur.
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Der Rat der Stadt entsendet folgende weitere 20 Personen direkt in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur.
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16) _______________________
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Der Rat der Stadt benennt vorsorglich eine weitere Person zur Wahl innerhalb der Stimmgruppe für ein weiteres Mandat in der Verbandsversammlung und wählt diese Person mit allen auf die Stadt Aachen entfallenden Stimmen aus Beitragsteileinheiten.
22) _______________________
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in der Verbandsversammlung endet am 16.06.2013 (§ 13 Abs. 4 Eifel-RurVG). Die konstituierende Sitzung der neu zu bildenden Verbandsversammlung ist für den 17.06.2013 terminiert.
In der ablaufenden Wahlperiode waren folgende Vertreter der Stadt Aachen in der Verbandsversammlung des WVER vertreten:
1. Ratsfrau Gaby Breuer
2. Ratsherr Eberhard Büchel
3. Ratsherr Ralf Demmer
4. Ratsherr Christian Krenkel
5. Ratsherr Ernst-Rudolf Kühn
6. Ratsfrau Ruth Wilms
7. Ratsfrau Aida Beslagic
8. Ratsfrau Martina Hörmann
9. Ratsherr Jochen Luczak
10. Ratsfrau Hilde Scheidt
11. Ratsherr Manfred Bausch
12. Ratsherr Claus Haase
13. Ratsherr Heiner Höfken
14. Ratsfrau Maria Keller
15. Ratsfrau Sibylle Reuß
16. Ratsfrau Margret Schulz
17. Ratsfrau Heike Wolf
18. Ratsherr Peter Blum
19. Ratsherr Wilhelm Helg
20. Ratsherr Andreas Müller
21. Stadtkämmerin Annekathrin Grehling
22. Frau Regina Poth (FB61), als Vertreterin des Oberbürgermeisters
In den letzten der Monaten vor Beendigung der Amtszeit der Delegierten sind die Delegierten für die nächste Amtsperiode zu benennen (§ 13 Abs. 4 Eifel-RurVG).
Jedes Mitglied ist berechtigt, für eine in der Satzung festgesetzte Einheit an Jahresbeiträgen (Betragseinheit) eine Delegierte oder einen Delegierten in die Verbandsversammlung zu entsenden. Eine Beitragseinheit beträgt ein Einhundertstel des Durchschnitts der vom Vorstand festgesetzten und auf voll 50 Euro gerundeten Jahresbeiträge der letzten drei Jahre (§ 4 Abs. 2 der Satzung).
Für die Stadt Aachen bedeutet dies, dass sie 21 Delegierte direkt in die Verbandsversammlung entsenden kann (§ 12 Abs. 2 S.1 und 2 Eifel-RurVG i.V. m. § 4 Abs. 2 der Satzung).
Mit den Jahresbeiträgen, die eine volle Beitragseinheit nicht erreichen oder darüber hinausgehen (Beitragseinheiten), können sich die Mitglieder zu Stimmgruppen zusammenschließen. Die Stadt Aachen ist der Stimmgruppe 1 (kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden) zugeordnet. Jede Stimmgruppe hat so viele Delegierte, wie sie mit den zusammengelegten Beiträgen und Beitragsteilen volle Beitragseinheiten und Betragsteilen volle Beitragseinheiten auf sich vereinigt (§ 12 Abs. 3 Eifel-RurVG i.V.m. § 5 Abs. 2 der Satzung). Aus der Höhe der innerhalb einer Stimmgruppe eingebrachten Beitragsteileinheiten ergibt sich die Anzahl der noch zusätzlich zu wählenden Delegierten einer Stimmgruppe. Für die Stimmgruppe 1 kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden, der die Stadt Aachen angehört, sind noch 19 Delegierte zu wählen.
Die Stadt Aachen wurde nun aufgefordert Wahlvorschläge zu unterbreiten (§ 5 Abs. 4 der Satzung). Werden nicht mehr Wahlvorschläge gemacht als Delegierte auf die Stimmgruppe entfallen, gelten die Vorgeschlagenen als gewählt. (§ 5 Abs. 5 der Satzung). Werden mehr Wahlvorschläge gemacht als Delegierte auf die Stimmgruppe entfallen, leitet der Vorsitzende des Verbandsrates die schriftliche Wahl ein. Jedes Mitglied ist innerhalb seiner Stimmgruppe stimmberechtigt und erhält so viele Stimmen, wie seine Beitragsteileinheit in Euro beträgt. Eine Aufteilung der Stimmen auf mehrere Wahlvorschläge der Stimmgruppe ist zulässig. (§ 5 Abs. 6 S. 3 und 4 der Satzung). Gewählt sind die Personen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.
Für die Stadt Aachen beträgt die Beitragsteileinheit 0,9910. Daher ist davon auszugehen, dass bei einer Wahl noch ein Mandat auf die Stadt Aachen entfallen würde. Hierfür ist ein Wahlvorschlag einzureichen.