Kenntnisnahme - FB 23/0371/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Immobilien der Bundesrepublik DeutschlandAktueller Sachstand / Gespräch mit der BImA
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 23/01
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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19.03.2013
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Februar 2013 führte die Verwaltung ein Gespräch mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, unter anderem wurden folgende Punkte besprochen:
1. Kasernenstandort
Der BIMA liegen keine Informationen zur Aufgabe eines Kasernenstandorts in Aachen vor. Das Bundesministerium für Verteidigung hat den Stationierungsbeschluss im vergangenen Jahr offengelegt. Aachen ist demnach nicht betroffen. Darüber hinausgehende Änderungen sind nicht zu erwarten.
Diese Aussage deckt sich mit der Aussage des Standortältesten. Dieser hatte bereits im Herbst 2012 gegenüber der Verwaltung erklärt, dass der Standort Aachen als Ausbildungsstandort von der Strukturreform der Bundeswehr nicht betroffen sei und Kapazitäten in Aachen nicht abgebaut würden.
Mittelfristig ist daher nicht davon auszugehen, dass zurzeit militärisch genutzte Flächen für andere Nutzungen zur Verfügung stehen, dazu gehört auch die temporäre Nutzung militärisch genutzter Gebäude für das studentische Wohnen.
2. Studentisches Wohnen
Hier liegt eine durch das Bundesministerium der Finanzen, aufgrund einer Anfrage der Bundestagsabgeordneten Herlitzius, zur Verfügung gestellte Immobilienliste vor. Diese Liste enthält sämtliche Liegenschaften der BIMA auf dem Gebiet der Stadt Aachen. Gegenstand der Anfrage war die Bitte um Prüfung, inwieweit derzeit ungenutzte bundeseigene Immobilien in Universitätsstädten kurzfristig als Studentenwohnungen geeignet seien bzw. welche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen hierfür notwendig wären.
Hierzu erklärte die BIMA, dass der bundeseigene Gebäudebestand in Aachen grundsätzlich in zwei Kategorien zu teilen sei. Entweder seien die Gebäude in Nutzung (viele Mietverträge seien langfristig abgeschlossen worden) oder die Gebäude wären ungenutzt, aber nicht ohne erheblichen finanziellen Aufwand zu Wohnzwecken geeignet. Von den Gebäuden der zweiten Kategorie wolle sich die BIMA mittelfristig trennen. Einige davon stehen aktuell zum Verkauf.
Es wurde vereinbart, dass die BIMA die einzelnen Mietverhältnisse noch einmal kurzfristig prüft. Sollten im Einzelfall Wohneinheiten frei werden, werden diese auch dem studentischen Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt.
3. Flächen für temporäres Wohnen
Zu klären war, inwieweit bundeseigene Grundstücke ggf. für temporäres studentisches Wohnen zur Verfügung gestellt werden können. Hierzu wurde im Vorfeld seitens der Verwaltung die unter Punkt 2 angegebene Immobilienliste gründlich geprüft (Bebaubarkeit, Erschließung, etc). Man kam übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass hier seitens der BImA kein geeignetes Grundstück zur Verfügung gestellt werden kann (fehlende Möglichkeit der Bebauung, falsche Lage, Altlasten).