Entscheidungsvorlage - FB 32/0022/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Handlungskonzept AntoniusstrasseAntrag der CDU, SPD, Grüne und Linke Fraktionen im Rat der Stadt Aachen vom 23.04.2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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06.03.2013
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit dem o.a. Antrag begehren die Antragsteller die Erstellung eines Handlungskonzepts Antoniusstraße, welches die aktuelle Lage der Antoniusstraße beschreibt, Problemlagen ausweist und konkrete Handlungsvorschläge aus ordnungsrechtlicher, baurechtlicher, planungspolitischer und sozialpolitischer Sicht ausweist. Ziel dieses Konzeptes soll die Entwicklung greifbarer Maßnahmen sein, die die Betreiber von Bordelleinrichtungen in Aachen, speziell in der Antoniusstraße, veranlassen, Mindeststandards bezüglich Hygiene, baulicher Standards, Sicherheit und Arbeitsrecht für die dort tätigen Frauen bzw. die Kunden, zu installieren und einzuhalten.
Im Folgenden benennt der Antrag verschiedene Maßnahmeschritte, die im Rahmen der weiteren Darstellung bewertet werden.
Unzweifelhaft sind die allgemeinen Zustände innerhalb der Antoniusstrasse mehr als kritikwürdig und genügen auch nicht den gemeinhin mindestens auch im Bereich der Prostitution anzusetzenden Anforderungen weder aus Sicht der Prostituierten noch aus Sicht der Kunden, auch wenn die Nachfrage offensichtlich Anderes suggeriert. Eine Folge der nicht nur durch Solwodi öffentlich dargestellten Mängel und Problemlagen war die Einrichtung eines runden Tisches Runder Tisch Prostitution in Aachen, an dem sich auch Ordnungsbehörde und Polizei beteiligen. Gescheitert ist allerdings bislang der Versuch Bordellbetreiber und Prostituierte an diesem runden Tisch zu beteiligen.
Auch hier waren Ansatzpunkte die in dem Antrag bereits benannten Punkte und Problemlagen:
1. mangelnde Hygiene
2. fehlende gesundheitliche Betreuung der Prostituierten
3. bauliche Defizite
4. Zwangssituation der Frauen
5. Verstöße Jugendschutz
6. und illegale Prostitution bzw. erzwungene Prostitution bzw. Menschenhandel mit all seinen Begleiterscheinungen.
Die ebenfalls seit Antragstellung erfolgten polizeilichen Razzien in der Antoniusstraße haben insbesondere diese kriminelle Seite der Prostitution bestätigt. Menschenhandel ist ebenso festzustellen wie, wenn man dies nicht ohnehin gleichsetzen muss, erzwungene Prostitution. Eine im Beisein einer städtischen Mitarbeiterin durchgeführte Razzia am 25.10.2012 hat allerdings ergeben, dass die Gebäude bis auf eine Hinterhausnutzung weitgehend den derzeitigen Anforderungen insbesondere des Brandschutzes genügen. Hier festgestellte Mängel wurden aufgegriffen.
Die weitere Entwicklung der Antoniusstraße war auch aus stadtentwicklungspolitischer Sicht in den letzten Jahren bereits mehrfach in der Diskussion. Zur Diskussion gestellt wurde die Erweiterung des Sperrbezirks um zumindest im Eingangsbereich eine Aufwertung der Straße herzustellen und die Prostitution einzugrenzen. Verschiedentlich wurden Ankäufe von Immobilien durch die Stadt erörtert und vorgeschlagen, um über die Eigentumsposition weitergehenden Einfluss zu gewinnen.
Was aus stadtentwicklungspolitischer Sicht wünschenswert schien, war aus sozialpolitischer Sicht nicht akzeptabel. Die Erweiterung des Sperrbezirks mit der daran geknüpften Forderung der Bezirksregierung, Ersatzfläche zu schaffen, wurde als Gefahr gesehen, die tätigen Frauen zu vertreiben und sie noch weitergehend in die Anonymität etwa der Wohnungsprostitution zu treiben, die noch weniger einer Kontrolle zugänglich wäre.
Faktisch hat sich seit Beginn der Diskussion keine Veränderung der Situation in der Antoniusstraße ergeben. Seit Jahren wird die Lage der betroffenen Frauen diskutiert und verfolgt, ohne aber zu wirksamen Gegensteuerungsmaßnahmen zu finden. Auch die Diskussionen am Runden Tisch haben im Wesentlichen mehr zur Analyse beigetragen, ein noch detailliertes Bild auf die Lage der Frauen eröffnet und einige Handlungsempfehlungen gegeben (s. Anlage).
Wirksame Handlungsmechanismen fehlen dennoch in der Konsequenz nach wie vor. Zumal vor dem Hintergrund einer bislang fehlenden eindeutigen Positionierung, ob die Prostitution in der Antoniusstraße eingedämmt oder gar teilweise unterbunden werden soll oder alternativ gefestigt und gar als klare Bordellstraße festgeschrieben werden soll. Die unter Zif. 7 des Antrags genannte Prüfung einer Eingrenzung bei gleichzeitiger Aufwertung durch den Neubau eines Laufhauses würde klar in die zweite Richtung weisen.
Ein sog. Laufhaus mit qualitativ entsprechenden Anforderungen und einer klaren Bordellnutzung würde ein zusätzliches Angebot schaffen, das aufgrund der Wettbewerbssituation zum qualitativen Nachziehen der im Übrigen anzutreffenden Prostitution führen könnte. Es könnte aber auch nur eine zurückhaltende Auswirkung haben, da höchst wahrscheinlich, wenn man das so formulieren kann, lediglich unterschiedliche Zielgruppen betroffen wären. Wenn überhaupt dürfte nur ein allmählicher Prozess der Besserung dadurch erreicht werden. Die stadtentwicklungspolitisch gesehene Unumkehrbarkeit des Vorgehens auf ebenso lange Sicht dürfte dabei jedenfalls auf der Hand liegen.
Unter Abwägung aller in einem derartigen Prozess relevanten Argumente hat sich in den diversen Gesprächsrunden und interfraktionellen Abstimmungen genau diese Zielrichtung gefestigt.
Demzufolge wird der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 28.2.2013 sowohl über Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Antoniusstrasse/Mefferdatisstrasse als auch über die Durchführung vorbereitender Untersuchungen im Hinblick auf eine Sanierungssatzung für diesen Bereich beraten, bei der die stadtentwicklungspolitische Perspektive dieses Lösungsweges mit erörtert wird.
Über die Ergebnisse kann in der Hauptausschusssitzung mündlich berichtet werden.
Dennoch fehlen eindeutige Vergleichsfälle, an Hand derer ein solcher Entwicklungsprozess nachhaltig prognostizierbar sein könnte..
Handlungsmechanismen fehlen des Weiteren, weil der ordnungsbehördliche Rahmen des Einschreitens begrenzt ist. Faktisch sind bei der jetzigen Art der Prostitutionsausübung bzw. der Förderung der Prostitutionsausübung aus ordnungsbehördlicher Sicht grundsätzlich keine Sanktionsmöglichkeiten, wie sie etwa im Antrag unter Zif. 8 erfragt sind, gegeben. Auch im Übrigen sind die rechtlichen Grundlagen eben nicht in dem Sinne eröffnet, wie dies offensichtlich gewünscht und wohl auch geboten wäre.
So hat etwa das Prostitutionsgesetz aus dem Jahre 2001 nicht die grundsätzliche Regelung getroffen, Prostitution sei ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung. Dieses Gesetz beschränkt sich vielmehr auf die Regelung zivilrechtlicher und strafrechtlicher Sachverhalte. Der Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht hat in diesem Sinne ausdrücklich festgestellt, dass die Gewerbeordnung kein geeignetes Instrument darstelle, um den Schutz der Prostituierten zu verbessern. Hinsichtlich des Gaststättenrechts ist zu bedenken, dass dieses schon vor Jahren eine deutliche Liberalisierung erfahren hat. Eine gaststättenrechtliche Erlaubnis ist ohnehin nur erforderlich, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Darüber hinaus ist es höchst problematisch, im Zweifel den Nachweis zu führen, dass es sich bei den Bordellen überhaupt um Gaststätten im Sinne des § 1 des Gaststättengesetzes handelt. Von Seiten der Betreiber wird argumentiert, es gehe lediglich um die Versorgung der Gäste der dort tätigen Prostituierten.
Die gerne als Beispiel genannte Verfahrensweise Dortmund hat den großen Vorteil, dass hier insgesamt eine anders organisierte Struktur anzutreffen ist, die in Clubs und Bordellen eine andere Kontroll- und auch Sanktionsmöglichkeit eröffnet.
Selbst hier hat aber auch nur ein Vorgehen Erfolg zeigen können, das in hohem Maße personalintensiv die Verknüpfung der ordnungsbehördlichen und sozial- sowie gesundheitspolitischen Stellen zielgenau schafft und zum Einsatz bringt. Dennoch ist dieses Beispiel bundesweit nach wie vor ein absolutes Unikat.
Letztlich ergibt sich die Situation der Antoniusstraße aus einem Gemisch von kriminellem Vorgehen bei der Organisation der Prostitution einerseits, den damit verbundenen Missachtungen geringster Anforderungen der Bedürfnisse der Frauen und der Hilflosigkeit der Frauen andererseits, die als Opfer zugleich nicht in der Lage sind, Helfer zu finden oder Helfer als Helfer zu erkennen. Dies gilt naturgemäß in Ansehung der Frauen, die über keinen gesicherten Aufenthaltstatus verfügen und schlicht ausgeliefert sind.
Kriminalität und vertrauensvolle Kontakte schließen einander aus in jede Richtung.
Dass nur Frauen mit gesichertem Aufenthaltsstatus der Prostitution nachgehen dürfen (Antrag Ziff. 2), versteht sich von selbst ebenso wie etwa die Vorgabe, dass es keine Prostitution minderjähriger Mädchen geben darf. Dass auch kranke Frauen nicht als Prostituierte tätig werden dürfen, versteht sich ebenso von selbst, die Situation zu schaffen, dass sie nicht abtauchen müssen, wäre ebenso zwingend.
All dies ist nichts, was einer Vereinbarung zugänglich sein kann, sondern selbstredend.
Gemeint sein kann lediglich, dass die Betreiber und Zuhälter durch das aktive Vorgehen in ihrer Wirtschaftlichkeit getroffen werden. Anders formuliert, die Präsenz von Behörden aller Art müsste den Kunden abschrecken und so die Prostitution eingrenzen, wohl wissend, dass es nicht um die konkrete Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit oder eines kriminellen Tuns geht. Gleichzeitig wäre es von Nöten, den eigenen Vertrauensschirm der Sozial- und Gesundheitsbehörde etwa im Sinne Solwodis aufzubauen, um als direkter Ansprechpartner der Frauen agieren zu können.
Dies würde zweifelsohne in einem noch näher auszuarbeitenden Konzept auch zwischen Polizei und Stadt einen verstärkten Personaleinsatz erfordern, der auch weit über die üblichen Präsenzzeiten städtischer Mitarbeiter hinausgeht.
Die Einbringung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Durchführung vorbereitender Untersuchungen im Hinblick auf eine Sanierungssatzung könnten zudem die Grundlage bilden, auf Betreiber- und Nutzerseite einzuwirken, notwendige bauliche Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen um auch durch die bauliche Aufwertung insgesamt verbesserte Rahmenbedingungen zu schaffen
Ein weiterer Schritt liegt in der formalen Klärung der Frage, ob die Bezirksregierung Köln der Sperrbezirkserweiterung auch dann zustimmen würde, wenn die Errichtung eines Laufhauses innerhalb der dann als Bordellstrasse verkürzten Antoniusstr. läge.
Ein informelles Vorgespräch der Ordnungsbehörde mit der Bezirksregierung Köln lässt hierzu eine begründete Hoffnung zu.
Darüber hinaus gilt es sicherlich, gfls. mögliche Beratungs- und auch Betreuungsangebote zu stärken.
In diesem Zusammenhang ist auf das Handlungskonzeptes des Runden Tisches hinzuweisen. Hier beginnt die politische Beratung am 21.03.2013 im Ausschuss für Soziale, Integration und Demografie.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen: unbestimmt
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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73,1 kB
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(wie Dokument)
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141,4 kB
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