Entscheidungsvorlage - FB 61/0852/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan – Nr. 2012_021_L1a –L3a) den Ausführungsbeschluss  für den Ausbau der Schleidener Straße  zu fassen.

 

Der Mobilitätsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss für den Ausbau der Schleidener Straße  auf der Grundlage des Plans 2012_021_L1a-L 3 a.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Allgemeines

Die Schleidener Straße ist eine wichtige Magistrale im städtischen Straßennetz, die die Innenstadt, Brand und Kornelimünster mit Walheim und den südlich angrenzenden Nachbargemeinden verbindet. Die Erneuerung der Schleidener Straße in der Ortsdurchfahrt ist aufgrund des bautechnischen Zustands und funktionaler Mängel dringend geboten.

Die zuständigen Entscheidungsgremien haben sich mit der generellen Fragestellung bereits zweimal anlässlich des Planungs- und des Baubeschlusses befasst.

 

Im ersten Bauabschnitt der Schleidener Straße ( L233) zwischen Ortseingang und Montebourgstraße soll der gradlinige Verlauf durch Fahrbahnverschwenke im Bereich der Mittelinseln/Querungshilfen unterbrochen und  im zentralen Bereich u.a. zur Geschwindigkeitsdämpfung beitragen. Die Fahrbahn wird auf 8 bis 8,50m (zuzüglich begleitenden Parkstreifen) festgesetzt; jeweils 1,75m werden als überfahrbare Schutzstreifen für Radfahrer abmarkiert. Der nutzbare Fahrbahnbereich  wird damit vergrößert und flexibel – auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge – nutzbar.

Die Oberflachenentwässerung der Fahrbahn und des Gehweges wird von dem neuen Kanal aufgenommen, nur Teilbereiche des Gehweges werden in den Grünstreifen mit Mulde entwässern.

 

Darstellung der Maßnahme

Basierend auf dem Vorentwurf unter Berücksichtigung der  Anregungen der Bürger und der Hinweise aus der politischen Beratung wurde die vorliegende Planung ausgearbeitet.

Folgende Ziele sollen zur Verbesserung der verkehrlichen, funktionalen und gestalterischen Belange sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer beitragen:

 

?           Erhaltung der Leistungsfähigkeit des motorisierten Individualverkehrs

?           Fahrbahndeckenaufbau nach erforderlicher Belastungsklasse

?           Bautechnische Verbesserung der Bushaltestellen 

?           Ordnung des ruhenden Verkehrs

?           Lückenschluss des Radwegenetzes durch Schutzstreifen

?           Städtebauliche Aufwertung durch einheitliche Gestaltung der Nebenanlagen und Baumpflanzungen

 

Straßenraumaufteilung

Gehwege

Die Gehwege erhalten eine nutzbare Breite von 2,0-2,5 m, die der Gebietscharakteristik und der Fußgängerfrequenz angemessen ist. Bei den Umgestaltungsmaßnahmen werden die Belange  von Menschen mit Behinderung, Senioren, Kindern und ande­rer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigt.

 

Radverkehr

Es werden beidseitig Radverkehrsanlagen als Schutzstreifen (Breite 1,75 m incl. Sicherheitstrennstreifen) angelegt.

 

Kfz-Verkehr

Die Fahrbahn erhält zwischen den Schutzstreifen eine Breite von 5,0m, die für den Begegnungsfall PKW-LKW/Bus ausreicht. Bei der Begegnung von Bussen und LKW kann der Schutzstreifen in Anspruch genommen werden. Der Fahrbahnbereich ist damit flexibel – auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge – nutzbar.

 

              ÖPNV

Durch breitere Warteflächen kann eine Verbesserung der Fahrgastsituation erreicht werden.

 

Parken

Die bisherige Parkraumsituation ist nicht eindeutig und weitgehend ungeordnet. Zukünftig sind die Parkflächen klar gegliedert, nach dem Umbau sind 85 Parkmöglichkeiten vorhanden, vorher gab es 66 Parkplätze.

 

Entwässerung

Als Regelquerneigung wurde für alle Teileinrichtungen mit 2,5 % festgesetzt. Geringe Abweichungen

(+/- 1 %) sind aus topographischen Gründen möglich. In Einfahrtsbereichen beträgt die Querneigung max.

6 %. Die Randeinfassung erfolgt mit Hochborden H 12/15/30 oder Randstein T 8/20.  Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Straßenabläufe in vorhandene und zum Teil neu verlegte Kanäle.

In Teilbereichen wird die bisherige Sickermulde zur Entwässerung der Gehwege genutzt.

 

Beleuchtung

Die Beleuchtung wird im Zuge der Baumaßnahme erneuert.

 

Bäume

Im Zuge der Bauarbeiten werden 14 vorhandene Bäume  erhalten,  36  Bäume werden neu gepflanzt.

Um Zufahrten der Neuplanung anzupassen, müssen 2 Bäume gefällt werden, diese unterliegen  nicht der Baumschutzsatzung.

 

Leitungsverlegung

Im Zuge des Ausbaus wird zwischen Montebourgstraße und Albert Einstein Straße der alte Kanal im Gehweg entfernt und ein neuer Kanal in der Fahrbahn neu verlegt. Die vorhandenen Gas- und Wasserleitungen werden erneuert und mit in die neue Trasse verlegt.

 

 

 

Ausbauelemente

Fahrbahn

   3,5cm    Splittmastix- Asphalt

   8,5 cm                 Asphaltbinder

14 cm                  bit. Tragschicht

  49 cm       Frostschutz 0/45

75 cm                 Gesamtstärke

Parkstreifen

cm   Betonpflaster10/20

  4 cm    Bettung

15 cm     HGT 0/32

18 cm     Frostschutz 0/45

45cm    Gesamtstärke

  Gehweg

    8 cm                Betonplatten 30/30

    4 cm                Brechsand/Splitt 0/5

  15 cm                HGT 0/32

  18 cm     Frostschutz 0/4             

  45 cm              Gesamtstärke

 

Aufgrund des hohen Busaufkommens werden die Haltestellen in Betonbauweise ausgeführt.

 

Baukosten

Die Baukosten für die gesamte Umbaumaßnahme betragen etwa 2,2 Mio. €.

Die Deckung erfolgt durch die PSP-Elemente 5-120102-400-00200-300-1 und 4-120102-401-7.

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

Maßnahmebezogene Einnahmen werden sich durch die Erhebung von Beiträgen gem. § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) und Zuwendungen nach dem Entflechtungsgesetz ergeben.

 

 

Beitragsrechtliche Beurteilung

Die Baumaßnahme stellt eine Verbesserung/Erneuerung im Sinne des § 8 KAG dar. Sie löst eine Beitragspflicht aus, sodass hierfür Anliegerbeiträge gem. § 8 KAG zu erheben sind.

 

Weiterer Ablauf

Nach der Beschlussfassung wird der Ausbau vorbereitet. Mit den Bauarbeiten soll in Absprache mit der STAWAG im Juli 2013 begonnen werden, die Bauzeit wird ca. 14 Monate betragen.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2013

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2013

Ansatz 2014 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2014 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

406.400,00

406.400,00

1.075.200

1.075.200

1.481.600,00

1.481.600,00

Auszahlungen

675.773,72

675.77,72

1.536.000

1.536.000

2.218.665,60

2.218.665,60

Ergebnis

269.373,72

269.373,72

460.800

460.800

737.065,60

737.065,60

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2013

Ansatz 2014 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2014 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

37.800

37.800

100.800

100.800

0

0

Personal-/

Sachaufwand

54.000

54.000

144.000

144.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

16.200

16.200

43.200

43.200

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

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Anlagen

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