Entscheidungsvorlage - FB 61/0853/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkplatzsituation Kornelimünsterhier:'Pannacker', Anwohnerfragebogen und Beschilderung Parken Eifelsteigwanderer
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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20.03.2013
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15.05.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Fragebogen samt Anschreiben an die Anwohner und Gewerbetreibenden der Straßen Abteigarten, Am Berg, Antoniusberg, Benediktusplatz, Breiniger Straße Haus Nr. 1-12, Korneliusmarkt, Korneliusstraße, Napoleonsberg und Unter den Weiden zu versenden. Sie beschließt die Änderung der Hinweis- und Parkplatzbeschilderung laut Plan Nr. 2010/08-02 einschließlich der alternativen Fußwegbeschilderung Plan Nr. 2010/08-02 L1.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Situation
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hat in ihrer Sitzung am 12.12.2012 die Verwaltung beauftragt, den Anwohnerfragebogen und den Kreis der zu befragenden Bewohner zu modifizieren sowie den Friedhofsparkplatz für Eifelsteigwanderer auszuweisen.
Eine weitere Beratung sollte erst erfolgen, wenn feststeht, ob der Panneacker als Parkplatz genutzt werden kann und die Stellungnahme der ASEAG zur Mitnutzung der Haltestelle für Reisebusse vorliegt.
Sachstand Pannacker
Der Pannacker wird hinsichtlich seiner Eignung als Parkplatzfläche bereits seit längerem thematisiert. Die in der Vergangenheit dargestellten kritischen Aspekte aus Sicht der Umweltverwaltung werden nachfolgend noch mal
genannt.
? Wasserrechtliche Vorgaben
Der Pannacker liegt im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Inde, hier gilt es die gesetzlichen Vorgaben zu beachten.
Das novellierte Wasserhaushaltsgesetz (WHG) führt in ' 77 Rückhalteflächen den Grundsatz aus: Überschwemmungsgebiete sind in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten, und: Frühere Überschwemmungsgebiete sollen so weit wie möglich wiederhergestellt werden.
1. Konkreter wird das novellierte WHG in seinem ' 78 Besondere Vorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete in
- Absatz 1: In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist u.a. untersagt,
1. die Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen,
2. die Errichtung von baulichen Anlagen.
Das WHG eröffnet dazu jedoch eine Hintertür, indem folgendes ausgeführt wird in
- Absatz 2 bzw. 3: Die zuständige Behörde kann abweichend von Absatz 1 die Ausweisung von neuen Baugebieten ausnahmsweise zulassen bzw. das Errichten von baulichen Anlagen genehmigen, u.a. wenn keine anderen Möglichkeiten der Siedlungserweiterung bestehen oder geschaffen werden können und Gefährdungen von Leben oder erhebliche Gesundheits- oder Sachschäden nicht zu erwarten sind!
Bei den erwarteten kurzen Vorwarnzeiten, die im Rahmen der Hochwasseraktions- und maßnahmenplanung bei der Bezirksregierung wahrscheinlich, aber nur für einen Modellregen ermittelt werden, ist eine Gefährdung zumindest von Sachschäden für eine ebenerdige Parkpalette höchst wahrscheinlich.
Insofern wird eine ebenerdige Ausführung nach derzeitigem Kenntnisstand wasserrechtlich nicht genehmigungsfähig sein.
Auch im geänderten Regionalplan Region Aachen, Teilabschnitt Vorbeugender Hochwasserschutz, von April 2010 werden Ziele formuliert, die auf denen des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) fußen.
Im Kapitel 2.4.1.2 Freiraumentwicklung Hochwasserschutz werden u.a. 2 Ziele benannt:
Zur Regelung der Abflussverhältnisse an den Fließgewässern ist der Sicherung und der Rückgewinnung natürlicher Retentionsräume Vorrang einzuräumen vor anderen Maßnahmen; und
Die Überschwemmungsbereiche der Fließgewässer sind Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz und als solche für den Abfluss und die Retention von Hochwasser zu erhalten und zu entwickeln.
Der geänderte Regionalplan für die Region Aachen, Wassereinzugsgebiet der Rur, von April 2010 (RP Aachen), basierend auf dem Landesentwicklungsplan (LEP NRW) weist den Pannacker ebenfalls als Überschwemmungsbereich aus.
Unter dem Ziel 4.25 benennt der LEP NRW in Kapitel B.III. sogar:
Überschwemmungsgebiete und Talauen der Fließgewässer sind als natürliche Retentionsräume zu erhalten und zu entwickeln. Einer Beschleunigung des Wasserabflusses ist entgegenzuwirken.
Die Bebauung des Pannacker stünde diesem Ziel diametral gegenüber.
Fazit: Regionales wie überregionales Ziel der Wasserwirtschaft ist es, die bestehenden und insbesondere die bekannten Überschwemmungsbereiche nachhaltig als natürliche Retentionsräume zu erhalten und zu entwickeln. Dies ist zudem allemal preisgünstiger, als statt dessen künstliche Vorrichtungen wie Rückhaltebecken im Einzugsgebiet der Gewässer schaffen zu müssen, die auch noch intensiv unterhalten werden müssen.
Grundsätzlich werden natürliche Rückhalteflächen, d.h. natürliche Überschwemmungsgebiete als Tabuzonen betrachtet. Insofern werden hohe Maßstäbe für die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung etwaige Ausnahmeregelungen gemäß LWG angesetzt, wenn in Überschwemmungsgebieten Veränderungen wie das Anlegen eines Parkplatzes geplant werden.
? Schutzgut Boden
Böden sind ein bedeutender Bestandteil des Naturhaushaltes. Mit seinen natürlichen Funktionen ist der Boden Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen und übt als zentrales Umweltmedium vielfältige Funktionen im Ökosystem aus. Der Boden benötigt einen besonderen Schutz, um seine vielfältigen Funktionen erfüllen zu können. Es gibt Böden, die in hohem Maß besondere Funktionen im Naturhaushalt erfüllen. Werden diese Böden versiegelt, abgegraben oder durch Verdichtung und Erosion geschädigt, sind die Folgen deutlich bemerkbar.
In der seit 2009 vorliegenden Bodenfunktionskarte der Stadt Aachen werden für das Gebiet des Pannackers flächendeckend schutzwürdige Böden für die Funktion Naturhaushalt Stufe 4 und Biotopentwicklungspotential 3 ausgewiesen.
Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit der Böden kann aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Empfehlung für das Bauvorhaben ausgesprochen werden. Die Umgestaltung und ggf. Versiegelung dieser Böden hätte eine starke Beeinträchtigung der schutzwürdigen Böden zur Folge.
Sollte die Planung an diesem Standort realisiert werden und Eingriffe in Böden unvermeidbar sein, sind für diese Böden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu planen und durchzuführen.
Die Bodenbelastungskarte gibt für den Pannacker Hinweise, dass stark erhöhte geogene Belastungen durch Blei, Cadmium und Zink vorliegen, die bei Bodeneingriffen ein entsprechendes Boden- und Abfallmanagement erfordern würden.
? Landschaftsschutz
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes, der für die Fläche besonderen Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern ausweist. Die Bereiche der Bachaue der Inde sind darüber hinaus im Landschaftsplan als geschützter Landschaftsbestandteil LB 153 ausgewiesen worden, hier soll eine natürliche Bachaue entwickelt werden. Von der Ortslage Hahn bis zur Ortslage Kornelimünster beträgt die flächenmäßige Abgrenzung dieser LB Ausweisung beidseitig des Bachlaufes 10 m. Dieser Bereich ist landwirtschaftlich extensiv zu nutzen, vorhandener Baumbestand ist zu schützen, vereinzelt sind Ufergehölze zu pflanzen. In der unmittelbaren Nachbarschaft des Untersuchungsraums Pannacker befindet sich nach dem Landschaftsplan geschützter Baumbestand, der zu erhalten ist.
Das Untersuchungsgebiet wird von der Biotopkartierung der L.Ö.B.F. erfasst, die hier aufgrund der Kartierung von Biotoptypen nach ' 62 des Landschaftsgesetzes, einen zu schützenden Biotopbereich darstellt. Ziel der Schutzausweisung ist der Erhalt und die Optimierung eines grünlanddominierten Flusstälchens im Vennvorland.
Aus artenschutzrechtlicher Sicht ist zu untersuchen, ob von dem Vorhaben ein potentieller Lebensraum von Wasseramsel und Eisvogel betroffen ist.
Das Landschaftsbild wird durch die Unverträglichkeit der Anlage eines Parkplatzes unmittelbar neben einem Fließgewässer in erheblichem Maße negativ beeinträchtigt.
Fazit:
Aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde ist aus den genannten Vorgaben die Anlage eines
Parkplatzes im Bereich Pannacker nicht realisierbar.
Einbindung der Bezirksregierung Köln
Die Bezirksregierung Köln wurde mit der Bitte um fachliche und rechtliche Stellungnahme hinsichtlich der Einschätzung als Überschwemmungsfläche angeschrieben. Der Schriftverkehr liegt als Anlage 1 bei. Die Bezirksregierung hat den o.g. Ausführungen der Verwaltung aus fachlicher und wasserrechtlicher Sicht vollständig zugestimmt (s. Anlage 1).
Danach steht der Pannacker zur Nutzung für den ruhenden Verkehr nicht zur Verfügung.
Anwohnerfragebogen
Der Anwohnerfragebogen wurde entsprechend der Hinweise aus der Bezirksvertretung modifiziert.
Private und öffentliche Parkplätze sind differenziert, ebenso wurde der Fragebogen um die Frage nach Anwohner bzw. Gewerbetreibenden vervollständigt
(s. Anlage 2).
Die Verteilung des Fragebogens samt Anschreiben wurde ausgedehnt und ist jetzt an die Anwohner und Gewerbetreibenden der Straßen Abteigarten, Am Berg, Benediktusplatz, Breiniger Straße Haus Nr. 1-12, Korneliusmarkt, Korneliusstraße, Antoniusberg, Napoleonsberg und Unter den Weiden vorgesehen. Eine weitere Verteilung wird für nicht sinnvoll erachtet, da andere Anlieger aufgrund der Entfernung zum Ortskern die dort gelegenen Parkmöglichkeiten kaum nutzen werden.
Friedhofsparkplätze
Für Eifelsteigwanderer können die Parkplätze im Bereich des Friedhofs als alternative Parkmöglichkeiten zu den Parkplätzen auf dem Benediktusplatz und Korneliusmarkt angeboten werden. Hierzu muss die vorhandene Hinweisbeschilderung im Bereich Napoleonsberg, Iternberg und Breiniger Straße, die heute schon die Friedhofsparkplätze für Besucher des Historischen Ortskerns ausweist, modifiziert werden (s. Anlage 5). Die Hinweisbeschilderung sollte nicht nur textlich ergänzt, sondern dem heutigen Standard entsprechend mit dem StVO-Zeichen 317, Wanderparkplatz, vervollständigt werden.
Zur Änderung bzw. Ergänzung der Hinweisbeschilderung im Bereich Napoleonsberg / Internberg ist eine Anhörung von Straßen NRW notwendig. Gegebenenfalls ergeben sich daraus noch gestalterische Änderungen.
Die Friedhofsparkplätze unmittelbar vor und hinter der Fußwegeverbindung zwischen Schildchenweg und Korneliusstraße sollten mit dem StVO-Zeichen 314-10 bzw. 314-20, Parkplatz mit Zusatz Eifelsteig/ Historischer Ortskern, ausgeschildert werden.
Diese Fußwegeverbindung ist von Ortsfremden nicht zu erkennen, daher sind dort Hinweisschilder auf den Fußweg notwendig. Ebenso ist im Bereich der Einmündung des Fußweges auf die Korneliusstraße ein Hinweisschild Richtung Ortskern und für den Rückweg der Hinweis zum Parkplatz notwendig.
Der vg. Fußweg ist zwar eine kurzläufige Verbindung zum Ortskern, aufgrund seiner Ausstattung und Breite jedoch sehr unattraktiv und ist kein Aushängeschild auf dem Weg zum Historischen Ortskern. Daher sollte die Fußwegverbindung vom Schildchenweg über die Dorffer Straße Richtung Ortskern zusätzlich ausgeschildert werden (s. Anlage 6).
Nutzung Bushaltestelle Kornelimünster Markt für Reisebusse
Einer Mitnutzung der Bushaltestelle Kornelimünster Markt für Reisebusse, jedoch nur zum Aussteigen der Fahrgäste sofern der Linienverkehr nicht behindert wird, hat die ASEAG zugestimmt.
Das Einsteigen von Fahrgästen sowie das Absolvieren von Standzeiten sind dort nicht möglich.
Als Fahrgasteinstiegsmöglichkeit könnte evtl. die Haltestelle Venwegener Straße Richtung Walheim genutzt werden (s. Anlage7).
Die ASEAG hat jedoch um Mitteilung gebeten, wo die Reisebusse Ihre Standzeit verbringen sollen. Hier könnte der noch zu erstellende Parkplatz auf dem ehemaligen Regenrückhaltebecken genannt werden. Als kurzfristige, vorübergehende Möglichkeit könnten die beiden in der Straße Abteigarten vorhandenen Busparkplätze angeführt werden.
Anfahrbarkeit der Parkpalette
Auf dem Gelände Korneliusstraße Haus-Nr.18 besteht die Möglichkeit der Einrichtung einer Parkpalette. Für die Nutzung der +1 Ebene wäre eine Zufahrt auf / von der Straße Napoleonsbergberg notwendig. Bisher beurteilte Straßen NRW als zuständiger Baulastträger dies negativ.
In einem Ende Februar 2013 stattgefundenen Gespräch im Dezernat III hat der Leiter von Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel eine erneute Prüfung zur Anfahrbarkeit der Parkpalette zugesagt. Über das Ergebnis wird berichtet.
Kosten
Für die Hinweisbeschilderung entstehen Kosten in Höhe von ca. 17.000,--
Die Fußweg- und die Parkplatzbeschilderung wurde auf ca. 2.000,--
Kalkuliert. 19.000,--
Die Anwohnerbefragung kostet ca. 3.000,--
22.000,--
Für die Anwohnerbefragung stehen Haushaltsmittel unter dem PSP-Element 4-120201-925-6, Sachkonto 52910000 (Bürgerbeteiligung in der Verkehrsplanung) und für die Beschilderung unter dem PSP-Element 5-120102-400-01500-300-1 (Parkplatz Kornelimünster) zur Verfügung.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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investive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2014 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 122.000 | 122.000 | 0 | 0 | 122.000 | 122.000 |
Ergebnis | - 122.000 | - 122.000 | 0 | 0 | 122.000 | 122.000 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
| ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2014 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 9.600 | 9.600 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | - 9.600 | - 9.600 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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975,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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51,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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50,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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461 kB
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5
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(wie Dokument)
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68,4 kB
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6
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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7
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(wie Dokument)
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656,6 kB
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8
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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9
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(wie Dokument)
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241,5 kB
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