Kenntnisnahme - BA 4/0091/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Abbau von Telefonstellen im Stadtbezirk Kornelimünster/Walheim

 

Die Telekom Deutschland GmbH beabsichtigt folgende Telefonstellen im Laufe dieses Jahres abzubauen. 

 

Ortsteil

Straße

 

Lichtenbusch

Raerener Str. 7/Am Zollhaus

 

Nütheim

Aachener Str. 255/Nerscheider Weg

 

Schleckheim

Oberforstbacher Str. 255/Aachener Str.

 

Schmithof

Ardennenstr. 2/Schmithofer Str.

 

Walheim

Prämienstr. 61

 

 

 

Somit bleiben die Standorte Korneliusmarkt und Montebourgstr./Schleidener Str. bestehen, obwohl sie nach Mitteilung der Telekom kaum noch genutzt werden.

 

Durch die  erreichte Vollversorgung mit Telefonanschlüssen im Festnetz und dem Ausbaustand der Mobilfunknetze haben sich die Telefoniebedürfnisse der Bürger stark geändert. Die Nutzung der

öffentlichen Telefonstellen ist seit ca. 5 Jahren kontinuierlich zurückgegangen.

 

In Anlehnung an den Infrastrukturauftrag und den damit verbundenen Regelungen gewährleistete die Deutsche Telekom AG in den letzten Jahren die Sicherung der Flächenversorgung.

 

Um ihren Kunden und den Bürgern auch in Zukunft eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung mit öffentlicher Telefonie anbieten zu können, ist die Telekom jedoch aus wirtschaftlicher Sicht gezwungen, ihre Bestände dem neuen realen Bedarf anzupassen.

 

Auf Grund der extrem zurückgegangenen Nutzung hat die Deutsche Telekom AG - im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit Zustimmung der Bundesnetzagentur -  einen Konsensabbau innerhalb der Selbstverpflichtung geplant.

 

2. Windenergie in Aachen

Die Stadt Aachen hat  aus formalen Gründen den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für die Errichtung eines Windparks im Münsterwald zunächst zurückgezogen.

Am 21. November 2012 hatte der Rat die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen, dieser wurde anschließend bei der Bezirksregierung zur Genehmigung eingereicht. Beim Land NRW wurde ein Zielabweichungsverfahren beantragt, da der derzeit gültige Landesentwicklungsplan nicht vorsieht, dass Windkraftanlagen in einer Waldfläche aufgestellt werden sollen. In einem ersten Schreiben der Bezirksregierung wurde der Stadt bestätigt, dass "keine hochwertigen Waldflächen und Funktionen" durch die Planung im Münsterwald betroffen und die "Grundzüge des im Landesentwicklungsplan festgelegten Waldschutzes […] grundsätzlich nicht gefährdet" seien. Daher sei ein Zielabweichungsantrag möglich.

Der Beschluss, Flächen für Windkraftanlagen auch im Bereich Münsterwald auszuweisen, bleibt weiterhin gültig. Die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Stadt einreichen, sobald dem Antrag auf Zielabweichung entsprochen wurde.

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