Entscheidungsvorlage - E 26/0125/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, vorbehaltlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, den Baubeschluss entsprechend der Vorlage zu fassen.

 

2.Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss den Baubeschluss entsprechend der Vorlage zu fassen.

 

3.Der Planungsausschuss fasst aufgrund der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung den Baubeschluss für die Baumaßnahme Erweiterung KITA Düppelstraße um zwei auf fünf Gruppen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage:

Um den Bedarf an Betreuungsplätzen für U3 zu decken, wurde im KJA am 29.11.2011 die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen für diverse Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen zu schaffen.

 

In Abstimmung mit allen zu beteiligenden Fachämtern und Behörden sind in einer ersten Priorisierung  Maßnahmen geplant worden, denen absehbar Weitere folgen. 

 

Die Erweiterung der KiTa, Düppelstraße um zwei auf fünf Gruppen wurde in die erste Priorisierung gesetzt.

 

KiTa Düppelstraße 5 :

Für die Maßnahme stehen im städtischen Haushalt Mittel in Höhe von 1.607.000,-- € zur Verfügung.

 

Um einen schnellstmöglichen Baustart zu gewährleisten, wurden im Kinder- und Jugendausschuss vom 29.11.2011 für die Maßnahme Planungsmittel in Höhe von 55.000 € beschlossen, die aus 2011-Restmitteln finanziert und bereits ausgezahlt wurden. Zu diesem Zeitpunkt war geplant, die bestehende Einrichtung um eine U3-Gruppe zu erweitern.

 

Im Zuge der Vorplanungen stellte sich heraus, dass der Standort sehr geeignet ist, eine Erweiterung um zwei anstelle von einer Gruppe zu realisieren.

 

Mit Tischvorlage zum Kinder- und Jugendausschuss vom 19.06.2012 wurde deshalb entschieden, dass eine Erweiterung um zwei Gruppen geplant werden soll.

 

Mit Ratsbeschluss vom 27.06.2012 wurde auf Basis einer ersten Kostenschätzung in Höhe von insgesamt 1.607.000 € Gesamtbaukosten die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 1.252.000 € beschlossen.

 

Für die Maßnahme Düppelstraße standen neben den Planungsmitteln in Höhe von 55.000 € aus 2011 bereits 300.000 € im Haushalt zur Verfügung.

 

Die Gesamtbaukosten (Kostenberechnung) der Maßnahme belaufen sich auf insgesamt 1.870.000 €.

Hiervon entfallen auf den Neubau an reinen Baukosten (Gebäude einschl. Außenanlagen; ohne Honorare) 1.080.638,87 € und auf den Altbau an reinen Baukosten (Gebäude einschl. Außenanlagen; ohne Honorare) 441.743,16 €.

 

Bei der Fortführung der Planung wurde festgestellt, dass die Gründung unter Verwendung von Bohrpfählen wesentlich aufwendiger erfolgen muss.

 

Aufgrund der räumlichen Situation im hinteren Gelände stellt zudem eine wartungsfreie Fassade langfristig die wirtschaftlichste Lösung dar.

 

Durch den finanziellen Einsatz in Höhe von 1.870.000 € wird ein langfristiges Konzept umgesetzt unter Berücksichtigung aller derzeit gültigen Rechtsvorschriften verbunden mit bausubstanziellen und nutzerspeziellen Aspekten .

 

Die Kostenberechnung liegt 263.000 € über der Kostenschätzung.

 

Kostenübersicht:

1. Investitionskosten:                                                 

1.870.000,-- € (Kostenberechnung)

 

2. Folgekostenberechnung:

 

Kostenmiete

153.616,-- €/Jahr

Betriebskosten

45.361,-- €/Jahr

jährliche Folgekosten:

198.977,-- €/Jahr

Davon Afa (in Kostenmiete enthalten)

50.000,-- €/Jahr

 

3. Folgekostenberechnung feste Einbauten:

 

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff:

19.347,--

jährliche Folgekosten ab 2017:                                  

4.997,-- €/Jahr

 

4. Einplanung im Wirtschaftsplan:

 

Auf Basis des KJA vom 29.11.2011 und Ratsbeschluss vom 27.06.2012 wurde für die Maßnahme ein Budget in Höhe von 1.607.000,00 € vorgesehen. Die entstandene Unterdeckung in Höhe

von 263.000 € wird innerhalb des Gesamtbudgets in Höhe von 15.632.900 € aufgefangen.

Hinweis: Die Zahlen von FB 45 für die festen Einbauten sind gerundet.

 

Nicht enthalten in dieser Kostenberechnung sind die Kosten für die lose Möblierung.

Weitere Auskünfte können in der Sitzung gegeben werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

-  siehe Anlage 1  -

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Anlagen

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