Kenntnisnahme - FB 50/0238/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterbringung von Flüchtlingen - Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Kenntnisnahme
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12.03.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Kenntnisnahme
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21.03.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie begrüßt das geplante Betreuungsangebot vor Ort und die geplanten Aktivitäten der Verwaltung zur Förderung der Willkommenskultur in Eilendorf.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. AUSGANGSLAGE
Auf Grund geänderter Rechtslage sowie einer entspannten Flüchtlingssituation wurden in den vergangenen Jahren mehrere Übergangseinrichtungen geschlossen und einer anderen Nutzung zugeführt. Für die in den vergangenen Monaten unterzubringende erhöhte Anzahl von Menschen stehen keine ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung.
Die Situation stellt sich derzeit wie folgt dar:
Unterzubringende Flüchtlinge in Aachen Stand 31.01.2013 374 Personen
Plätze in Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge ./. 169 Personen
fehlende Plätze für 205 Personen
Diese 205 Menschen sind wie folgt untergebracht:
vorübergehende Unterbringung in Süsterfeld (ehemaliges
Übergangsheim und angemietete Wohnungen) 84 Personen
Über- und Fehlbelegung in Übergangsheimen 82 Personen
Vorübergehende Nutzung städtischer Wohnungen 16 Personen
Wohnungen der gewoge 23 Personen
Summe 205 Personen
2. PROJEKTGRUPPE
Zur Prüfung von Möglichkeiten zur dauerhaften Unterbringung von Flüchtlingen wurde eine Projektgruppe mit Vertretern
- der Immobilienmanagements (FB 23)
- des Gebäudemanagements (E 26)
- des Fachbereiches Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (61)
- des Fachbereiches Wohnen (FB 64)
- der gewoge
- des Fachbereiches Soziales und Integration
gebildet, die am 11.12.2012 erstmalig zusammen gekommen ist. Darüber wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie am 10.01.2013 berichtet.
Aufgabe der Projektgruppe ist es, ausreichenden Wohnraum zur adäquaten Unterbringung der Flüchtlinge bereit zu stellen. Dies gilt insbesondere zur umgehenden Beseitigung der Über- und Fehlbelegungen in den Übergangsheimen. Als Ersatz für die nur vorübergehend zur Verfügung stehenden Wohnmöglichkeiten in Süsterfeld ist in den nächsten Jahren zudem ein hinreichendes Wohnangebot dauerhaft zu schaffen. Darüber hinaus ist es erforderlich, weitere Plätze vorzuhalten, um auf zukünftige Flüchtlingsströme adäquat reagieren zu können.
Es ist nicht damit zu rechnen, dass sich die Anzahl der zu betreuenden Flüchtlinge in den nächsten Jahren verringert. Die Kommunen wurden ausdrücklich auf die steigenden Zugangszahlen und die Kapazitätsprobleme in der Erstaufnahmeeinrichtung Dortmund und den Unterbringungseinrichtungen des Landes NRW hingewiesen. Da die Zuweisungen nach den Prognosen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auch weiterhin steigen, wurden die Kommunen gebeten, diese Entwicklungen bei den Planungen für die Unterbringung von zugewiesenen Asylbewerbern zu berücksichtigen.
Die Bewohnerstruktur in den Übergangsheimen ist heterogen (s. Anlage 1). Entsprechend müssen auch die Wohnangebote für Flüchtlinge heterogen gestaltet sein. Dies gilt auch, um die notwendige Flexibilität bei der Belegung zu erreichen.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, nach folgender Struktur neue Wohnmöglichkeiten für Flüchtlinge zu schaffen:
1. Einrichtungen
Bereitstellung einer „Sockelversorgung“ von insgesamt 300 Plätzen
Davon in 5 vorhandenen Einrichtungen ca 170 Plätze
In zwei oder drei zu schaffenden Einrichtungen mit Einzelwohnungen ca 90 Plätze
-Hansmannstr.30/32 + weitere(s) Objekt(e)-
In einer zu schaffenden Aufnahmeeinrichtung mit gemeinsamer Nutzung von Küche und Bad 40 Plätze
2. Einzelwohnungen
Unterbringungsmöglichkeiten für Personen und Familien, die bereits seit längerem in Aachen wohnen und keinen besonderen Betreuungsbedarf mehr haben: ca. 40 Einzelwohnungen mit ca. 130 Plätzen.
Nach Umsetzung sollen somit insgesamt 430 Plätze dauerhaft zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung stehen. Dies entspricht dem Ist-Bestand von 374 Personen zuzüglich einer Pufferkapazität in Höhe von 15%.
3. LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN
- zur kurzfristigen Unterbringung von Flüchtlingen
Anmietung von Privatwohnungen
Derzeit laufen Verhandlungen mit verschiedenen privaten Eigentümern zur Anmietung von Wohnungen. Ob die Anmietung gelingen wird, ist noch offen. Außerdem wird teilweise nur eine kurzfristige Nutzungsdauer angeboten. Bestenfalls könnten in den Wohnungen ca. 65 Flüchtlinge untergebracht werden.
Anmietungen gewoge
Laufend werden einzelne freiwerdende Wohnungen angemietet.
Zudem ist beabsichtigt, sieben Wohneinheiten mit insgesamt 480 m² in der Stolberger Str. für die vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen herrichten zu lassen. Die zur Stolberger Straße vorliegende Planung ist in zwei Bauabschnitten unterteilt, das betreffende Haus ist vom zweiten Bauabschnitt umfasst, dessen Umsetzung in den nächsten zwei bis fünf Jahren als nicht realistisch eingeschätzt wird. Hier könnten ca. 24 Personen untergebracht werden.
Wohnungen in zur Sanierung anstehenden städtischen Objekten:
In einem städtischen Objekt in Aachen Nord stehen knapp 20 Wohnungen ohne Bad und Heizung leer. Mehr als 10 Wohnungen werden als Ersatz für aktuell sanierten Wohnraum in der Nachbarschaft benötigt. Von den noch zur Verfügung stehenden Wohnungen wurden die drei Wohnungen ausgesucht, deren Instandsetzung am preisgünstigsten zu realisieren ist. Nach Herrichtung können die Wohnungen (insgesamt 225 m²) mit ca. 15 Personen belegt werden.
Sonstige Wohnungen:
Die Verwaltung hat bereits vor einigen Monaten mehrere Aachener Makler beauftragt, bisher ohne Erfolg. Die Nachfrage bei den christlichen Kirchen und bei der Wohlfahrtspflege brachten bisher ebenfalls keine Ergebnisse. Es wurden auch die großen Wohnungsbaugesellschaften und private Eigentümer angeschrieben. Es ist allerdings festzustellen, dass eine Belegung geförderter Wohnungen mit Flüchtlingen nur dann in Frage kommt, wenn diese Personen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Dies ist auf Grund der Tatsache, dass die Flüchtlinge in der Regel lediglich 3-6 Monate gültige Aufenthaltsgestattungen bzw. Duldungen besitzen, häufig nicht der Fall.
Fazit:
Wenn alle vorstehend dargestellten kurzfristigen Maßnahmen realisiert werden können, stehen ca. 100 zusätzliche Plätze zur Verfügung. Überwiegend kommt nur eine vorübergehende Nutzung in Frage.
- zur Deckung des mittelfristigen/ langfristigen Bedarfes
Städtische Grundstücke
Alle grundsätzlich für eine Unterbringung von Flüchtlingen in Frage kommenden städtischen Flächen wurden bereits mehrfach im Hinblick auf studentisches Wohnen durchforstet. Es steht nach Einschätzung der Projektgruppe derzeit keine geeignete Fläche zur Verfügung.
Städtische Wohnhäuser
Die Gebäude Hansmannstraße 30-32 stehen zur kurzfristigen Sanierung an. Die Voraussetzungen dafür sind geschaffen. Bis zum Spätsommer werden die Wohnungen voraussichtlich fertig sein. Es handelt sich dabei um insgesamt 13 Wohnungen mit ca. 650 m², in denen ca. 45 Personen untergebracht werden können.
Die Betreuung der dort untergebrachten Personen wird durch eine/n Sozialarbeiter/in und einen Hausmeister erfolgen. Zur Einrichtung der entsprechenden Arbeitsplätze wurde in unmittelbarer Nähe eine Gewerbeeinheit angemietet. Die Verwaltung wird bezüglich der geplanten Aktivitäten zur Förderung der Willkommenskultur auf die verschiedenen Akteure (Politiker, Kirchen und BürgerInnen) zugehen. Über den aktuellen Stand der Überlegungen wird mündlich berichtet.
Im städtischen Bestand gibt es weitere Objekte, die zur Sanierung anstehen. Nach Abschluss der Arbeiten könnten einzelne Wohnungen bzw. ganze Häuser für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden.
Schulen
Bezüglich der Leerstände in Schulen ist zu prüfen, ob die zukünftige Nutzung zu diesem Zweck gewünscht und aufgrund bestehender Bebauungspläne möglich ist.
Gewerbeflächen
Die Projektgruppe prüft, in wie weit Leerstände an Gewerbeflächen für die Unterbringung von Flüchtlingen umgesetzt werden können. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Die Bereitschaft der Eigentümer, die Flächen für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen, wird als sehr gering eingeschätzt.
Dachgeschossausbauten
Die Dachgeschosse der bestehenden Übergangsheime kommen nur bedingt für einen Ausbau in Frage. Neben baulichen Erwägungen sind wirtschaftliche Überlegungen anzustellen.
Fazit:
Mit den zurzeit greifbaren Optionen ist der konzeptionell auf Dauer bereitzustellende Wohnbedarf nicht zu decken. Es müssen weitere der dargestellten Möglichkeiten genutzt werden. Darüber hinaus ist weiterhin -wie beschrieben- zu recherchieren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,2 kB
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