Entscheidungsvorlage - FB 50/0239/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zu und beschließt,

  1. dass die Beteiligungsrichtlinien des Integrationsrat zu dem PSP - Element 4-050501-901-3 ’Projekte zur Integration’ wie von der Verwaltung vorgeschlagen ergänzt werden.
  2. dass die Mittel für Geschäftsaufwendungen des Integrationsrates bei Bedarf von derzeit 1.900€ auf bis zu 4400€ aufgestockt werden, falls die bislang zur Verfügung stehenden Mittel absehbar nicht ausreichen werden. Eine Deckung erfolgt aus dem PSP - Element 4-050501-901-3 ’Projekte zur Integration’.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Integrationsrat hat mit Tagesordnungsantrag vom 30.10.2012 (Anlage 1) geltend gemacht, dass er zur Erledigung seiner Aufgaben eigene Mittel benötige.

Die Verwaltung hat mit Vorlage zu TOP 7 der Sitzung des Integrationsrates vom 20.02.2013

(Anlage 2) den Antrag rechtlich bewertet.

 

Wie dort ausgeführt, handelt es sich bei dem Integrationsrat nicht um eine juristische Person. Entscheidungen über Vertragsabschlüsse, Auftragsvergaben etc. können im Hinblick auf die fehlende Rechtspersönlichkeit des Integrationsrates mit Bindungswirkung für die Stadt Aachen folglich nur durch die Verwaltung erfolgen.

Es ist auch festzustellen, dass eine Entscheidung über die Verwendung von Mitteln ausschließlich vom gesamten Gremium getroffen werden kann. Einzelne Mitglieder sind dazu nicht berechtigt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, im dargestellten rechtlichen Rahmen dem Begehren des Integrationsrates soweit möglich zu entsprechen.

 

Es sind 2 Teilaspekte des Antrages zu unterscheiden:

1. Der Integrationsrat beantragt, über Projekte zur Integration eigenständig entscheiden zu dürfen.

Gemäß den Beteiligungsrichtlinien des Integrationsrates zum PSP - Element 4-050501-901-3 ’Projekte zur Integration’ (Anlage 3) hat der Integrationsrat ein Initiativrecht bezüglich der Verwendung der Mittel. Der Integrationsrat berät über die Verwendung der Mittel und gibt eine Empfehlung an die Verwaltung.

 

Es wird vorgeschlagen, die Beteiligungsrichtlinien wie folgt zu ergänzen:

Bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 5000€ jährlich kann der  Integrationsrat eigenständig über die Verwendung der Projektmittel entscheiden.“

Es ist Aufgabe der Verwaltung, den Integrationsrat bei der Entscheidung über die Verwendung der Mittel zu beraten und dabei auf fachliche sowie rechtliche Gegebenheiten hinzuweisen.

Die Einhaltung der Richtlinien zur Vergabe der Projektmittel wird von der Verwaltung sichergestellt.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass es nicht Aufgabe des Integrationsrates ist, in Eigenregie Projekte durchzuführen, sondern vielmehr Projekte Dritter oder Aktivitäten der Verwaltung anzuregen, anzustoßen und bei Bedarf zu fördern.

 

Die vorgeschlagene Neufassung der Beteiligungsrichtlinien ist als Anlage 4 beigefügt.

 

2.Der Integrationsrat macht geltend, dass er im Rahmen der Umsetzung seines Konzeptes

(Anlage 5) mit den zur Verfügung stehenden Mitteln für Geschäftsaufwendungen nicht hinreichend ausgestattet sei.

 

Bislang reichten die zur Verfügung stehenden Mittel zur Deckung des Bedarfes stets aus. Es ist jedoch nicht von der Hand zu weisen, dass bei Umsetzung des Konzeptes des Integrationsrates höhere Geschäftsausgaben anfallen werden als bislang üblich.

 

  1. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, bei Bedarf die Mittel für Geschäftsaufwendungen des Integrationsrates bis zu einem Betrag von insgesamt 4.400€ aufzustocken. Die Deckung wird aus PSP - Element 4-050501-901-3 ’Projekte zur Integration’ vorgeschlagen.

 

Die Maßnahmen zu 1. und 2. entsprechen im Gesamtvolumen von 7500€ dem Antrag des Integrationsrates.

 

 

 

 

 

Anlage(n):

 

Anlage 1 -  Antrag vom 30.10.2012

Anlage 2 -  Verwaltungsvorlage vom 20.02.2013

Anlage 3 -  Beteiligungsrichtlinien ( alt )

Anlage 4 -  Beteiligungsrichtlinien ( neu )

Anlage 5 -  Konzept des Integrationsrates

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2013

Ansatz 2014 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2014 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

135.000

135.000

405.000

405.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

135.000

135.000

405.000

405.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

Die Aufwendungen bewegen sich im Rahmen des genehmigten Haushaltsansatzes für 2013 zu

PSP – Element 4-050501-901-3

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Anlagen

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