Kenntnisnahme - FB 51/0236/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  2. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  3. Die Bezirksvertretung Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  4. Die Bezirksvertretung Kornelimünster nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  5. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  6. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  7. Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  8. Die Bezirksvertretung Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  9. Die Bezirksvertretung Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  10. Die Bezirksvertretung Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1.              Ratsantrag der SPD Fraktion vom 25.09.2012 zum behindertengerechten Ausbau von

              Kinderspielplätzen

 

Die SPD Fraktion bittet in ihrem Antrag vom 25.09.2012 um Überprüfung, in welcher Form und an welcher Stelle öffentliche Spielplätze für Kinder mit Behinderungen zu erweitern sind und welchen Anforderungen sie entsprechen müssen (Anlage 1).

 

1.1              Zielformulierung

 

Das Ziel des behindertengerechten Ausbaus öffentlicher Spielplätze ist das gemeinsame Spiel von Kindern mit und ohne Handicap.

 

Für den behindertengerechten Ausbau von Spielplätzen ist zunächst die Vielzahl von körperlichen und geistigen Einschränkungen zu betrachten, die bei den Spielangeboten durch unterschiedliche  Anforderungsprofile Beachtung finden müssen.

 

Alle Kinder – auch behinderte Kinder - möchten sich bewegen, ausprobieren und mitmachen.

Um das Ziel der Inklusion auf Spielplätzen zu erreichen, soll vor allem auf Erreichbarkeit und  Multifunktionalität der Spielgeräte geachtet werden.

 

1.2              Voraussetzungen

 

Bei der Wahl des Standortes für spezielle behindertengerechte Geräte sind als Mindestvoraussetzungen zu beachten, dass

 

  • ausreichend Freiraum zur Verfügung steht, da weiträumig Orientierungshilfen angebracht werden müssen
  • der Untergrund und die hinführenden Wege eben und leicht mit einem Rollstuhl zu befahren sein müssen
  • die Spielgeräte barrierefrei zu erreichen sind.

 

Einige bekannte Spielangebote auf den Aachener Spielplätzen sind grundsätzlich universell zu nutzen. So können z. B. in Sandkästen und auf Vogelnestschaukeln auch Rollstuhlfahrer spielen. Die Möglichkeit der Hilfestellung durch Eltern und Betreuer müssen gegeben sein, hier sind breite Aufgänge und ausreichend Platz rund ums Spielgerät nötig.

 

Spezielle Spielgeräte für körperlich stark eingeschränkte Kinder sind auf geeigneten Spielplätzen wünschenswert. 2012 wurden auf dem Spielplatz Laachstraße/Friedensstraße im Park mit Mitteln des Bezirks Haaren errichtet. Dort stehen jetzt eine für Rollstuhlfahrer geeignete Doppelschaukel und 2 entsprechende Federwippgeräte.

 

Im Rahmen der Zielerreichung ist jedoch mit einem höheren Kostenaufwand bei der Ausgestaltung von Spielplätzen auszugehen.

 

2.              Arbeitsstruktur der beteiligten Fachbereiche und des Eigenbetriebs

 

2.1              Bisherige Vorgehensweise

 

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) trägt die Produktverantwortung für die städtischen Kinderspielplätze. Der Fachbereich Umwelt (FB 36) ist für die Planung verantwortlich und der Aachener Stadtbetrieb (E 18) für Pflege und Wartung der Spiel- und Bolzplätze.

 

Um den quantitativen und qualitativen Anforderungen genügen zu können, finden seit

April 2012 Jours Fixes im zweiwöchigen Rhythmus statt. Ziel der Treffen ist eine möglichst effektive Koordination der beteiligten Fachbereiche und des Eigenbetriebs zu konkreten Maßnahmen sowie die gemeinsame Beratung bei notwendigen Veränderungen einzelner Spielplätze.

 

2.2              Zukünftige Vorgehensweise

 

Zusätzlich zu der bisherigen Vorgehensweise hat bzw. wird FB 45 bedarfsorientiert zu folgenden Institutionen Kontakte hergestellt bzw. in die Bürgerbeteiligungen mit einbinden:

 

  • Einrichtungen der Lebenshilfe Aachen e. V.
  • Einrichtungen der Caritas-Lebenswelten GmbH
  • Einrichtungen des VKM
  • Viktor-Frankl-Schule
  • Vinzenzheim
  • Behinderten-Wohnzentrum Aachen Selbsthilfe Körperbehinderter e. V.
  • Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft der Städteregion (PSAG), Untergruppe Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

 

3.              Ab 2013 geplante Umplanungen, Aufwertungen und Ersatzbeschaffungen

 

In den o. g. Beratungen wurde vereinbart, dass zukünftig bei allen Neuplanungen und Umplanungen ein besonderes Augenmerk auf eine integrative Spielumgebung gelegt wird.

Auf der Grundlage der finanziellen und personellen Ressourcen sind unter Abwägung der Dringlichkeit folgende neue Spielplätze, Überplanungen, Aufwertungen von vorhandenen Kinderspielplätzen und Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten geplant:

 

3.1              Austausch von Rutschbahnen und Ersatzbeschaffungen

 

Im Stadtgebiet Aachen sind Ersatzbeschaffungen für insgesamt 16 Spielplätze erforderlich, die Ausschreibung ist in die Wege geleitet.

 

Aufgrund einer seit bereits 2002 bestehenden DIN-Norm EN 1176 entsprechen ca. 30 Rutschen auf städt. Spielplätzen nicht mehr den Sicherheitsanforderungen.

Die Maße der Tritthöhen und anderer Abstände sind bei den vorhandenen Rutschen nicht mehr normgerecht.

Ein Bestandschutz für alte Rutschbahnen besteht nicht mehr.

 

Eine Neuanschaffung der Spielgeräte ist aufgrund der Verkehrssicherungspflicht erforderlich und wird daher einen erheblichen Teil des Budgets in Anspruch nehmen.

 

Bei der Neubeschaffung von den Rutschen wird in geeigneten Fällen auf die Nutzungsmöglichkeit durch bewegungseingeschränkte Kinder geachtet.

 

Vor dem Hintergrund dessen verschieben sich die für 2013 ins Auge gefassten Neuplanungen/Umplanungen von Spielplätzen zeitlich nach hinten.

 

3.2              Spielplatz Matthiashofstraße
 

Der Spielplatz Matthiashofstraße liegt im Durchgang von der Matthiashofstraße und dem Citycenter zur Innenstadt. Der Platz wird - nach Aussage von Polizei und eigenen Beobachtungen - regelmäßig von erwachsenen Personen als Treffpunkt zum gemeinsamen Alkoholkonsum und anderweitigem Suchtmittelkonsum aufgesucht. Dementsprechend wird der Platz weder von Kindern zum Spielen noch von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zum Ballspielen o. ä. genutzt. Das gesamte Gelände ist trotz der wöchentlichen Kontrolle und Pflege durch E 18 mit Glasscherben u. a. verschmutzt.
Zwischenzeitlich wurde der Spielplatz vorübergehend aus Sicherheitsgründen zurückgebaut.

Die Bänke wurden abgebaut und die Bepflanzung des Platzes wurde radikal gekürzt. Hierdurch wird für die Anwohner ein gefahrloser Durchgang erhalten.


Eine Umplanung soll im Hinblick auf die bestehende Bewohnerstruktur im Umfeld, der Einbindung behinderter Mitbürger und der Nutzung als Durchgangsweg zur Innenstadt erfolgen.

 

Die aktuell ermittelten Einwohnerstrukturdaten zeigen, dass zzt. eine geringe Zahl Kinder und Jugendlicher, jedoch sehr viele junge Erwachsene im Einzugsbereich des Platzes leben.


Mit einer Umgestaltung des Platzes soll erreicht werden, dass sich sowohl die Kinder und Jugendlichen als auch die erwachsenen Anwohner hier gerne aufhalten. Auch Menschen mit Handicap sollen den Platz für ihre Freizeitgestaltung nutzen können.

                           

Um eine langfristig sinnvolle Lösung für die Nutzung dieses Platzes zu erreichen ist eine für außergewöhnliche Vorschläge offene Planung erforderlich.

 

In Kooperation mit dem Lehrstuhl für Planungstheorie und Stadtentwicklung der RWTH wird im kommenden Semester durch Studenten die Bürgerbefragung durchgeführt und erste Planungsideen vorgelegt.

Der Fachberater der städtebaulichen Kriminalprävention der Polizei hat ebenfalls seine Unterstützung bei der Planung zugesichert.

Eine Zusammenarbeit mit den benachbarten Schulen oder Jugendeinrichtungen aus dem Umfeld ist ebenfalls angedacht.

 

3.3              Spielplatz Breitbenden

 

Mit der Planung des Spielplatzes ist begonnen worden. Im März 2013 wird eine Bürgerbeteiligung mit einer Auftaktveranstaltung und 2 Workshops für Kinder, Jugendliche und Erwachsene stattfinden. Das beauftragte Planungsbüro wurde durch FB 45 gebeten, die Interessen behinderter Menschen in der Planung zu berücksichtigen.

 

3.4              Spielplatz Kreutzstraße

 

Der Investor, S-Immo, hat die Planung des Spielplatzes in der Kreutzstraße in Auftrag gegeben. Das beauftragte Planungsbüro Liebert wurde gebeten, eine multifunktionale Nutzung des Spielplatzes in die Planung einfließen zu lassen.

 

3.5              Spielplatz Stettiner Straße und Danziger Straße
 

Die Spielplätze Stettiner Straße und Danziger Straße im Driescher Hof sollen unter Beteiligung der dort ansässigen Kinder und Jugendlichen überplant werden, besonders der Jugendbereich bedarf einer Aufwertung.

Eine Kooperation mit der Kinder- und Jugend-Begegnungsstätte Driescher Hof und dem Fachbereich Sport ist angedacht, es soll ein Niedrigseilgarten durch den Fachbereich Sport angelegt und vom Begegnungszentrum nach entsprechender Schulung betreut werden. Hier sind weitere Kooperationen, wie z. B. mit dem Behinderten-Wohnzentrum Aachen Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. mit Sitz in der Stettiner Straße denkbar.

 

Das Gelände an der Stettiner Straße ist großzügig angelegt, für Rollstuhlfahrer gut zugänglich und bietet sich somit auch für spezielle behindertengerechte Spielgeräte mit Raum

einnehmenden Orientierungshilfen an.

Bei einer Überplanung soll dies Berücksichtigung finden.

 

3.6              Freizeitgelände Herderstraße
 

Das Freizeitgelände Herderstraße wird vorwiegend von den Anwohnern des Driescher Hofs als Freizeittreffpunkt zum Grillen und Spielen genutzt, der Bolzplatz wird gut angenommen. Die Wegeführung zur Freizeitwiese ist rollstuhlgerecht.

 

Der abseits gelegene Spielplatz, der nur aus einer defekten Rutsche und einem Sandkasten besteht, wird hingegen kaum genutzt. Der Abbau der Rutsche und des Sandkastens sind geplant, um unnötige Pflege- und Unterhaltungskosten zu vermeiden.

 

3.7              Spielplatz Beverstraße
 

Dieser Spielplatz liegt im Verbindungsweg Beverstraße und Goerdelerstraße unmittelbar an dem brachliegenden Grundstück des ehemaligen Finanzamtes. Vor dem Hintergrund diverser kinder- und jugendgefährdender Vorfälle, die bei der Polizei und dem Fachbereich Ordnung vermehrt gemeldet worden sind, schlagen die o. g. Behörden und E 18 eine temporäre Schließung des Weges vor.

 

Um diesen Schritt zu vermeiden, wurde probeweise für Oktober und November 2012 ein professioneller Schließdienst zum morgendlichen Öffnen und abendlichen Schließen des Weges eingesetzt. Häufig wurde das Tor nachts aufgebrochen oder der Zaun eingedrückt, um auf das Gelände zu gelangen. Dennoch gab es auch Anwohnerstimmen, die von einer größeren nächtlichen Ruhe sprachen. Die am Ausgang Goerdelerstraße wohnenden Bürger hingegen fühlten sich weiterhin belästigt.

 

Das Ergebnis dieser nächtlichen Schließung ist im Hinblick auf die Spielplatznutzung durch Kinder enttäuschend.

Kinder aus der Nachbarschaft meiden das Gelände weiterhin.

Eine temporäre Schließung des Platzes erscheint aus Sicherheitsgründen sinnvoll.

Durch eine Bebauung des Geländes mit Wohnhäusern wird der Spielplatz wieder einsehbar und unterliegt einer sozialen Kontrolle. Die oben beschriebene missbräuchliche Nutzung des Platzes wird dadurch zurückgedrängt.

 

Derzeit ist von einer zeitnahen Bebauung des Areals auszugehen.

Damit wird eine Neuplanung des Spielplatzes unter Einbezug der Bedürfnisse behinderter Kinder im Rahmen einer Bürgerbeteiligung erforderlich.

 

3.8              Spielplatz Wiesental

 

Der Kinderspielplatz Wiesental wird im Rahmen der „sozialen Stadt Aachen – Nord“ erneuert.
Zur Überplanung des Spielplatzes Wiesental hat im November 2011 die Bürgerbefragung stattgefunden. Die Wünsche und Anregungen der Bürger sind in die jetzige Planung eingeflossen. Der Entwurf wurde am 13.06.2012 den Kindern, Eltern und Anwohnern vorgestellt.

Mit der Fertigstellung des Platzes ist im Juni 2013 zu rechnen.

 

Eine neue Zuwegung macht es möglich, dass der Spielplatz auch für Rollstuhlfahrer zugänglich sein wird.

Besondere behindertengerechte Spielgeräte sind nicht eingeplant, durch die Vielzahl der Geräte wird aber auch für Kinder mit körperlichen und geistigen Einschränkungen ausreichend Spielgelegenheit gegeben sein.

 

3.9              Spielplatz Talstraße

 

Der Spielplatz Talstraße wird im Rahmen der „sozialen Stadt Aachen – Nord“ aufgewertet. Diese Aufwertung wird baldmöglichst erfolgen. In die Planung wird die Nutzungsmöglichkeit durch behinderte Kinder berücksichtigt.

 

3.10              Spielplatz Talbotstraße

 

Der Spielplatz Talbotstraße erhält im Rahmen Aachen Nord einen Jugendunterstand, der mit Jugendlichen in den Sommerferien gebaut werden soll.

 

Jugendspielgeräte werden Ende 2013 in räumlicher Nähe zum Jugendunterstand errichtet.

Das Wasserspiel wird wieder aktiviert, der Untergrund der Hangrutsche wieder stabilisiert. Diese beiden Spielmöglichkeiten sind auch für behinderte Kinder geeignet.

 

3.10              Spiellinie zwischen Spielplatz Passstraße – Ludwig Forum (LuFo)

 

Im Rahmen Aachen Nord soll hier eine Spiellinie durch einzelne 5-6 Spielstationen im Bürgersteigbereich bzw. auf dem Ungarnplatz entstehen. Angeregt werden sollen Tastsinn und visuelle Anregungen.

Das Projekt wird mit Bürgern bzw. Kindern in Zusammenarbeit mit dem Lufo erarbeitet.

Eine Nutzung soll auch behinderten Kindern möglich sein.

 

3.11              Rehmplatz, Wenzelplatz und Oberplatz

 

Die drei Plätze Rehmplatz, Wenzelplatz und Oberplatz werden im Rahmen der „sozialen Stadt Aachen – Nord“ aufgewertet. In die Planung der Plätze und den darauf befindlichen Spielmöglichkeit sollen auch die Interessen behinderter Menschen einfließen.

 

3.12              Spielplatz Clermontstraße

 

Die Kinder und Jugendlichen der Robert-Koch-Straße haben im Rahmen eines Projektes die Trostlosigkeit ihres Spielplatzes bemängelt und sich an FB 45 gewandt.

Bei einem Gespräch mit den Kindern vor Ort wurden die notwendigen Reparaturen erörtert, die Wünsche der Kinder für eine Überplanung des Platzes aufgenommen.

Die betroffenen Kinder sprachen selbst die Notwendigkeit von behindertengerechten Spielgeräten an. Dies wird bei einer späteren Umplanung im Rahmen der räumlichen Gegebenheiten entsprechende Berücksichtigung finden.

Im Jahr 2013 ist lediglich die Wiederherstellung der defekten Geräte und eine Aufarbeitung des Bolzplatzes möglich.

 

3.13              Spielplatz Kaiser Friedrich Park

 

Der Spielplatz im Kaiser Friedrich Park am Hangeweiher wird stark frequentiert.

Die verkehrsgünstige, innenstadtnahe Lage und das abwechslungsreiche Angebot machen den Park zu einem Ausflugsziel für alle Altersgruppen. Auch Rollstuhlfahrer haben keine Probleme zum Cafe, Weiher oder Spielplatz zu gelangen. Die großen Spielwiesen laden zum Ballspielen und Picknick ein.

Der Kinderspielplatz ist vom Cafe aus zu beobachten.

Eine Überplanung ist für 2014 geplant. Eine Erweiterung des Spielplatzes gezielt mit mehreren behindertengerechten Spielgeräten ist wünschenswert.

 

3.14              Frankenberger Park

 

Im Rahmen der Fördermaßnahme Moltkebahnhof werden noch eine Kletterwand, eine Slagline und 2-3 Kleinkindspielgeräte wie Balancierschlange vorgesehen, die auch von behinderten Kindern genutzt werden können.

Der vorhandene Basketballplatz, sowie das Fußballspielfeld sind bereits saniert worden und auch für Behinderte zugänglich. Ein neuer Übergang vom Frankenberger Park zu Freizeitpark Moltkebahnhof soll barrierefrei ausgestaltet werden (Fertigstellung Herbst 2013)

 

3.15              Spielplatz Neumarkt

 

Der Spielplatz Neumarkt wird stark frequentiert. Eine Überplanung – auch im Hinblick auf eine behindertengerechte Ausstattung -  ist erforderlich. Ein Zeitrahmen kann noch nicht festgelegt werden, wünschenswert ist eine Erneuerung in 2014.

 

3.16              Spielplatz Lemierser Berg

 

Der Spielplatz Lemierser Berg in Orsbach soll zeitnah überplant werden. Die Nutzungsmöglichkeit des Spielplatzes durch behinderte und nicht behinderte Kinder wird dabei angestrebt.

Unter Berücksichtigung der personellen Möglichkeiten des FB 36 kann die Planungsphase erst in der zweiten Hälfte 2013 mit der Bürgerbeteiligung beginnen.

 

3.17              Spielplatz Kesselstraße

 

Der Spielplatz Kesselstraße in Lichtenbusch benötigt eine Umgestaltung. Ein Zeitplan steht noch nicht fest.

Der unmittelbar angrenzende integrative Kindergarten wird bereits im Vorfeld angesprochen und in die Bürgerbeteiligung einbezogen werden, um sinnvolle Lösungen mit hohem Spielwert für Kinder mit und ohne Handicap zu finden.

 

4.              Ausblick

Im laufenden Jahr werden die vorhandenen Haushaltsmittel vorwiegend für Ersatzbeschaffungen und Neuanschaffungen von Spielgeräten benötigt.

Ab 2013 wird die Überplanung von alten Spielplätzen im Vordergrund stehen.

Nicht nur die Interessen von Kleinkindern und Kindern, sondern auch die Bedarfe von Jugendlichen werden Berücksichtigung finden; dies auch vor dem Hintergrund, dass Treffpunkte für Jugendliche bedingt durch die zunehmende Bebauungsdichte fehlen.

Bei allen Planungen wird eine integrative Spielumgebung unter entsprechender Beteiligung aller betroffenen Kinder und jungen Menschen als handlungsleitend in den Fokus genommen.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

- keine, da Sachstandsbericht -

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Gesamt­bedarf (neu)

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Auszahlungen

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Sachaufwand

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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