Entscheidungsvorlage - FB 61/0858/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Ausschilderung einer Kurzzeitparkzone mittels Parkscheibe in der Germanusstraße auf der Länge des Sparkassengrundstücks für die Zeit Mo-Fr 8.30-18 h. Die Benutzungszeit wird auf eine Stunde begrenzt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Germanusstraße befinden sich entlang der Sparkassenfiliale ca. 8 Parkmöglichkeiten für PKW am Fahrbahnrand. Wegen der nachfolgend sich verjüngenden Fahrbahnbreite der Germanusstraße wird im weiteren Verlauf die Parkordnung halb auf den Gehweg verschoben und es folgen weitere 10 PKW-Parkmöglichkeiten, bevor ein Haltverbot im Sackgassenarm die Rettungszufahrten zu den Gemeinschaftseinrichtungen freihält.

 

Die Sparkassen-Filiale hat Publikumszeiten montags bis freitags von 8.30-13 h sowie an einigen Tagen von 14.00 h bis maximal 17.30 h. Die Post ist mo.-fr. von 9-13 h und 14-18 h sowie sa. von 9-13 h geöffnet. In Verknüpfung beider Publikumszeiten bietet sich eine Befristung der Kurzparkzone auf Mo – Fr  8.30-18 h an. Die Öffnungszeit der Post samstags morgens bleibt unberücksichtigt, weil der Parkraum am Wochenende für die Anwohner der Germanusstraße genauso wichtig wie für einzelne Besucher der Postfiliale ist.

 

Denkbar wäre entweder eine Kurzzeitparkzone nur im vorderen Teil der Germanusstraße entlang des Gebäudes der Sparkasse (8 PKW-Parkstände) oder für den gesamten Verlauf der Germanusstraße zwischen Alt-Haarener-Straße und Haltverbot gegenüber Laachgasse (ca. 18 Parkstände). Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Sparkasse einige eigene Besucherstellplätze auf ihrem rückwärtigen Betriebsgrundstück ausgewiesen hat und dass in beiden öffentlichen Zielen zusammen selten mehr als acht Kunden gleichzeitig mit Fahrzeugen sind, hält die Verwaltung das kleinere Kurzzeitparkangebot für eine angemessene Verbesserung. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass durch die Kurzzeitparkzone die bisher dort geparkten Fahrzeuge mit hoher Wahrscheinlichkeit in benachbarte Wohnstraßen ausweichen werden. So könnten die verdrängten Parker zukünftig den jetzt teilweise noch freien Parkstreifen in der Laachgasse oder die Parkmöglichkeiten in der Hofenbornstraße bzw. Auf der Hüls in unmittelbarer Nähe zu den bisherigen Dauerparkplätzen nutzen und belegen. Um den Verdrängungseffekt in Grenzen zu halten, sollte deshalb nur soweit in den ruhenden Verkehr eingegriffen werden, wie es zur Sicherstellung des normalen Publikumsbedarfes mit Kfz für die Post und die Sparkasse notwendig ist.

 

Schließlich sollte die Einrichtung der gebührenfreien Kurzzeitparkplätze in der Germanusstraße nicht dazu führen, dass die gebührenpflichtigen Parkmöglichkeiten an den Parkscheinautomaten der Alt-Haarener-Straße gemieden werden, während die Anwohner der benachbarten Wohngebiete durch zusätzliche Dauerparkdruck belastet werden.

 

Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung die reduzierte Form des Kurzzeitparkangebotes für die Sparkasse und die Post entsprechend beigefügtem Beschilderungsvorschlag.

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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