Entscheidungsvorlage - FB 51/0241/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuausrichtung der Arbeit des Euregionalen Medienzentrums - Nebenabrede zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/500
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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12.03.2013
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Gestoppt
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Schulausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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17.04.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
- Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die beigefügte Nebenabrede zur Fortentwicklung des Medienzentrums Aachen, vorbehaltlich der Zustimmung der StädteRegion Aachen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, zu beschließen und die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum 30.06.2013 mit Wirkung zum 31.12.2014 zu kündigen.
- Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Schulausschusses und vorbehaltlich der Zustimmung der StädteRegion Aachen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen, dem damaligen Kreis Aachen (heute StädteRegion Aachen) und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens durch die beigefügten Nebenabrede zu ergänzen und die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum 31.06.2013 mit Wirkung zum 31.12.2014 zu kündigen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage:
Der Schulausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 20.11.2012 mit der Neuausrichtung der inhaltlichen Arbeit des Euregionalen Medienzentrums beschäftigt und die Verwaltung beauftragt, die öffentlich rechtliche Vereinbarung vor dem Hintergrund der Veränderungen in der Medienwelt und im Bereich der audio-visuellen Medien den heutigen Gegebenheiten anzupassen.
Der Schulausschuss der StädteRegion hat in seiner Sitzung am 21.11.2012 ebenfalls den Beschluss gefasst, die öffentlich rechtliche Vereinbarung über die Grundlagen für das gemeinsame Medienzentrum der Stadt und der StädteRegion Aachen den aktuellen Entwicklungen anzupassen.
Ein formeller Beschluss des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft lag zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor. Gleichwohl besteht auch dort, wie der Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft mitteilte, die Absicht, einer entsprechenden ergänzenden Vereinbarung zuzustimmen.
Die öffentlich rechtliche Vereinbarung kann erst zum 30.06.2013 mit Wirkung zum 31.12.2014 gekündigt werden. Bis dahin soll über eine Nebenabrede die Neukonzeption realisiert werden.
2. Vorschlag zur Umsetzung
Vor dem Hintergrund dieser Beschlüsse wurde unter Einbezug des Fachbereiches Recht und Versicherung die beigefügte Nebenabrede zur Fortentwicklung des Medienzentrums Aachen formuliert und entwickelt.
Nach Auskunft des Fachbereiches Recht und Versicherung ist neben der Verabschiedung dieser Ergänzung durch den Rat der Stadt Aachen und den StädteRegionstag, sowie der Zustimmung des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft auch die entsprechende Genehmigung der Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde im Nachhinein erforderlich.
Die Fachverwaltung spricht sich dafür aus, die beigefügte Nebenabrede (siehe Anlage 1) als Ergänzung zur weiterhin bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 10.09.1999, nach vorheriger Empfehlung der beiden Schulausschüsse in Stadt und StädteRegion Aachen als bindend durch den Städteregionstag und den Rat der Stadt verabschieden zu lassen.
Auf das Positionspapier der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, sowie des Landesarbeitskreises kommunaler Medienzentrum NRW aus dem Jahr 2012 mit dem Titel „Medienbildung ist eine gemeinsame Zukunftsaufgabe“, wird Bezug genommen (siehe Anlage 2). Die wesentlichen Inhalte dieses Positionspapiers wurden in der künftigen Aufgabenbeschreibung (vgl. §2 des Entwurfs der Nebenabrede) berücksichtigt.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
Reduzierung der laufenden Kosten um voraussichtlich 124.000,00 € pro vollem Kalenderjahr (davon Stadt 68.200,00 €, StädteRegion 55.800,00 €) ab Umsetzung.
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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14,6 kB
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2
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öffentlich
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994,1 kB
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3
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öffentlich
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34,3 kB
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