Kenntnisnahme - 0008/ BA 5/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Helikopter-Firma-Ansiedlung im Gewerbegebiet AvantisAntrag von Bezirksvorsteher Ratsherr Udo Mattes vom 01.09.2004Anfrage von Ratsherrn Norbert Plum vom 05.09.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- B 5 - Bezirksamt Aachen-Laurensberg
- Beteiligt:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Entscheidung
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04.11.2004
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der
Stadt Heerlen liegt ein Antrag auf Prüfung zur planungsrechtlichen Zulässigkeit
des Vorhabens vor. Die Unterlagen sind demgemäß nur in niederländisch
abgefasst. Eine Übersetzung wurde für das weitere Verfahren erbeten. Derzeit
können noch keine ausführlichen Informationen zur geplanten Errichtung gegeben
werden. Für den Fall der Weiterverfolgung des Vorhabens ist eine umfassende
Informationsveranstaltung durch die Firma Helinet in AVANTIS vorgesehen.
Die
Firma Helinet bv aus Amsterdam will, beginnend in den Niederlanden, ein
flächendeckendes Helikopter-Beförderungsnetz zwischen den wichtigen
Wirtschaftszentren, in einer Entfernung von 1,5 Flugstunden zu den Niederlanden,
errichten. Das geplante Helikopternetz soll eine schnelle, flexible und
komfortable Beförderung bieten.
Vom
grenzüberschreitenden Gewebegebiet AVANTIS aus möchte die Firma Helinet den
Bereich Parkstad Limburg und Aachen in das geplante Helikopter-Lufttaxi-Netz
einbinden.
Nach den
Vorstellungen von Helinet soll der Helikopterhafen auf dem Grundstück
Stevensweg 251 (bisher Bauernhof Büro AVANTIS GOB) errichtet werden, das
ausschließlich auf Heerlener
Stadtgebiet liegt.
Nach
einer allgemeinen Konzeptstudie für das geplante Lufttaxinetz der Firma Helinet
sind wochentags vierzig Flugbewegungen (zwanzig Starts und Landungen) und am
Wochenende zehn Flugbewegungen (fünf Starts und Landungen) geplant . Die
Geräuschbelastung soll 50 dB(A) in 125 Meter Entfernung und 45 dB(A) in 180
Meter Entfernung betragen.
Mit
Datum 20.09.2004 hat Herr Oberbürgermeister Dr. J. Linden gegenüber der AVANTIS
GOB N.V. schriftlich seine Bedenken gegen das Vorhaben geäußert.
Sofern
die Infrastruktur in der beabsichtigten Form angenommen würde, wären damit
erhebliche Störeffekte verbunden. Diese beziehen sich einerseits auf die
Grundstücke des AVANTIS-Geländes, die in ihrem Wert gemindert würden. Da das
Gewerbegebiet insbesondere hochwertige Gewerbeansiedlungen anziehen soll, wäre
eine beträchtliche Lärmquelle in direkter Nachbarschaft ein Ansiedlungshemmnis.
Die
Störeffekte würden darüber hinaus auf die anliegenden Höfe sowie die
Ortschaften Horbach und Vetschau wirken. Bereits jetzt ist aufgrund von
besorgten Nachfragen aus der Bürgerschaft erkennbar, dass hier mit erheblichen
Widerständen der Bevölkerung gerechnet werden muss. Belegt wird dies auch durch
die nicht endende Diskussion um einen Modellflugplatz. Dieser steht
insbesondere wegen der hierdurch hervorgerufenen Störungen im Brennpunkt der
Kritik durch die betroffenen Bürger und beschäftigt immer wieder die
politischen Gremien.
Für das
Image des Gewerbegebietes AVANTIS wäre eine Auseinandersetzung mit der
Bürgerschaft der beiden genannten Ortschaften schädlich.
Nach dem
geltenden Bestemmingsplan (Bebauungsplan) ist die Anlage eines Helikopterhafens
auf dem Grundstück Stevensweg 251 nicht vorgesehen. Der betreffende Bereich ist
als Fläche für Wind- und Klimaschutz und zur Verminderung der Gebäudeauskühlung
festgelegt mit dem Entwicklungsziel einer dichteren, fast waldartigen
Gehölzbestockung.
Die
Firma Helinet hat Anfang Oktober bei der Gemeinde Heerlen einen Antrag auf
Änderung des Bebauungsplans eingereicht. Ende Oktober will die Firma Helinet
der Gemeinde Heerlen ihr Konzept erläutern.
Nach den
Vereinbarungen zwischen der Stadt Aachen und der Gemeinde Heerlen sind die
Planungsabsichten für das gemeinsame grenzüberschreitende Gewerbegebiet in
gegenseitigem Konsens zu verfolgen.
Die
Ausgleichsflächen für AVANTIS liegen darüber hinaus zum Teil in unmittelbarer
Nachbarschaft zum Gewerbegebiet. Maßgeblich für den Erfolg der Maßnahmen ist
der weitgehende Ausschluss von Störeffekten durch Verkehrsinfrastrukturen oder
nicht angepasste Bewirtschaftung der Flächen. Aus naturschutzfachlicher Sicht
wurde bereits die Anlage oder das Heranrücken eines Modellflugplatzes an diese
Fläche kritisch gesehen. Folgerichtig wurde dieses Vorhaben in der
Stellungnahme der Stadt Aachen im Zusammenhang mit dem Petitionsverfahren bzw.
dem Vertragsverletzungsverfahren ausgeschlossen.
Die
durch den Helikopter-Landeplatz hervorgerufenen Belästigungen übertreffen die
von einem Modellflugplatz ausgehenden um ein Vielfaches. Insofern sind die zu
erwartenden, gravierenden Störungen nicht vereinbar mit dem
naturschutzfachlichen Kompensationskonzept. Sie widersprechen damit der bis hin
zur Europäischen Kommission vorgetragenen Position der Gemeinde Heerlen und der
Stadt Aachen.
Information
zur Firma Helinet finden Sie unter www.helinet.nl