Kenntnisnahme - 0008/ BA 5/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Stadt Heerlen liegt ein Antrag auf Prüfung zur planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens vor. Die Unterlagen sind demgemäß nur in niederländisch abgefasst. Eine Übersetzung wurde für das weitere Verfahren erbeten. Derzeit können noch keine ausführlichen Informationen zur geplanten Errichtung gegeben werden. Für den Fall der Weiterverfolgung des Vorhabens ist eine umfassende Informationsveranstaltung durch die Firma Helinet in AVANTIS vorgesehen.

 

Die Firma Helinet bv aus Amsterdam will, beginnend in den Niederlanden, ein flächendeckendes Helikopter-Beförderungsnetz zwischen den wichtigen Wirtschaftszentren, in einer Entfernung von 1,5 Flugstunden zu den Niederlanden, errichten. Das geplante Helikopternetz soll eine schnelle, flexible und komfortable Beförderung bieten.

Vom grenzüberschreitenden Gewebegebiet AVANTIS aus möchte die Firma Helinet den Bereich Parkstad Limburg und Aachen in das geplante Helikopter-Lufttaxi-Netz einbinden.

Nach den Vorstellungen von Helinet soll der Helikopterhafen auf dem Grundstück Stevensweg 251 (bisher Bauernhof Büro AVANTIS GOB) errichtet werden, das ausschließlich auf  Heerlener Stadtgebiet liegt.

 

Nach einer allgemeinen Konzeptstudie für das geplante Lufttaxinetz der Firma Helinet sind wochentags vierzig Flugbewegungen (zwanzig Starts und Landungen) und am Wochenende zehn Flugbewegungen (fünf Starts und Landungen) geplant . Die Geräuschbelastung soll 50 dB(A) in 125 Meter Entfernung und 45 dB(A) in 180 Meter Entfernung betragen.

 

Mit Datum 20.09.2004 hat Herr Oberbürgermeister Dr. J. Linden gegenüber der AVANTIS GOB N.V. schriftlich seine Bedenken gegen das Vorhaben geäußert.

Sofern die Infrastruktur in der beabsichtigten Form angenommen würde, wären damit erhebliche Störeffekte verbunden. Diese beziehen sich einerseits auf die Grundstücke des AVANTIS-Geländes, die in ihrem Wert gemindert würden. Da das Gewerbegebiet insbesondere hochwertige Gewerbeansiedlungen anziehen soll, wäre eine beträchtliche Lärmquelle in direkter Nachbarschaft ein Ansiedlungshemmnis.

 

Die Störeffekte würden darüber hinaus auf die anliegenden Höfe sowie die Ortschaften Horbach und Vetschau wirken. Bereits jetzt ist aufgrund von besorgten Nachfragen aus der Bürgerschaft erkennbar, dass hier mit erheblichen Widerständen der Bevölkerung gerechnet werden muss. Belegt wird dies auch durch die nicht endende Diskussion um einen Modellflugplatz. Dieser steht insbesondere wegen der hierdurch hervorgerufenen Störungen im Brennpunkt der Kritik durch die betroffenen Bürger und beschäftigt immer wieder die politischen Gremien.

Für das Image des Gewerbegebietes AVANTIS wäre eine Auseinandersetzung mit der Bürgerschaft der beiden genannten Ortschaften schädlich. 

 

 

Nach dem geltenden Bestemmingsplan (Bebauungsplan) ist die Anlage eines Helikopterhafens auf dem Grundstück Stevensweg 251 nicht vorgesehen. Der betreffende Bereich ist als Fläche für Wind- und Klimaschutz und zur Verminderung der Gebäudeauskühlung festgelegt mit dem Entwicklungsziel einer dichteren, fast waldartigen Gehölzbestockung.

 

Die Firma Helinet hat Anfang Oktober bei der Gemeinde Heerlen einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans eingereicht. Ende Oktober will die Firma Helinet der Gemeinde Heerlen ihr Konzept erläutern.

 

Nach den Vereinbarungen zwischen der Stadt Aachen und der Gemeinde Heerlen sind die Planungsabsichten für das gemeinsame grenzüberschreitende Gewerbegebiet in gegenseitigem Konsens zu verfolgen.

 

Die Ausgleichsflächen für AVANTIS liegen darüber hinaus zum Teil in unmittelbarer Nachbarschaft zum Gewerbegebiet. Maßgeblich für den Erfolg der Maßnahmen ist der weitgehende Ausschluss von Störeffekten durch Verkehrsinfrastrukturen oder nicht angepasste Bewirtschaftung der Flächen. Aus naturschutzfachlicher Sicht wurde bereits die Anlage oder das Heranrücken eines Modellflugplatzes an diese Fläche kritisch gesehen. Folgerichtig wurde dieses Vorhaben in der Stellungnahme der Stadt Aachen im Zusammenhang mit dem Petitionsverfahren bzw. dem Vertragsverletzungsverfahren ausgeschlossen.

Die durch den Helikopter-Landeplatz hervorgerufenen Belästigungen übertreffen die von einem Modellflugplatz ausgehenden um ein Vielfaches. Insofern sind die zu erwartenden, gravierenden Störungen nicht vereinbar mit dem naturschutzfachlichen Kompensationskonzept. Sie widersprechen damit der bis hin zur Europäischen Kommission vorgetragenen Position der Gemeinde Heerlen und der Stadt Aachen.

 

Information zur Firma Helinet finden Sie unter www.helinet.nl

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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