Entscheidungsvorlage - FB 61/0850/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum Sachstand und zum Programm „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW“ zur Kenntnis.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum Sachstand und zum Programm „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Projekt bei der zuständigen Auswahlkommission des Landes vorzustellen und sich damit um den Status „Klimaschutzsiedlung“ zu bewerben.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Planungsausschuss hat mit seinem Beschluss vom 02.09.2010 die Verwaltung beauftragt zu klären, ob eine Aufnahme der geplanten Ortserweiterung Richtericher Dell in das Programm „100 Klimaschutzsiedlungen“ des Landes Nordrhein-Westfalen möglich und sinnvoll ist.

 

Das Programm „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW“ ist Bestandteil der nordrhein-westfälischen Energie- und Klimaschutzstrategie. Ziel ist in erster Linie, die wärmebedingten CO2-Emissionen in Wohnsiedlungen zu reduzieren. Die Klimaschutzsiedlungen sollen sich über ein innovatives Energie­konzept hinaus durch besondere städtebauliche und soziale Qualitäten auszeichnen, d.h. es soll ein ganzheitlicher Ansatz einer nachhaltigen Stadtentwicklung bzw. Quartiersentwicklung gefördert werden.

 

Auf Grundlage des Beschlusses des Planungsausschusses im September 2010 hat die Verwaltung im Juli 2011 mit der EnergieAgentur.NRW und dem Klimaschutz-Ministerium ein Gespräch zur möglichen Beteiligung der Stadt Aachen mit dem Projekt Richtericher Dell an dem Programm „100 Klimaschutz­siedlungen in NRW“ geführt. Im Ergebnis wird von den dortigen Vertretern sehr begrüßt, wenn sich die Stadt Aachen mit dem Projekt offiziell um den Status „Klimaschutzsiedlung“ (in Planung) bewerben würde.

 

An eine Klimaschutzsiedlung werden – entsprechend des Landesprogramms – grundsätzlich zu erfüllende Anforderungen gestellt:

 

Als energetische Anforderung ist im Neubaubereich eine Begrenzung der CO2-Emissionen für Heizung, Warmwasserbereitung und Hilfsenergie (jedoch ohne Haushaltsstrom) auf max. 9 kg CO2/m2a vorgeschrieben. Es ist der Wärmedämmstandard Passivhaus oder „3-Liter-Haus“ nachzuweisen. Außerdem ist ein spezifischer max. Transmissionswärmeverlust einzuhalten und die Luftdichtheit der Gebäude nachzuweisen.

 

Um eine Siedlung zu entwickeln, die langfristig einen qualitätvollen Wohn- und Lebensraum bietet, werden Anforderungen an die Gestaltung gestellt. Zur Sicherung der Gestaltungsqualität wird gefordert, einen ables­baren Architektur- und Gestaltungsansatz für Gebäude innerhalb einer städtebaulichen Einheit zu entwickeln. Dieser soll ein einheitliches Architekturkonzept zur Gebäudekubatur und Dachform sowie ein einheitliches Material- und Farbkonzept für die Fassaden und Dachflächen umfassen. Darüber hinaus sollten weitere Grund­prinzipien zur Gestaltung eingehalten werden z.B. eine funktionale und gestalterische Einbindung technisch energetischer Elemente in die Gebäude/Fassaden, eine Einbindung von Nebenanlagen (wie Garagen/Carports) und Abstellanlagen in das Funktions- und Gestaltungskonzept der Siedlung und eine einheitliche Gestaltung von Einfriedungen im Übergang privater Gartenbereiche zum öffentlichen Raum. Ferner sollen Spiel- und Aufenthaltsflächen sowie Flächen für das Regenwassermanagement in das Frei- und Grünraumkonzept funktional und gestalterisch eingebunden werden.

 

Auf städtebaulicher Ebene werden Anforderungen an die Anbindung an den Öffentlichen Personen­nahverkehr und an Infrastruktureinrichten gestellt. Außerdem wird bei der städtebaulichen Planung eine max. zulässige Abweichung der Gebäude von der Südausrichtung (im Mittel kleiner als 45°) abverlangt und es sollen Einstrahlungsverluste durch Orientierung, Verschattung und Topographie reduziert werden. Bei der städtebaulichen Konzeption soll eine Kompaktheit der Baukörper (Vorgabe eines spezifischen mittleren A/V-Verhältnisses nicht höher als 0,65 m-1) berücksichtigt werden.

 

Der Entwurf für den 1. Bauabschnitt von Richtericher Dell kann den städtebaulichen Anforderungen aus Sicht der Verwaltung gerecht werden. Zu den gestalterischen und energetischen Anforderungen müssen diese durch Satzungen bzw. vertragliche Regelungen erfüllt werden bzw. nachgewiesen werden.

 

Um dem geforderten baulichen und anlagentechnischen Anspruch zu genügen, ist es in einer Klima­schutz­siedlung notwendig, Maßnahmen zur Qualitätssicherung vorzusehen. Dazu können Empfeh­lungen und Vorschläge für die Bauausführung, die Gebäudeinbetriebnahme und die Optimie­rung des Betriebs der gebäudetechnischen Anlagen ausgesprochen werden. Zudem ist es erforderlich, ein pro­jektspezifisches Messkonzept zu erstellen und jährlich die Verbrauchsdaten (Wärme, Warm­wasser, Hilfsstrom, ggf. vor Ort erzeugte Wärme oder Strom) an die EnergieAgentur.NRW zu übermitteln.

 

Ein Planungsleitfaden „100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen“, in dem alle Anforderun­gen ausführlich beschrieben sind, steht im Internet unter http://www.100-klimaschutzsiedlungen.de zur Verfügung.

 

NRW-Klimaschutzsiedlungen werden aus dem Programm progres.nrw des Landes Nordrhein-Westfalen geför­dert. Mit dem Programm soll die breite Markteinführung der Techniken zur Nutzung regenerativer Energien und der rationellen Energieverwendung vorangebracht werden, um damit einen Beitrag zum Klimaschutz und zu re­duzierten CO2-Emissionen zu leisten.

Für Bauherren in Klimaschutzsiedlungen hat das Land NRW damit besondere Förderkonditionen ent­wickelt. Mittel werden z.B. bereitgestellt für Passivhaus- und 3-Liter-Haus-Bauweise, für Lüftungs­anlagen, thermische Solar­anlagen und Photovoltaik-Anlagen. Messtechnik zur Energieverbrauchs­erfassung und -auswertung wird ebenfalls gefördert (bis zu 80%). Die genauen Förderkonditionen werden jeweils für ein Jahr festgelegt.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat mittlerweile 46 Siedlungen den Status „Klimaschutzsiedlung“ verliehen. Bis auf drei fertig gestellt Siedlungen ist der überwiegende Teil der Siedlungen im Bau bzw. in Planung.

Aus der Erfahrung von Projektbeteiligten aus anderen Klimaschutzsiedlungen in NRW sprechen – trotz der oben dargestellten inhaltlichen Anforderungen – wesentliche Gründe für die Beteiligung an dem Landesprogramm. Der Status „Klimaschutzsiedlung“ wird grundsätzlich als positiver Imagefaktor bewertet. Bauvorhaben bzw. Grundstücke in einem Quartier mit einer hohen Wohn- und Lebensqualität werden verstärkt nachgefragt. Infolge der energetischen Standards können langfristig die Energiekosten deutlich reduziert werden, was bei Bauherren zunehmend weiter an Bedeutung gewinnt.

 

Richtericher Dell soll auf Grundlage des Beschluss des Planungsausschusses vom 02.09.2010 als Ortsteil mit minimierter CO2-Emission entwickelt werden. Die geplante Siedlungserweiterung soll zukunftsweisend den Weg für eine nachhaltige Stadtentwicklung insbesondere unter dem Aspekt der Klimaveränderung aufzeigen und umsetzen. Das Programm „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW“ wird daher als große Chance gesehen, diese inhaltliche Zielsetzung weiter voranzubringen und umzu­setzen. Dem Projekt Richtericher Dell könnte damit ein wichtiges Qualitätsmerkmal verliehen werden und der offizielle Status „Klimaschutzsiedlung“ bei der weiteren Profilbildung und Vermarktung des Gebietes genutzt werden. Berücksichtigt man, dass die baulichen Maßnahmen frühestens 2016 be­ginnen werden und die EU-Gebäuderichtlinie ab 2020 Null-Energie-Häuser vorschreibt, so stellt die Entwicklung als Klimaschutzsiedlung geradezu eine vorausschauende und verantwortungsvolle Planung dar.

Auf Grundlage des bereits geführten Gespräches mit der EnergieAgentur.NRW und dem zuständigen Ministerium ist der nächste anstehende Schritt für eine Bewerbung für das Programm „100 Klima­schutz­siedlungen in NRW“ die Vorstellung des Siedlungskonzeptes bei der Auswahlkommission des Landes NRW in Form einer sog. „städtebaulichen Voranfrage“. Die Auswahlkommission entscheidet über die Vergabe des Status „Klimaschutzsiedlung“.

Seitens der Verwaltung wird derzeit geprüft, ob eine Bewerbung nur mit einem Teilbereich des 1. Bauab­schnittes von Richtericher Dell sinnvoll ist. Die Neubau-Siedlungen in NRW, die bereits den Status „Klimaschutz­siedlung“ erhalten haben, sind überwiegend deutlich kleiner als der geplante 1. Bauabschnitt von Richtericher Dell (188 Wohneinheiten). Die Mindestgröße für eine Siedlung (Neubau) liegt bei 20 Eigen­heimen bzw. 30 Wohnungen im Geschosswohnungsbau. Die Auswahl eines Teilgebietes im 1. Bauabschnitt (bspw. einzelne Cluster/Baufelder) hätte den Vorteil, dass die oben genannten Anforderungen nur für einen ausgewählten Bereich erfüllt werden müssten. Dies wird insbesondere vor dem Hintergrund der abverlangten gestalterischen Kriterien für sinnvoll erachtet.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Mit der Projektvorstellung in der Auswahlkommission des Landes NRW zur Bewerbung um den Status „Klimaschutzsiedlung“ sind zum jetzigen Zeitpunkt keine finanziellen Auswirkungen verbunden.

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