Entscheidungsvorlage - FB 61/0844/WP16-1
Grunddaten
- Betreff:
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III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte ) - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen Eckenerstraße, Nordstraße, Brander Heide und Vennbahnweghier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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17.04.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung zur III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 828 A zur Kenntnis.
Er beschließt, die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A dahingehend abzuändern, dass der Bereich der zwei Zufahrten herausgenommen wird und die III. Änderung nur noch für die Verschiebung der Verkehrsfläche gelten soll. Zudem beschließt er, nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Weiterhin beschließt der Rat der Stadt die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen Eckener Straße, Nordstraße, Brander Heide und Vennbahnweg in der vorgelegten Fassung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlage FB 61/0844/WP16 – Bericht über das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung – einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - ist seit dem 11.01.2007 rechtskräftig. Aufgrund der sich in absehbarer Zeit ändernden Erschließungssituation und dem Wunsch eines Eigentümers, die Zufahrt zu seinem Grundstück zu verschieben, hatte die Verwaltung vorgeschlagen, den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren zu ändern.
Der Planungsausschuss hatte darauf hin in seiner Sitzung am 15.03.2012 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 828 A vereinfacht zu ändern und die betroffene Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2, Nr. 2 Baugesetzbuch an dieser III. Änderung zu beteiligen. Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hatte am 14.03.2012 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.
Von der Bebauungsplanänderung sind 2 Grundstückseigentümer betroffen, beide wurden im Rahmen der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung beteiligt.
Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Bebauungsplanänderung nicht betroffen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat sich am 29.08.2012 mit dem Ergebnis der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung befasst, der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 30.08.2012. Beide Gremien sprachen dem Rat die Empfehlung zum Satzungsbeschluss aus. Gleichwohl hat der Planungsausschuss noch Klärungsbedarf gesehen.
In der Ratssitzung am 05.09.2012 zog die Verwaltung die Vorlage zurück, da noch Abstimmungsbedarf hinsichtlich der Verkehrserschließung bestand und die in der Zwischenzeit gefundene Kompromisslösung noch einer rechtssicheren Formulierung zugeführt werden musste.
Am 06.03.2013 hat die Bezirksvertretung Aachen-Brand wie folgt beschlossen:
„Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung – Vorlage vom 13.02.2013 / FB 61/0844/WP16 - über das Ergebnis der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis.
Zu den geplanten Änderungen empfiehlt sie dem Rat nochmals - aber auf Grundlage des bereits gefassten Beschlusses der Bezirksvertretung Brand vom 29.08.2012 gem. Vorlage vom 20.07.2012 FB 61/0702/WP16 - die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A – Gewerbepark Brand – mit der dort festgelegten Begründung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Dabei lässt sich die Bezirksvertretung weiterhin von dem grundsätzlichen Ziel dieses Bebauungsplanes leiten, dass die an das Gewerbegebiet angrenzende Wohnbebauung zukünftig und generell vor Gewerbeverkehre – insbesondere LKW – zu schützen ist und alle Gewerbebetriebe vom Gewerbepark Brand erschlossen werden müssen.“
Der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 11.04.2013 mit der Angelegenheit befassen. Über das Beratungsergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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165,9 kB
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